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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.11.1995 - 13 A 95.1646   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,24854
VGH Bayern, 09.11.1995 - 13 A 95.1646 (https://dejure.org/1995,24854)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.11.1995 - 13 A 95.1646 (https://dejure.org/1995,24854)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. November 1995 - 13 A 95.1646 (https://dejure.org/1995,24854)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ArgeLandentwicklung

    Feststellungsklage; Inkrafttreten; Rechtsnatur; Satzung; Schlussfeststellung; Ungültigkeit; Vorstand; Vorstandswahl; Wahl; Wahlanfechtung

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

    Wahl/Ungültigkeit; Wahl/Rechtsnatur; Wahl/Feststellungsklage; Vorstand/Wahlanfechtung; Vorstand/Wahl; Vorstand/Satzung; Schlussfeststellung/Vorstandswahl; Schlussfeststellung/Satzung; Satzung/Vorstandswahl; Satzung/Inkrafttreten; Feststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71

    Besoldungsvereinheitlichung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.1995 - 13 A 95.1646
    Ohne satzungsrechtliche Ermächtigung fehlt einer Wahl aber die Rechtsgrundlage, denn auch hier gilt, daß von der ermächtigenden Norm erst Gebrauch gemacht werden kann, wenn sie in Kraft gesetzt ist (BVerfGE 34, 9/21 ff. für den Fall einer verfassungsrechtlichen Ermächtigung; BVerwG vom 28.06.1974, NJW 1974, 2301; OVG Münster vom 26.10.1994, NVwZ 1995, 395 f.).

    Für das Verhältnis von zuständigkeitsbegründender und darauf gestützter Norm hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 34, 9/23 f.) ausgeführt, daß die Gültigkeit des nachrangigen Gesetzes nicht davon abhängig sein könne, wann es in Kraft trete, da seine rechtliche Existenz schon mit der Verkündung eintrete und dann bereits die Ermächtigung vorliegen müsse.

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.1995 - 13 A 95.1646
    Ob die genannte Rechtsprechung auf Streitsachen vorliegender Art aus der Natur der Sache überhaupt Anwendung finden kann, bedarf mithin keiner weiteren Überlegungen, abgesehen davon, daß die Rechtsprechung unter den Besonderheiten des Erschließungsbeitragsrechts aus Merkmalen wie dem Vertrauensschutz vor belastenden Verwaltungsakten schöpft (vgl. auch BVerfGE 11, 139/145 f.; BVerfGE 22, 241/248; BVerfGE 24, 220/229 f.), die so dem Wahlrecht nicht immanent sind.
  • BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 6.87

    Milcherzeugung - Garantiemenge - Mengenbegrenzung - Vermarktungsverbot - …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.1995 - 13 A 95.1646
    Nachdem zum Zeitpunkt der Wahl die Schlußfeststellung noch nicht ergangen war, stand weder fest, wann das Verfahren beendet ist noch ob und unter welchen Voraussetzungen die Teilnehmergemeinschaft - auch im Hinblick auf den grundrechtlichen, die Zwangsmitgliedschaft begrenzenden Freiheitsanspruch des Art. 2 Abs. 1 GG (BVerwG vom 08.12.1988, RdL 1989, 71) - überhaupt fortbesteht.
  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.1995 - 13 A 95.1646
    Für Beitragssatzungen ist anerkannt, daß sie sich rückwirkende Kraft beilegen können (vgl. BVerwG vom 26.06.1970, DVBl. 1970, 835; BayVGH vom 30.03.1984, BayVBl. 1984, 656), dazu im Falle einer Heilung fehlerhafter Verwaltungsakte ex tunc aber einer ausdrücklichen Regelung der Rückwirkung bedürfen (BVerwGE 64, 218/223).
  • BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73

    Zulässigkeit der Vergnügungsteuer unter dem Finanzreformgesetz 1969; Ermächtigung …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.1995 - 13 A 95.1646
    Ohne satzungsrechtliche Ermächtigung fehlt einer Wahl aber die Rechtsgrundlage, denn auch hier gilt, daß von der ermächtigenden Norm erst Gebrauch gemacht werden kann, wenn sie in Kraft gesetzt ist (BVerfGE 34, 9/21 ff. für den Fall einer verfassungsrechtlichen Ermächtigung; BVerwG vom 28.06.1974, NJW 1974, 2301; OVG Münster vom 26.10.1994, NVwZ 1995, 395 f.).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.1995 - 13 A 95.1646
    Ob die genannte Rechtsprechung auf Streitsachen vorliegender Art aus der Natur der Sache überhaupt Anwendung finden kann, bedarf mithin keiner weiteren Überlegungen, abgesehen davon, daß die Rechtsprechung unter den Besonderheiten des Erschließungsbeitragsrechts aus Merkmalen wie dem Vertrauensschutz vor belastenden Verwaltungsakten schöpft (vgl. auch BVerfGE 11, 139/145 f.; BVerfGE 22, 241/248; BVerfGE 24, 220/229 f.), die so dem Wahlrecht nicht immanent sind.
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65

