Rechtsprechung
| BSG, 20.01.1997 - 13/4 BS 5/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsweg bei Streitigkeiten über die berufsbezogene Zuwendung an Ballettänzer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berufsbezogene Zuwendungen - Ballettänzer - Frühere DDR - Rechtsweg
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 08.04.1994 - S 8 S An 2/94
- BSG, 20.01.1997 - 13/4 BS 5/94
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BSG, 24.08.1994 - 4 BS 4/93
Frühere DDR - Rechtsweg
Auszug aus BSG, 20.01.1997 - 4 BS 5/94
Insoweit setzt sie sich insbesondere kritisch mit den Gründen des Beschlusses des BSG vom 24. August 1994 - 4 BS 4/93 - (SozR 3-8570 § 17 Nr. 1) auseinander.Nach Maßgabe des entsprechend anwendbaren § 173 SGG (vgl. BSG SozR 3-8570 § 17 Nr. 1) ist die Beschwerde auch form- und fristgerecht erhoben worden.
Damit erscheinen die diesbezüglichen Zweifel des 4. Senats des BSG (vgl. BSG SozR 3-8570 § 17 Nr. 1) als ausgeräumt.
Auch die Generalklausel des § 51 Abs. 1 SGG erlaubt keine Bejahung des Sozialrechtsweges (ebenso BSG SozR 3-8570 § 17 Nr. 1).
Aufgrund dieser umfassenden Rechtswegzuweisung gehört auch das vorliegende Verfahren vor die ArbG, da der geltend gemachte Anspruch auf bbZ zumindest mit dem Arbeitsverhältnis der Klägerin in rechtlichem und unmittelbar wirtschaftlichem Zusammenhang steht (ebenso BSG SozR 3-8570 § 17 Nr. 1).
- BSG, 29.04.1997 - 4 RA 98/95
Inhalt der Verpflichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) …
Ein Anspruch auf Zahlung einer berufsbezogenen Zuwendung für Ballettänzer ist arbeitsrechtlicher Natur (Fortführung von BSG vom 14.9.1995 - 4 RA 32/95 = BSGE 76, 274 = SozR 3-8120 Kap VIII H III Nr. 6 Nr. 1 = BSG vom 24.8.1994 - 4 BS 4/93 = SozR 3-8570 § 17 Nr. 1, BSG Beschluß vom 20.1.1997 - 13/4 BS 5/94 = SozR 3-8570 § 17 Nr. 2).In dieser übergangsrechtlich auflösend befristeten Geltungszeit hatte sie den Rang sekundären Bundesrechtes ausschließlich als Arbeitsrecht (so auch BSG, Urteil vom 20. Januar 1997, 13/4 BS 5/94, zur Veröffentlichung vorgesehen); den "Einrichtungen" als Arbeitgebern war nur bis zu diesem Tag auferlegt, die bbZ weiterzuzahlen, soweit nicht durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung etwas anderes bestimmt wurde (EV Nr. 6 Buchst b).
Denn für Streitigkeiten über Ansprüche auf Zahlung von bbZ an ehemalige Ballettänzer an staatlichen Einrichtungen der früheren DDR ist nicht der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, sondern derjenige zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet (…ständige Rechtsprechung seit BSG SozR 3-8570 § 17 Nr. 1; im Ergebnis jetzt auch 13. Senat des BSG, Beschluß vom 20. Januar 1997, 13/4 BS 5/94, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- LAG Sachsen-Anhalt, 25.02.1997 - 4 Sa 780/95
Zahlung berufsbezogener Zuwendungen (bbZ) an einen Tänzer; Gewährung einer …
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