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   OLG Köln, 19.03.2014 - I-13 U 46/13   

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OLG Köln, 19.03.2014 - I-13 U 46/13 (https://dejure.org/2014,16866)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.03.2014 - I-13 U 46/13 (https://dejure.org/2014,16866)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. März 2014 - I-13 U 46/13 (https://dejure.org/2014,16866)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • ra.de
  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhaltskontrolle einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank mit der Pflicht zur Zahlung einer Gebühr bei Ausstellung einer Ersatzkarte für eine Bankkarte

  • rechtsportal.de

    BGB § 307 Abs. 3 S. 1
    Inhaltskontrolle einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank mit der Pflicht zur Zahlung einer Gebühr bei Ausstellung einer Ersatzkarte für eine Bankkarte

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2014, 1338
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • LG Köln, 23.01.2013 - 26 O 306/12

    Einwand einer unangemessenen Benachteiligung der Verbraucher sowie einer

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2014 - 13 U 46/13
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 23.01.2013 - 26 O 306/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 23.1.2013 - 26 O 306/12 - zu verurteilen, 1.

  • OLG Celle, 04.05.2000 - 13 U 186/99

    Wirksamkeit von Vertragsklauseln; Verstoß gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2014 - 13 U 46/13
    Kontrollfähig sind dagegen (Preis-) Nebenabreden, das heißt Abreden, die zwar mittelbare Auswirkungen auf Preis und Leistung haben, an deren Stelle aber, wenn eine wirksame vertragliche Regelung fehlt, dispositives Gesetzesrecht treten kann (BGH Urteil vom 22.05.2012 - XI ZR 290/11 -, Tz. 10, Zitat nach juris; ZIP 1997, 2118; OLG D, Urteil vom 04.05.2000 - 13 U 186/99 -, Tz. 33, Zitat nach juris).

    Bei dieser besteht zwar Einigkeit besteht darüber, dass in den Fällen, in denen eine Beschädigung oder der Verlust der Karte auf ein Verschulden der Bank zurückzuführen ist, eine Pflicht zur kostenlosen Überlassung der Ersatzkreditkarte besteht (OLG D, Urteil vom 04.05.2000 - 13 U 186/99 -, Tz. 35, Zitat nach juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 21.06.2006 - 7 U 17/06 -, ZIP 2007, 860; C in Schimansky/C/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. A., § 17, Rn. 27; O, WM 2002, 185, 191; Tin Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 11. A., Spez. AGB-Werke Teil 4 (5), Rn. 5).

  • BGH, 08.11.2005 - XI ZR 74/05

    Zulässigkeit der Teilkündigung eines Girovertrages; Gesonderte Kündigung des

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2014 - 13 U 46/13
    aa) Die Pflicht des Kartenunternehmens, dem Kunden eine Bankkarte auszuhändigen, ergibt sich aus dem Bankkartenvertrag, der ein gesonderter Vertrag und nicht nur ein unselbständiger Bestandteil des Girovertrags ist (BGH NJW 2006, 430; Palandt/Sprau, 73. A., § 675f BGB, Rn. 50; Maihold in Schimansky/C/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. A., § 54, Rn. 15; Graf von Westphalen - Fandrich, Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke, Bankkartenbedingungen, Rn. 10).

    Allein dieser Kartenvertrag, der unabhängig vom Fortbestehen eines Girovertrages gekündigt werden kann (vgl. BGH NJW 06, 430), berechtigt den Kontoinhaber, eine Karte zu verlangen, bei deren Einsatz er dann mittelbar über den Zahlungsempfänger seinem Zahlungsdienstleister einen Zahlungsauftrag erteilt (vgl. dazu Münchener Kommentar/Casper, 6. A. 2012, § 675f BGB, Rn. 28).

  • BGH, 07.07.1998 - XI ZR 351/97

    Entgelt für Ausstellung eines Ersatz-Sparkassenbuches zulässig

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2014 - 13 U 46/13
    Vielmehr ist, ebenso wie in dem Fall der Ausstellung eines neuen Sparbuchs (BGH Urteil vom 07.07.1998 - XI ZR 351/97 -, Rn. 7, Zitat nach juris), davon auszugehen, dass die Neuausstellung eine Sonderleistung darstellt.

    Für den Fall des zu ersetzenden Sparbuchs hat der BGH darüber hinaus ausgeführt, es entspreche der Lebenserfahrung, dass für die Ersatzausstellung einer verloren gegangenen Legitimationsurkunde häufig auch dann ein Entgelt verlangt werde, wenn die Urkunde selbst kostenfrei zur Verfügung gestellt wurde (BGH Urteil vom 07.07.1998 - XI ZR 351/97 -, Rn. 11, Zitat nach juris).

