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   OVG Niedersachsen, 26.10.2009 - 13 OA 137/09   

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https://dejure.org/2009,10650
OVG Niedersachsen, 26.10.2009 - 13 OA 137/09 (https://dejure.org/2009,10650)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.10.2009 - 13 OA 137/09 (https://dejure.org/2009,10650)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Oktober 2009 - 13 OA 137/09 (https://dejure.org/2009,10650)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erstattungsfähigkeit von Kosten für ein Rechtsgutachten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erstattungsfähigkeit der privat eingeholten gutachtlichen Stellungnahme eines Rechtsanwalts zur Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Klage

  • Judicialis

    VwGO § 162 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 162 Abs. 1
    Erstattungsfähigkeit der privat eingeholten gutachtlichen Stellungnahme eines Rechtsanwalts zur Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit der privat eingeholten gutachtlichen Stellungnahme eines Rechtsanwalts zur Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Klage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1301
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 13 OA 207/11

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für private Sachverständige bei notwendiger

    Dies ergibt sich aus dem den Verwaltungsprozess beherrschenden Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO), nach dem die Sachverhaltsaufklärung durch Einholung von Sachverständigengutachten im Grundsatz durch das Gericht selbst und nicht durch die Beteiligten erfolgt (vgl. Beschl. d. Senats v. 26.10.2009 - 13 OA 137/09 -, juris Rdnr. 3; BVerwG, Beschl. v. 11.04.2001 - 9 KSt 2/01 -, juris Rdnr. 3).
  • OVG Niedersachsen, 09.04.2018 - 13 OA 9/18

    Erstattung der Kosten eines privaten Sachverständigen

    Abzustellen ist insoweit auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung; ohne Belang ist, ob sich die Handlung im Prozessverlauf nachträglich als unnötig herausstellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.10.2008 - 4 KSt 2000/08 u.a. -, juris Rn. 4; Beschl. v. 24.7.2008 - 4 KSt 1008/07 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 11.4.2001 - 9 KSt 2/01 -, juris Rn. 3; Senatsbeschl. v. 17.1.2012, a. a. O., Rn. 5; Senatsbeschl. v. 26.10.2009 - 13 OA 137/09 -, juris Rn. 3).
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