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   LG Düsseldorf, 01.06.2018 - 13 O 138/15   

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https://dejure.org/2018,24821
LG Düsseldorf, 01.06.2018 - 13 O 138/15 (https://dejure.org/2018,24821)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.06.2018 - 13 O 138/15 (https://dejure.org/2018,24821)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juni 2018 - 13 O 138/15 (https://dejure.org/2018,24821)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rabüro.de

    Zur Haftungsverteilung bei Kollision zwischen abbiegendem Pedelec und überholendem Motorrad

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall zwischen abbiegenden Pedelec und Kraftrad

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kollision zwischen abbiegendem Pedelec-Fahrer und überholendem Kradfahrer

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2014 - 1 U 152/13

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge im Zuge des Einscherens im

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.06.2018 - 13 O 138/15
    Abzustellen ist insoweit auf das Verhalten des sog. "Idealfahrers" (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.07.2014, Az. I-1 U 152/13, Rz. 25 - zitiert nach juris).

    Die danach gebotene Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge ist aufgrund aller festgestellten, d. h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (BGH, Urteil vom 07.02.2012, Az. VI ZR 133/11, Rz. 5; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.07.2014, Az. I-1 U 152/13, Rz. 26 - jeweils zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 08.01.2016 - 9 U 125/15

    Unfall nach verkehrswidriger Schrägfahrt: 80-jähriger Pedelec-Fahrer haftet

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.06.2018 - 13 O 138/15
    Dabei kann die Abwägung zum vollständigen Ausschluss des Ersatzanspruchs führen, wenn das Verschulden des Geschädigten - wie hier - derart überwiegt, dass die vom Schädiger ausgehende Ursache völlig zurücktritt (OLG Hamm, Beschluss vom 08.01.2016, Az. I-9 U 125/15, Rz. 20 - zitiert nach juris).

    Gegenüber diesem groben Fehlverhalten tritt die nicht erhöhte Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs zurück (vgl. dazu auch OLG Hamm, Beschluss vom 08. Januar 2016 - I-9 U 125/15 -, Rn. 45f.; OLG München, Urteil vom 11.09.2015, Az. 10 U #####/####, Rz. 38 - zitiert nach juris).

  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.06.2018 - 13 O 138/15
    Die danach gebotene Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge ist aufgrund aller festgestellten, d. h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (BGH, Urteil vom 07.02.2012, Az. VI ZR 133/11, Rz. 5; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.07.2014, Az. I-1 U 152/13, Rz. 26 - jeweils zitiert nach juris).
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