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| VG Berlin, 22.06.1984 - 13 A 281.83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VerfGH Berlin, 11.10.2001 - VerfGH 20/01 Zutreffend ist deshalb das Landgericht in dem angegriffenen Beschluss in Übereinstimmung mit der einschlägigen Judikatur zu Art. 13 Abs. 1 GG (BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1981 - BVerwG 8 B 91.80 - Buchholz 11 Art. 13 GG Nr. 5; VG Berlin, Urteil vom 22. Juni 1984 - VG 13 A 281.83 - GE 1984, 1173) davon ausgegangen, dass sich der Eigentümer eines Mietshauses, der dieses - wie der Beschwerdeführer - nicht selbst bewohnt, gegenüber Durchsuchungsmaßnahmen nicht auf Art. 13 Abs. 1 GG bzw. Art. 28 Abs. 2 VvB berufen kann.
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