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   LAG Köln, 02.07.2009 - 13 Sa 367/09   

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https://dejure.org/2009,8554
LAG Köln, 02.07.2009 - 13 Sa 367/09 (https://dejure.org/2009,8554)
LAG Köln, Entscheidung vom 02.07.2009 - 13 Sa 367/09 (https://dejure.org/2009,8554)
LAG Köln, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - 13 Sa 367/09 (https://dejure.org/2009,8554)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; geschäftsschädigende Äußerung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 626 I, II BGB
    Außerordentliche Kündigung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; geschäftsschädigende Äußerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist wegen Verletzung von Betriebsgeheimnissen und Geschäftsgeheimnissen und geschäftsschädigendenÄußerungen im Rahmen einer Dissertation; Versäumung der Kündigungserklärungsfrist nach Personalgespräch

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung - Weitergabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

  • Judicialis

    BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1; BGB § 626 Abs. 2
    Unwirksame außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist wegen Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und geschäftsschädigenden Äußerungen im Rahmen einer Dissertation; Versäumung der Kündigungserklärungsfrist nach Personalgespräch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Köln, 02.07.2009 - 13 Sa 367/09
    Die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB beginnt, wenn der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige positive Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen hat, die ihm die Entscheidung ermöglicht, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist oder nicht (BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04 - m.w.N.).

    Deshalb kann der Kündigungssachverhalt regelmäßig nicht ohne eine Anhörung des Arbeitnehmers hinreichend vollständig erfasst werden (BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04; 02.02.2006, 2 AZR 57/05).

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

    Auszug aus LAG Köln, 02.07.2009 - 13 Sa 367/09
    Diese Frist darf nur bei Vorliegen besonderer Umstände überschritten werden (BAG 02.03.2006 - 2 AZR 46/05).
  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 57/05

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist - Beteiligung des

    Auszug aus LAG Köln, 02.07.2009 - 13 Sa 367/09
    Deshalb kann der Kündigungssachverhalt regelmäßig nicht ohne eine Anhörung des Arbeitnehmers hinreichend vollständig erfasst werden (BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04; 02.02.2006, 2 AZR 57/05).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.05.2007 - 7 Sa 71/07

    Fristlose Kündigung: Geschäftsschädigende Äußerung als Kündigungsgrund;

    Auszug aus LAG Köln, 02.07.2009 - 13 Sa 367/09
    Grundsätzlich kann eine ruf- oder geschäftsschädigende Äußerung eines Arbeitnehmers, wenn diese geeignet ist, das Ansehen des Arbeitgebers zu beinträchtigen an sich geeignet sein, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (vgl. etwa LAG Rheinland-Pfalz, 30.05.2007 - 7 Sa 71/07; LAG Berlin, 28.08.2002 - 9 Sa 956/02 [richtig: 9 Sa 659/02 - d. Red.] ).
  • BAG, 26.09.1990 - 2 AZR 602/89

    Verletzung der Verschwiegenheitspflicht durch Mitteilung von Informationen aus

    Auszug aus LAG Köln, 02.07.2009 - 13 Sa 367/09
    Eine unbefugte Weitergabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen an Dritte ist an sich geeignet eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen (vgl. etwa BAG, 26.09.1990 - 2 AZR 602/89).
  • BAG, 11.03.1976 - 2 AZR 29/75

    Ausschlußfrist - Strafbares Verhalten des Arbeitnehmers - Außerordentliche

    Auszug aus LAG Köln, 02.07.2009 - 13 Sa 367/09
    Darauf kommt es jedoch nicht an, da für den Beginn der Ausschlussfrist auf positive Kenntnis des Kündigungsberechtigten maßgeblich ist, demnach sogar grob fahrlässige Unkenntnis nicht schadet (BAG 11.03.1976 - 2 AZR 29/75).
  • LAG Berlin, 28.08.2002 - 9 Sa 659/02

    Geschäftsschädigend verhalten - fristlose Kündigung?

    Auszug aus LAG Köln, 02.07.2009 - 13 Sa 367/09
    Grundsätzlich kann eine ruf- oder geschäftsschädigende Äußerung eines Arbeitnehmers, wenn diese geeignet ist, das Ansehen des Arbeitgebers zu beinträchtigen an sich geeignet sein, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (vgl. etwa LAG Rheinland-Pfalz, 30.05.2007 - 7 Sa 71/07; LAG Berlin, 28.08.2002 - 9 Sa 956/02 [richtig: 9 Sa 659/02 - d. Red.] ).
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