Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 01.06.2018 - 13 O 138/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Unfall zwischen einem abbiegenden Pedelec und einem überholenden Krad
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rücktritt der einfachen Betriebsgefahr eines Kraftrades hinter dem erheblichen Verschulden eines Fahrers eines Pedelecs
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Kollision zwischen abbiegendem Pedelec-Fahrer und überholendem Kradfahrer
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 22.07.2014 - 1 U 152/13
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge im Zuge des Einscherens im …
Auszug aus LG Düsseldorf, 01.06.2018 - 13 O 138/15
Abzustellen ist insoweit auf das Verhalten des sog. "Idealfahrers" (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.07.2014, Az. I-1 U 152/13, Rz. 25 - zitiert nach juris).Die danach gebotene Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge ist aufgrund aller festgestellten, d. h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (BGH…, Urteil vom 07.02.2012, Az. VI ZR 133/11, Rz. 5; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.07.2014, Az. I-1 U 152/13, Rz. 26 - jeweils zitiert nach juris).
- OLG Hamm, 08.01.2016 - 9 U 125/15
Unfall nach verkehrswidriger Schrägfahrt: 80-jähriger Pedelec-Fahrer haftet …
Auszug aus LG Düsseldorf, 01.06.2018 - 13 O 138/15
Dabei kann die Abwägung zum vollständigen Ausschluss des Ersatzanspruchs führen, wenn das Verschulden des Geschädigten - wie hier - derart überwiegt, dass die vom Schädiger ausgehende Ursache völlig zurücktritt (OLG Hamm, Beschluss vom 08.01.2016, Az. I-9 U 125/15, Rz. 20 - zitiert nach juris).Gegenüber diesem groben Fehlverhalten tritt die nicht erhöhte Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs zurück (vgl. dazu auch OLG Hamm, Beschluss vom 08. Januar 2016 - I-9 U 125/15 -, Rn. 45f.; OLG München…, Urteil vom 11.09.2015, Az. 10 U #####/####, Rz. 38 - zitiert nach juris).
- BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten
Auszug aus LG Düsseldorf, 01.06.2018 - 13 O 138/15
Die danach gebotene Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge ist aufgrund aller festgestellten, d. h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (BGH, Urteil vom 07.02.2012, Az. VI ZR 133/11, Rz. 5; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 22.07.2014, Az. I-1 U 152/13, Rz. 26 - jeweils zitiert nach juris).