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   OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 13 OA 207/11   

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OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 13 OA 207/11 (https://dejure.org/2012,70)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.01.2012 - 13 OA 207/11 (https://dejure.org/2012,70)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Januar 2012 - 13 OA 207/11 (https://dejure.org/2012,70)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für private Sachverständige

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 162 Abs. 1 VwGO; § 162 Abs. 3 VwGO
    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für private Sachverständige bei notwendiger zweckentsprechender Rechtsverteidigung durch einen Naturschutzverband oder Umweltschutzverband

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 162 Abs. 1; VwGO § 162 Abs. 3
    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für private Sachverständige bei notwendiger zweckentsprechender Rechtsverteidigung durch einen Naturschutzverband oder Umweltschutzverband

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für private Sachverständige

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 454
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92

    Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 13 OA 207/11
    aa) So kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts etwa einem Kläger in Fallkonstellationen, in denen das Nachvollziehen von Berechnungen oder technischen Zusammenhängen einen mit der Materie nicht vertrauten Laien überfordert, die prozessuale Mitwirkungspflicht obliegen, sich selbst sachkundig zu machen, was notfalls sogar mithilfe eines selbst in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachtens erfolgen können soll, dessen Kosten je nach Ausgang des Verfahrens erstattungsfähig sein können (BVerwG, Beschl. v. 13.03.1992 - 4 B 39.92 -, juris Rdnr. 6; in kostenrechtlicher Hinsicht bestätigt im Beschl. v. 06.10.2009 - 4 KSt 1009/07 -, juris Rdnr. 34 und im Beschl. v. 24.07.2008, - 4 KSt 1008/07 -, juris Rdnr. 8).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2009 - 12 OA 129/08

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für private Sachverständige; Einführung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 13 OA 207/11
    Deshalb genügt es auch nicht, wenn der Inhalt einer solchen internen Stellungnahme in den Beteiligtenvortrag eingearbeitet wurde; dies gilt jedenfalls dann, wenn für das Gericht und die übrigen Prozessbeteiligten nicht hinreichend deutlich erkennbar ist, dass bestimmte Ausführungen in den (anwaltlichen) Schriftsätzen eine vom fachlichen Beistand verantwortete Stellungnahme darstellen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 02.12.2009 - 12 OA 129/08 -, juris Rdnr. 10 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2009 - 13 OA 137/09

    Erstattungsfähigkeit der privat eingeholten gutachtlichen Stellungnahme eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 13 OA 207/11
    Dies ergibt sich aus dem den Verwaltungsprozess beherrschenden Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO), nach dem die Sachverhaltsaufklärung durch Einholung von Sachverständigengutachten im Grundsatz durch das Gericht selbst und nicht durch die Beteiligten erfolgt (vgl. Beschl. d. Senats v. 26.10.2009 - 13 OA 137/09 -, juris Rdnr. 3; BVerwG, Beschl. v. 11.04.2001 - 9 KSt 2/01 -, juris Rdnr. 3).
  • VGH Bayern, 28.01.2010 - 8 M 09.40063

    Kostenerinnerung; Beigeladener; Sachverständigenkosten des Vorhabensträgers

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 13 OA 207/11
    Wollte man die bei der Planfeststellungsbehörde oder beim Vorhabensträger anfallenden Kosten für die Hinzuziehung eigener oder externer Sachverständiger denjenigen aufbürden, die sich hiergegen erfolglos im Wege einer Klage wenden, wäre dies nicht nur eine unangebrachte Verlagerung von Planungskosten, sondern würde auch das mit gegen Planungsvorhaben gerichteten Klagen verbundene Kostenrisiko unangemessen erhöhen und eine im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG kaum hinnehmbare Barrierewirkung für den Rechtsschutz der Planbetroffenen schaffen (vgl. Bayer. VGH, Beschl. v. 28.01.2010 - 8 M 09.40063 -, juris Rdnrn. 6-9; Hess. VGH, Beschl. v. 20.04.2011 - 11 F 429/11 -, juris Rdnr. 21).
  • VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 429/11

    Gutachterkosten des Vorhabensträgers

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 13 OA 207/11
    Wollte man die bei der Planfeststellungsbehörde oder beim Vorhabensträger anfallenden Kosten für die Hinzuziehung eigener oder externer Sachverständiger denjenigen aufbürden, die sich hiergegen erfolglos im Wege einer Klage wenden, wäre dies nicht nur eine unangebrachte Verlagerung von Planungskosten, sondern würde auch das mit gegen Planungsvorhaben gerichteten Klagen verbundene Kostenrisiko unangemessen erhöhen und eine im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG kaum hinnehmbare Barrierewirkung für den Rechtsschutz der Planbetroffenen schaffen (vgl. Bayer. VGH, Beschl. v. 28.01.2010 - 8 M 09.40063 -, juris Rdnrn. 6-9; Hess. VGH, Beschl. v. 20.04.2011 - 11 F 429/11 -, juris Rdnr. 21).
  • OVG Niedersachsen, 09.04.2018 - 13 OA 9/18

    Erstattung der Kosten eines privaten Sachverständigen

    Diese Notwendigkeitsprüfung stellt das entscheidende Kriterium dafür dar, ob der kostenrechtliche Grundsatz der Kostentragungspflicht des Unterlegenen eingreift oder ob demgegenüber die von einem Beteiligten verursachten Aufwendungen auch im Obsiegensfalle letztlich bei diesem verbleiben (vgl. Senatsbeschl. v. 17.1.2012 - 13 OA 207/11 -, juris Rn. 5).

