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   LG Saarbrücken, 01.03.2019 - 13 S 119/18   

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LG Saarbrücken, 01.03.2019 - 13 S 119/18 (https://dejure.org/2019,6225)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 01.03.2019 - 13 S 119/18 (https://dejure.org/2019,6225)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 01. März 2019 - 13 S 119/18 (https://dejure.org/2019,6225)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Verkehrsunfall - Zeitpunkt der Schadensbemessung bei fiktiver Schadensabrechnung

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    LG Saarbrücken zu fiktiver Abrechnung: Schadenshöhe zum Unfallzeitpunkt ist maßgebend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fiktive Abrechnung: Auf die Schadenshöhe zum Unfallzeitpunkt kommt es an

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 25.09.2018 - VI ZR 65/18

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei fiktiver Abrechnung der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.03.2019 - 13 S 119/18
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Schädiger den Geschädigten, der - wie hier - fiktive Reparaturkosten abrechnet, unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (BGH, st. Rspr.; vgl. BGHZ 155, 1; 183, 21; zuletzt Urteil vom 25.09.2018 - VI ZR 65/18, juris m.w.N.).

    Dies gilt auch, wenn er sich auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen lassen muss, soweit bei dieser ebenfalls UPE-Aufschläge erhoben werden (vgl. BGH, Urt. v. 25.09.2018 - VI ZR 65/18, juris).

  • BGH, 17.10.2006 - VI ZR 249/05

    Übergang von der Schadensberechnung nach dem Wiederbeschaffungsaufwand zum Ersatz

    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.03.2019 - 13 S 119/18
    aa) Allerdings richtet sich der Zeitpunkt der Schadensbemessung eines Geldersatzanspruches materiell-rechtlich nach den Wertverhältnissen, die zum Zeitpunkt seines Erlöschens, regelmäßig also im Zeitpunkt der vollständigen Erfüllung bestehen (BGHZ 27, 181, 187; 79, 249, 258; 169, 263 Tz 16; Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, § 23 Rn. 20; Oetker in Münchener Kommentar zum BGB (MüKo), 7. Auflage 2016, § 249 Rn. 314; Staudinger/Schiemann (2017) Vorbemerkungen zu §§ 249-254 Rn. 79 f., jew. m.w.N.).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es dem Geschädigten jederzeit - im Rahmen der Grenzen des Verjährungsrechts - möglich, auch noch nachträglich von der fiktiven Schadensabrechnung zu einer (teureren) konkreten Schadensabrechnung überzugehen, wenn er sich nach Erhalt der fiktiv errechneten Entschädigung später zu einer Reparatur entscheidet und die Kosten der Reparatur den ursprünglich prognostizierten Aufwand überschreiten (BGHZ 169, 263 Tz. 16; BGH, Urteil vom 18. Oktober 2011 - VI ZR 17/11, DAR 2012, 203).

  • BGH, 15.07.2014 - VI ZR 313/13

    Fiktive Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Verweisung des Geschädigten auf

    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.03.2019 - 13 S 119/18
    Hierfür spricht auch die Überlegung, dass der Schädiger eine günstigere Reparaturmöglichkeit sogar noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachweisen kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2014 - VI ZR 313/13, DAR 2014, 647 m.w.N.).
  • AG Hamburg-Barmbek, 12.11.2010 - 816 C 266/09

    Immer wieder Thema: der Verweis eines Unfallgeschädigten auf eine freie Werkstatt

