Rechtsprechung
| VG Berlin, 19.02.2004 - 13 A 357.03 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen, 05.04.2006 - 1 B 18/05
Feststellungsklage, Zustimmung, Wirksamkeit, Eigenheimverordnung, Unterbrechung …
Ob eine mehrjährige Nutzungsunterbrechung zu einer Beendigung der Wirksamkeit einer Baugenehmigung führt, beurteilt sich nach dem vom Bundesverwaltungsgericht zu § 35 Abs. 5 Nr. 2 Baugesetzbuch - BBauG - entwickelten Zeitmodell, welches nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls als Orientierungshilfe heranzuziehen ist (BVerwG, ebd; VG Berlin, Beschl. v. 19.2.2004, 13 A 357.03, RdNr. 24 bei juris).2000, 62 = BauR 2000, 719 = DVBl. 2000, 826 = NVwZ-RR 2000, 578 = BRS 62 Nr. 203 = RdNr. 27 ff. bei juris; BayVGH, Urt. v. 20.2.2003, BayVBl. 2003, 726 = NVwZ-RR 2003, 726 = BRS 66 Nr. 143 = RdNr. 26 ff. bei juris; dafür: BVerwG, Urt. v. 18.5.1995, aaO, RdNr. 15 bei juris; VG Berlin, Beschl. v. 19.2.2004, - 13 A 357.03 - = RdNr. 24 ff. bei juris; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.7.1989, NVwZ-RR 1990, 171 [172 a.E.]).
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