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   OLG Köln, 20.06.2016 - 13 U 97/15   

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https://dejure.org/2016,26895
OLG Köln, 20.06.2016 - 13 U 97/15 (https://dejure.org/2016,26895)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.06.2016 - 13 U 97/15 (https://dejure.org/2016,26895)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Juni 2016 - 13 U 97/15 (https://dejure.org/2016,26895)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte des Darlehensnehmers bei "Herausdrängen" aus dem Darlehensvertrag

  • rechtsportal.de

    BGB § 488 Abs. 1 ; BGB § 497 Abs. 1 a.F.
    Rechte des Darlehensnehmers bei "Herausdrängen" aus dem Darlehensvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.01.2016 - XI ZR 103/15

    Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung eines Verbraucherdarlehens

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.2016 - 13 U 97/15
    Soweit der Kläger weiter geltend macht, er sei aus dem Darlehensvertrag hinausgedrängt worden, dieser Fall sei dem einer Kündigung durch die Beklagte gleichzustellen, so dass § 497 Abs. 1 BGB a.F. Anwendung finde und des weiteren auf das Urteil des BGH vom 19.01.2016 (XI ZR 103/15) verweist, veranlasst auch dies keine abweichende Beurteilung.
  • BGH, 24.02.2015 - II ZR 104/13

    Rechtmäßigkeit der Kündigung einesImmobilienfonds wegen behaupteter Fehler im

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.2016 - 13 U 97/15
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache dann zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 24.02.2015, II ZR 104/13, zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 05.11.2015 - 8 U 542/15

    Mittelbare Verflechtung bei Untermaklerverträgen

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.2016 - 13 U 97/15
    Soweit er auf einen Hinweisbeschluss des OLG Koblenz vom 09.05.2016 (Az. 8 U 542/15) verweist, führt dies nicht weiter.
  • BGH, 24.07.2018 - XI ZR 305/16

    Erstattung eines als Vorfälligkeitsentgelt einbehaltenen Betrags nach Widerruf

    Das Berufungsgericht (OLG Köln, Beschluss vom 20. Juni 2016 - 13 U 97/15, juris) hat seine Entscheidung - soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung - wie folgt begründet:.
  • OLG Frankfurt, 08.02.2017 - 23 U 32/16

    Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag mit in Fußnote genannter alternativer

    Die Gegenauffassung (OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.01.2016 - 7 U 21/15, zit. nach juris Rn. 67; OLG Köln, Beschl. v. 20.06.2016 - 13 U 97/15, zit. nach juris Rn. 32; Urt. v. 24.02.2016 - 13 U 84/15, zit. nach juris Rn. 44 ff.; OLG Nürnberg, Urt. v. 01.08.2016 - 14 U 1780/15, zit. nach juris Rn. 70 [anhängig beim BGH unter Az. XI ZR 446/16]; wohl auch OLG Karlsruhe, Beschl. v. 01.06.2015 - 17 U 204/14) nimmt demgegenüber jedenfalls für den - hier vorliegenden - Fall eines Präsenzgeschäfts an, dass die Belehrung dem Deutlichkeitsgebot genüge.
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