  • BGH, 02.02.1994 - VIII ZR 262/92

    Formularmäßige Beschränkung der Gewährleistung auf einen Nachbesserungsanspruch

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2014 - 13 U 46/13
    Wählt der Klauselersteller - anders als hier - keinen umschreibenden Begriff und entscheidet sich stattdessen für eine Aufzählung der Sachverhalte, in denen die Klausel zur Anwendung kommt, so muss die Aufzählung der in Betracht kommenden Fälle vollständig sein, da andernfalls die Gefahr der Irreführung des Klauselgegners bestünde (vgl. BGH Urteil vom 02.02.1994 - VIII ZR 262/92, Tz. 14, Zitat nach juris).
  • BGH, 14.10.1997 - XI ZR 167/96

    Entgelt für Einsatz von Kreditkarten im Ausland zulässig

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2014 - 13 U 46/13
    Kontrollfähig sind dagegen (Preis-) Nebenabreden, das heißt Abreden, die zwar mittelbare Auswirkungen auf Preis und Leistung haben, an deren Stelle aber, wenn eine wirksame vertragliche Regelung fehlt, dispositives Gesetzesrecht treten kann (BGH Urteil vom 22.05.2012 - XI ZR 290/11 -, Tz. 10, Zitat nach juris; ZIP 1997, 2118; OLG D, Urteil vom 04.05.2000 - 13 U 186/99 -, Tz. 33, Zitat nach juris).
  • BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 85/92

    Streitgegenstand und Beschwer bei AGBG -Unterlassungsklage - Formularvertragliche

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2014 - 13 U 46/13
    Eine Überspannung des Transparenzgebots würde letztlich wieder Intransparenz mit sich bringen (BGH Urteil vom 10.03.1993 - VIII ZR 85/92 -, Tz. 25, Zitat nach juris).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2014 - 13 U 46/13
    Prüfungsmaßstab der Verständnismöglichkeit ist der durchschnittliche Kunde, von dem die aufmerksame Durchsicht der Vertragsbedingungen, deren verständige Würdigung und die Berücksichtigung ihres erkennbaren Sinnzusammenhangs erwartet werden kann (BGH Urteil vom 23.02.2005 - IV ZR 273/03 -, Tz. 15, Zitat nach juris; BGHZ 123, 83, 85; Urteil vom 9. Juli 2003 - IV ZR 74/02 -, NJW-RR 2003, 1247; BGH Beschluss vom 23. März 1995 - VII ZR 228/93 -, NJW-RR 1995, 749).
  • BGH, 10.07.1990 - XI ZR 275/89

    Funktion, Reichweite und Kriterien des Transparenzgebots bei Preisnebenabreden

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2014 - 13 U 46/13
    Dieses verpflichtet den Verwender, seine Regelungen so klar und verständlich für den Vertragspartner zu stellen, wie dies den Umständen nach nötig und möglich ist (BGH NJW 1989, 222, 223; 1989, 582, 583; 1990, 2383, 2384; 2007).
  • BGH, 17.01.1989 - XI ZR 54/88

    Formularmäßige Vereinbarung der Verzögerung der Wertstellung von Bareinzahlungen

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.2014 - 13 U 46/13
    Dieses verpflichtet den Verwender, seine Regelungen so klar und verständlich für den Vertragspartner zu stellen, wie dies den Umständen nach nötig und möglich ist (BGH NJW 1989, 222, 223; 1989, 582, 583; 1990, 2383, 2384; 2007).
  • BGH, 30.11.2004 - XI ZR 200/03

    BGH erklärt Klauseln über Entgelte für die Übertragung von Wertpapieren in ein

  • BGH, 23.03.1995 - VII ZR 228/93

    Einhaltung des Transparenzgebots bei verwirrenden Klauseln

  • BGH, 17.12.2013 - XI ZR 66/13

    Entgeltklausel für die Nacherstellung von Kontoauszügen

  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87

    Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem

  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03

    Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten

  • BGH, 09.07.2003 - IV ZR 74/02

    Unklarheit der Gliedertaxe in der Unfallversicherung

  • OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 7 U 17/06

    Wirksamkeit der Vergütungsklauseln einer Sparkasse

  • BGH, 22.05.2012 - XI ZR 290/11

    Entgeltklauseln für die Benachrichtigung des Kunden über die Nichteinlösung einer

  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 145/12

    Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

  • BGH, 20.10.2015 - XI ZR 166/14

    Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte in den Allgemeinen

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in WM 2014, 1338 ff. veröffentlicht ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
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