    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.03.2019 - 13 S 119/18
    Dass die Verweisung hinsichtlich der UPE-Aufschläge unrichtige Angaben enthalten hatte, macht sie nicht, wie die Berufung unter Hinweis auf verschiedene amtsgerichtliche Entscheidungen (AG Homburg, Urt. v. 26.4.2018 - 9 C 102/17; AG St. Ingbert, Urt. v. 29.4.2013 - 9 C 464/12 (10); AG Saarbrücken, Urt. v. 6.3.2013- 3 C 335/12; AG Hamburg-Barmbeck, Urt. v. 12.11.2010 - 816 C 266/09) meint, unwirksam.
  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.03.2019 - 13 S 119/18
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Schädiger den Geschädigten, der - wie hier - fiktive Reparaturkosten abrechnet, unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (BGH, st. Rspr.; vgl. BGHZ 155, 1; 183, 21; zuletzt Urteil vom 25.09.2018 - VI ZR 65/18, juris m.w.N.).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.03.2019 - 13 S 119/18
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Schädiger den Geschädigten, der - wie hier - fiktive Reparaturkosten abrechnet, unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (BGH, st. Rspr.; vgl. BGHZ 155, 1; 183, 21; zuletzt Urteil vom 25.09.2018 - VI ZR 65/18, juris m.w.N.).
  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.03.2019 - 13 S 119/18
    Dem Schädiger bleibt es vielmehr unbenommen, durch substantiierte Einwände die Annahmen des Sachverständigen in Einzelpunkten in Zweifel zu ziehen mit der Folge, dass die gutachterlich ermittelten Werte vom Geschädigten zu beweisen sind (BGH, st. Rspr.; vgl. Urteil vom 20.06.1989 - VI ZR 334/88, VersR 1989, 1056 f; BGHZ 63, 182 ff.; Kammer, st. Rspr.; vgl. Urteil vom 31.07.2015 - 13 S 79/15; Freymann/Rüßmann in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, 1. Aufl., § 249 BGB Rn. 159 m.w.N.).
  • BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 145/09

    Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt

    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.03.2019 - 13 S 119/18
    bb) Demgegenüber gebietet das Interesse des Schädigers an der Geringhaltung der Herstellungskosten, dass der Geschädigte eines Kfz-Unfalls entsprechend der sich aus § 254 BGB ergebenden Schadensminderungspflicht die Wiederherstellung möglichst zeitnah nach dem schädigenden Ereignis und ggfs. schon vor Ablauf der dem Haftpflichtversicherer zustehenden Prüfungsfrist durchführt (BGHZ 61, 346; Urteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, VersR 2010, 1463; vgl. auch Scholten in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 254 BGB Rn. 47 f. m.w.N.).
  • BGH, 13.07.2010 - VI ZR 259/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.03.2019 - 13 S 119/18
    Dass die Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard der einer Reparatur in einer markengebunden Werkstatt entspricht, ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass es sich bei der Werkstatt um einen sog. Eurogarant-Fachbetrieb im Saarland handelt (Kammer, vgl. Urteil vom 11.10.2013 - 13 S 23/13, Zfs 2014, 80 m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 13.07.2010 - VI ZR 259/09, VersR 2010, 1380; OLG Köln, VersR 2017, 964; Freymann/Rüßmann in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, § 249 BGB Rn. 151 m.w.N.).
  • BGH, 18.10.2011 - VI ZR 17/11

    Zur Berücksichtigung eines Werksangehörigenrabatts bei der Schadensabrechnung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 01.03.2019 - 13 S 119/18
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es dem Geschädigten jederzeit - im Rahmen der Grenzen des Verjährungsrechts - möglich, auch noch nachträglich von der fiktiven Schadensabrechnung zu einer (teureren) konkreten Schadensabrechnung überzugehen, wenn er sich nach Erhalt der fiktiv errechneten Entschädigung später zu einer Reparatur entscheidet und die Kosten der Reparatur den ursprünglich prognostizierten Aufwand überschreiten (BGHZ 169, 263 Tz. 16; BGH, Urteil vom 18. Oktober 2011 - VI ZR 17/11, DAR 2012, 203).
  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91

    Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

  • BGH, 12.07.1996 - V ZR 117/95

    Begriff der Kenntnis vom Mangel des rechtlichen Grundes

  • BGH, 23.01.1981 - V ZR 200/79

    Einstweilige Einstellung der Teilungsversteigerung

  • BGH, 29.04.1958 - VI ZR 82/57

    Geltendmachung des merkantilen Minderwerts

  • LG Saarbrücken, 11.10.2013 - 13 S 23/13

    Fiktive Schadensabrechnung bei Kfz-Unfall: Zulässigkeit der Verweisung des

  • BGH, 11.01.1951 - III ZR 83/50

    Bundesbahn. Schäden vor Zusammenbruch

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