    Zweites Rentenanpassungsgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.1995 - 13 A 95.1646
    Ob die genannte Rechtsprechung auf Streitsachen vorliegender Art aus der Natur der Sache überhaupt Anwendung finden kann, bedarf mithin keiner weiteren Überlegungen, abgesehen davon, daß die Rechtsprechung unter den Besonderheiten des Erschließungsbeitragsrechts aus Merkmalen wie dem Vertrauensschutz vor belastenden Verwaltungsakten schöpft (vgl. auch BVerfGE 11, 139/145 f.; BVerfGE 22, 241/248; BVerfGE 24, 220/229 f.), die so dem Wahlrecht nicht immanent sind.
  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 134.68

    Bestandskraft eines erst nach seinem Ergehen durch Rückwirkung des …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.1995 - 13 A 95.1646
    Für Beitragssatzungen ist anerkannt, daß sie sich rückwirkende Kraft beilegen können (vgl. BVerwG vom 26.06.1970, DVBl. 1970, 835; BayVGH vom 30.03.1984, BayVBl. 1984, 656), dazu im Falle einer Heilung fehlerhafter Verwaltungsakte ex tunc aber einer ausdrücklichen Regelung der Rückwirkung bedürfen (BVerwGE 64, 218/223).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.1994 - 22 B 997/94

    Rechtsstaatsprinzip; Satzungsrechtliche Ermächtigung; Heilung; Rechtswidriger …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.1995 - 13 A 95.1646
    Ohne satzungsrechtliche Ermächtigung fehlt einer Wahl aber die Rechtsgrundlage, denn auch hier gilt, daß von der ermächtigenden Norm erst Gebrauch gemacht werden kann, wenn sie in Kraft gesetzt ist (BVerfGE 34, 9/21 ff. für den Fall einer verfassungsrechtlichen Ermächtigung; BVerwG vom 28.06.1974, NJW 1974, 2301; OVG Münster vom 26.10.1994, NVwZ 1995, 395 f.).
  • BVerwG, 08.11.1973 - V C 19.72

    Verpflichtung zur Annahme einer Bestellung zum stellvertretenden …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.1995 - 13 A 95.1646
    Ferner entspricht auch die Regelung, daß nur Teilnehmer Vorstandsmitglieder bzw. Stellvertreter werden können (§ 8 Abs. 4 der Satzung), nicht den für das Verfahren selbst geltenden Bestimmungen des Flurbereinigungsgesetzes (BVerwGE 44, 164/167) - unbeschadet der Frage ihrer Zulässigkeit in der Satzung.
  • VGH Bayern, 26.03.1971 - 210 VII 69

    Wahl/Feststellungsklage; Teilnehmergemeinschaft/Vorstandswahl; …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.1977 - 3 C 60/76

    Wahl/Überprüfung; Wahl/Feststellungsklage; Feststellungsklage; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.1997 - 24 B 2202/96

    Sozialhilferecht: Rechtsnatur der Aufrechnungsverfügung, § 25a BSHG

    Zwar hat der BayVGH in einem Urteil vom 9.11.1995 - 13 A 95.1646 -, BayVBl 1996, S. 660, 662, auch mit Blick auf die Regelung des § 25a BSHG die Auffassung vertreten, der Sozialhilfeträger sei nicht befugt, die Aufrechnung durch Verwaltungsakt zu erklären.

    z.B. BVerwG, Urteile vom 27.10.1982 - 3 C 6.82 - BVerwGE 66, S. 218, 220 und vom 13.6.1985 - 2 C 43.82 - DVBl 1986, S. 146 , sowie BFH, Urteil vom 31.8.1995 - VII R 58/94 - BFHE 178 S. 306, 307; vgl. ferner den zu dem Urteil des BayVGH vom 9.11.1995, a.a.O., ergangenen Beschluß des BVerwG vom 6.11.1995 - 5 B 154.95 -, in dem die Frage, ob die in § 25a BSHG vorgesehene Aufrechnung ein Verwaltungsakt ist, offengelassen wird.

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