    Abzustellen ist insoweit auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung; ohne Belang ist, ob sich die Handlung im Prozessverlauf nachträglich als unnötig herausstellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.10.2008 - 4 KSt 2000/08 u.a. -, juris Rn. 4; Beschl. v. 24.7.2008 - 4 KSt 1008/07 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 11.4.2001 - 9 KSt 2/01 -, juris Rn. 3; Senatsbeschl. v. 17.1.2012, a. a. O., Rn. 5; Senatsbeschl. v. 26.10.2009 - 13 OA 137/09 -, juris Rn. 3).

    Deshalb genügt es auch nicht, wenn der Inhalt einer solchen internen Stellungnahme in den Beteiligtenvortrag eingearbeitet wurde; dies gilt jedenfalls dann, wenn für das Gericht und die übrigen Prozessbeteiligten nicht hinreichend deutlich erkennbar ist, dass bestimmte Ausführungen in den (anwaltlichen) Schriftsätzen eine vom fachlichen Beistand verantwortete Stellungnahme darstellen (vgl. Senatsbeschl. v. 17.1.2012, a. a. O., Rn. 5; Nds. OVG, Beschl. v. 2.12.2009 - 12 OA 129/08 -, juris Rn. 10 m. w. N.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 8.5.2001 - 5 S 3245/98 -, juris Rn. 4; Bay. VGH, Beschl. v. 13.11.2008, a. a. O., Rn. 13).

  • VGH Bayern, 14.10.2013 - 8 C 12.1785

    Notwendige Aufwendungen eines im straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren

    Wollte man die bei der Planfeststellungsbehörde oder - wie hier - beim Vorhabenträger anfallenden Kosten für die Hinzuziehung eigener oder externer Sachverständiger denjenigen aufbürden, die sich hiergegen erfolglos im Wege einer Klage wenden, wäre dies nicht nur eine unangebrachte Verlagerung von Planungskosten, sondern würde auch das mit gegen Planungsvorhaben gerichteten Klagen verbundene Kostenrisiko unangemessen erhöhen und eine im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG kaum hinnehmbare Barrierewirkung für den Rechtsschutz der Planbetroffenen schaffen (vgl. BayVGH, B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - juris Rn. 6 - 9; HessVGH, B.v. 20.4.2011 - 11 F 429/11 - juris Rn. 21; NdsOVG, B.v. 17.1.2012 - 13 OA 207/11 - NuR 2012, 194/195).

    Allein die Bitte des Gerichts, dass ein privat hinzugezogener Gutachter in dem gegen einen Planfeststellungsbeschluss gerichteten gerichtlichen Verfahren die von ihm gewonnenen Erkenntnisse erläutern möge, führt nicht dazu, dass die deshalb angefallenen Aufwendungen nicht mehr als "nachgelagerte Planungskosten" zu betrachten wären (vgl. NdsOVG, B.v. 17.1.2012 - 13 OA 207/11 - NuR 194/196).

  • OVG Niedersachsen, 02.04.2012 - 1 OA 48/12

    Erstattung von Kosten für ein vom Nachbarn privat eingeholtes Lärmgutachten

    Maßgeblich sind aber die nunmehr auch vom 13. Senat in seinem Beschluss vom 17. Januar 2012 (- 13 OA 207/11 -, NuR 2012, 194) noch einmal - für die Frage der Erstattungsfähigkeit "nachgelagerter Planungskosten" - zusammengefassten Grundsätze (vgl. auch VGH Mannheim, Beschl. v. 22.12.2009 - 5 S 1904/09 -, RdL 2010, 76):.
  • VGH Hessen, 23.11.2018 - 2 C 2461/15

    Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten eines beigeladenen

    Würden dagegen durch das prozessuale Verhalten des Klägers entscheidungserhebliche Fragen aufgeworfen und diese durch den Vorhabenträger unter Hinzuziehung eines Sachverständigen beantwortet, handele es sich grundsätzlich um das Abstellen von Versäumnissen im Planfeststellungsverfahren (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 20. April 2011 - 11 F 429/11 -, juris Rn. 21 ; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2014 - 8 C 12.2411 -, juris Rn. 12 und vom 28. Januar 2010 - 8 M 09.40063 -, juris Rn. 8; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 13 OA 207/11 -, juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2015 - 7 OB 62/14

    Naturschutzrechtliche Bedenken gegen die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zur

    Wie das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf Rechtsprechung des 13. Senats des beschließenden Gerichts (Nds. OVG, Beschl. v. 17.01.2012 - 13 OA 207/11 -, NVwZ-RR 2012, 454) ausgeführt hat, können Aufwendungen für private, d.h. nicht vom Gericht in Auftrag gegebene Gutachten und Stellungnahmen von Sachverständigen nur in engen Grenzen als notwendig i.S. des § 162 Abs. 1 VwGO anerkannt werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2020 - 8 E 862/20
    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 13 OA 207/11 -, juris Rn. 10; Bay. VGH, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 15 C 10.2937 -, NVwZ-RR 2012, 779 (780).
  • VG Ansbach, 20.11.2014 - AN 9 M 13.01959

    Kostenerinnerung:

    Ein Vorliegen gänzlich atypischer Umstände sei nicht ersichtlich (vgl. auch OVG Lüneburg, B.v.17.1.2012 - 13 OA 207/11- juris; Hess.VGH, B.v.20.4.2011 - 11 F 429/11 - juris).
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