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   OLG Hamm, 05.11.2008 - I-13 U 81/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4422
OLG Hamm, 05.11.2008 - I-13 U 81/08 (https://dejure.org/2008,4422)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.11.2008 - I-13 U 81/08 (https://dejure.org/2008,4422)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. November 2008 - I-13 U 81/08 (https://dejure.org/2008,4422)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Skiunfall - wer haftet?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kollision auf der Skipiste - Der von hinten kommende Skifahrer muss so fahren, dass er die Fahrer vor ihm nicht gefährdet

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Recht des Schnelleren, sondern FIS, die Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbands gilt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Auf der Skipiste sind die FIS-Regeln zu beachten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verkehrsregeln im Schnee - am Hang gelten die FIS-Regeln

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    FIS-Regeln des Internationalen Skiverbandes sind für Wintersportler Pflicht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verhaltensregeln (FIS-Regeln) des Internationalen Skiverbandes sind rechtlich bindend - Der von hinten kommende Ski-Fahrer muss aufpassen und Abstand halten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 7 U 200/07

    Haftung bei Skiunfall: Verletzung prozessualer Wahrheitspflicht durch

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2008 - 13 U 81/08
    Sie musste sich dann weder nach hinten noch hangwärts nach oben orientieren sondern ihr stand dann der Vorrang gegenüber dem Beklagten zu (vgl. dazu OLG Brandenburg MDR 08, 860; OLG Stuttgart NJW 64, 1859; Dambeck a.a.O. Rn. 105).
  • OLG Stuttgart, 17.10.1963 - 2 U 91/63

    Langsamerer Skiläufer; Beobachtung des Rückraumes; Fortsetzung der Fahrt;

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.2008 - 13 U 81/08
    Sie musste sich dann weder nach hinten noch hangwärts nach oben orientieren sondern ihr stand dann der Vorrang gegenüber dem Beklagten zu (vgl. dazu OLG Brandenburg MDR 08, 860; OLG Stuttgart NJW 64, 1859; Dambeck a.a.O. Rn. 105).
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