Rechtsprechung
| EGMR, 25.03.1998 - 23224/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
KOPP c. SUISSE
(französisch)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
KOPP v. SWITZERLAND
(englisch)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Ausführliche Zusammenfassung)
Verfahrensgang
- EKMR, 12.04.1996 - 23224/94
- EKMR, 30.01.1997 - 23224/94
- EGMR, 25.03.1998 - 23224/94
Papierfundstellen
- 13/1997/797/1000
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- EGMR, 16.12.1992 - 72/1991/324/394
Auszug aus EGMR, 25.03.1998 - 23224/94
= EuGRZ 1993, 65 = ÖJZ 1993, 389) und Halford/GB, Urteil v.
- EGMR, 12.01.2016 - 37138/14
Ungarns Anti-Terror-Gesetz ist menschenrechtswidrig
As to the application of secret intelligence devices, the requirement that access to the information by outside persons should be restricted serves as an additional guarantee (e.g. Kopp v. Switzerland (13/1997/797/1000) 25 March 1998). - BGH, 07.04.2005 - 1 StR 326/04
Zeugnisverweigerungsrecht eines Notars und seines Gehilfen amtspflicht- und …
Dies ist weit auszulegen (BGH MDR 1978, 281;… LR-Dahs StPO 25. Aufl. § 53 Rdn. 31, 53;… KK-Senge StPO 5. Aufl. § 53 Rdn. 16;… Meyer-Goßner StPO 47. Aufl. § 53 Rdn. 9;… Kühne, Strafprozeßrecht, 6. Aufl., Rdn. 817; zur "Gewissensentscheidung des Geistlichen, das Zeugnis zu verweigern" BGHSt 37, 138; zur Vermutung anwaltlicher Tätigkeit bei allen Telefonaten über den Kanzleianschluß vgl. EGMR Urteil vom 25. März 1998 Kopp ./. Schweiz - 13/1997/797/1000, StV 1998, 683; siehe auch Rogall, Anm. zu BGHSt 33, 148, NStZ 1985, 372: "Die Weite des Zeugnisverweigerungsrechts erklärt sich zwanglos aus der Notwendigkeit einer eindeutigen und schnellen Feststellung seines Eingreifens sowie seiner einheitlichen Ausübung"). - Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2016 - C-203/15
Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe kann eine generelle …
Im Urteil Kopp/Schweiz, das die Überwachung der Telefongespräche eines Anwalts betraf, hat der EGMR beanstandet, dass ein öffentlicher Bediensteter der Verwaltung damit betraut war, unter das Berufsgeheimnis fallende Informationen zu filtern, ohne dass es eine Kontrolle durch einen unabhängigen Beamten gab, vgl. EGMR vom 25. März 1998, Kopp/Schweiz (CE:ECHR:1998:0325JUD002322494, § 74). - Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-70/10
Rechtsangleichung
{FN:91} - Vgl. für eine Zusammenfassung dieser verschiedenen Anforderungen u. a. EGMR, Urteil Kopp gegen Schweiz vom 25. Mai 1998, Beschwerde Nr. 23224/94, Slg. 1998-II, § 55.
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