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OLG Oldenburg, 13.06.2012 - 13 UF 43/12 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Familiensache; Gesamtschuldnerausgleich geschiedener Ehegatten für laufende Kredite bei Unterhaltsvereinbarung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 426 Abs. 2 S. 2
Familiensache - Gesamtschuldnerausgleich geschiedener Ehegatten für laufende Kredite bei Unterhaltsvereinbarung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Unterhaltszahlung als Beteiligung an der Tilgung gemeinschaftlicher Schulden
Verfahrensgang
- AG Nordhorn, 22.02.2012 - 11 F 864/11
- OLG Oldenburg, 13.06.2012 - 13 UF 43/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 550
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 17.09.2008 - IX R 79/99
Aufteilung des vererbten Verlustabzugs bei Miterben - Hoferbe im Sinne der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 13.06.2012 - 13 UF 43/12
Das Gesamtschuldnerverhältnis wird während bestehender Lebensgemeinschaft durch diese überlagert; die Lebensgemeinschaft hindert als anderweitige Bestimmung i.S.v. § 426 II 2 BGB einen Ausgleich (BGH FamRZ 2009, 227).