Rechtsprechung
| VGH Bayern, 24.06.2014 - 13 AS 14.717 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Zweck/Flurbereinigung; Vorläufige Besitzeinweisung/grobes Missverhältnis; Vorläufige Besitzeinweisung/geschützte Fläche; Vorläufige Besitzeinweisung/Eingriff in die Besitzstruktur; Vorläufige Besitzeinweisung/Anfechtbarkeit; Vorläufige Besitzeinweisung/Änderung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ArgeLandentwicklung (Leitsatz)
Anfechtbarkeit; Begriff; Eingriff in die Besitzstruktur; Flurbereinigung; Interessenabwägung; Sportanlage; Vorläufige Besitzeinweisung; Wegnahme; Zweck; geschützte Fläche; grobes Missverhältnis; Änderung
Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 78.84
Flurbereinigungsrecht - Vorläufige Besitzeinweisung
Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2014 - 13 AS 14.717
Allerdings ist dies nur dann der Fall, wenn entweder ein grobes Missverhältnis zwischen Einlage und Abfindung besteht oder unzumutbar in die Struktur des Betriebes eingegriffen worden ist (st. Rspr., siehe BVerwG, U.v. 17.8.1988 - 5 C 78.84 - RzF 86 zu § 44 I; BayVGH, B.v. 23.12.2009 - 13 AS 09.2659 - juris; B.v. 8.6.2011 - 13 AS 11.1027 - juris;… siehe hierzu Mayr in Wingerter/Mayr, a.a.O., § 65 Rn. 20).Rn. 28 Ein grobes Missverhältnis zwischen Einlage und Abfindung ergibt sich dem Bundesverwaltungsgericht zufolge (U.v. 17.8.1988 a.a.O.) aus einem schwerwiegenden Abfindungsmangel.
- BVerwG, 24.11.1977 - V C 80.74
Freistellung bestimmter Grundstücksarten - Aufbringung des Flächenbeitrags - …
Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2014 - 13 AS 14.717
Der Zweck der Flurbereinigung erfordert die Veränderung, wenn ausnahmsweise das gesetzlich anerkannte besondere Interesse des Eigentümers an der unveränderten Zuteilung eines solchen Grundstücks zurückzutreten hat (BVerwG, U.v. 24.11.1977 - V C 80.74 - BVerwGE 55, 48 = RdL 1978, 158 = RzF 24 zu § 45 I).Das ist mehr als eine bloße Übereinstimmung der Maßnahme mit dem Zweck der Flurbereinigung ((BVerwG, B.v. 21.6.2010 - 9 B 88.09 - RzF 45 zu § 45 I; BVerwG, U.v. 24.11.1977 - V C 80.74 - BVerwGE 55, 48 = RdL 1978, 158 = RzF 24 zu § 45 I).
- VGH Bayern, 23.12.2009 - 13 AS 09.2659
Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung
Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2014 - 13 AS 14.717
Wenn in diesen Fällen die Flurbereinigungsbehörde nach pflichtgemäßer Ausübung ihres Ermessens zum Ergebnis gekommen ist, dass der entsprechende Verwaltungsakt zu erlassen ist, kann die erforderliche Begründung für die gleichzeitige Anordnung des sofortigen Vollzugs eben dieses Verwaltungsaktes knapp gehalten werden und sind gesonderte Erwägungen für jedes einzelne am Verfahren beteiligte Grundstück nicht geboten (siehe schon BayVGH, B.v. 4.1.1982 - 13 AS 81 A.1266/A.1268 - RzF 4 zu § 61; BayVGH, B.v. 23.12.2009 - 13 AS 09.2659 - juris).Allerdings ist dies nur dann der Fall, wenn entweder ein grobes Missverhältnis zwischen Einlage und Abfindung besteht oder unzumutbar in die Struktur des Betriebes eingegriffen worden ist (st. Rspr., siehe BVerwG, U.v. 17.8.1988 - 5 C 78.84 - RzF 86 zu § 44 I; BayVGH, B.v. 23.12.2009 - 13 AS 09.2659 - juris; B.v. 8.6.2011 - 13 AS 11.1027 - juris;… siehe hierzu Mayr in Wingerter/Mayr, a.a.O., § 65 Rn. 20).
- BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 1068/80
Vorläufige Besitzeinweisung/Vollzug, sofortiger; Vorläufige …
Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2014 - 13 AS 14.717
Es dürfen deshalb an die zusätzliche Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung auch keine übermäßig strengen Anforderungen gestellt werden (BVerfG, B.v. 7.10.1980 - 2 BvR 1068/80 - RzF 20 zu § 65;… Schmidt in Eyermann, a.a.O., § 80 Rn. 43).Angesichts der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung (BVerfG, B.v. 7.10.1980 a.a.O.) ist es jedoch im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie nicht geboten, dass sich die Begründung mit jedem einzelnen Einlageflurstück gesondert auseinandersetzt.
- OVG Niedersachsen, 26.08.2008 - 15 MF 15/08
Anforderungen an die Änderung einer vorläufigen Besitzeinweisung in einem …
Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2014 - 13 AS 14.717
Als Verwaltungsakt kann eine vorläufige Besitzeinweisung auch nach allgemeinen Verfahrensgrundsätzen geändert werden (NdsOVG, B.v. 26.8.2008 - 15 MF 15/08 - RdL 2008, 293). - BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82
Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung - …
Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2014 - 13 AS 14.717
Erweist sich nämlich, dass der Verwaltungsakt zu Recht angegriffen wird, überwiegt in der Regel das Interesse des Betroffenen an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (BVerfG, B.v. 11.2.1982 - 2 BvR 77/82 - BayVBl 1982, 276). - BVerwG, 21.06.2010 - 9 B 88.09
Flurbereinigung; Veränderung der Hof- und Gebäudeflächen
Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2014 - 13 AS 14.717
Das ist mehr als eine bloße Übereinstimmung der Maßnahme mit dem Zweck der Flurbereinigung ((BVerwG, B.v. 21.6.2010 - 9 B 88.09 - RzF 45 zu § 45 I; BVerwG, U.v. 24.11.1977 - V C 80.74 - BVerwGE 55, 48 = RdL 1978, 158 = RzF 24 zu § 45 I). - BVerwG, 30.10.1979 - 5 C 40.79
Ausgleichszahlung auf Grund einer Flurbereinigung - Ermächtigung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2014 - 13 AS 14.717
Die Wertgleichheit der Abfindungen wird im Rahmen der besonderen Voraussetzungen für die im Ermessen der Flurbereinigungsbehörde liegende vorläufige Besitzeinweisung deshalb regelmäßig nicht näher untersucht, weil insoweit dem Verfahren über Planwidersprüche nicht vorgegriffen werden darf (BVerwG, U.v. 30.10.1979 - 5 C 40.79 - BVerwGE 59, 79/85). - VGH Bayern, 12.04.2010 - 13 A 09.632
Berücksichtigung eines hohen Pachtzinses als besondere Verwertungsoption in der …
Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2014 - 13 AS 14.717
Soweit die Antragstellerin auf die Pachteinnahmen verweist, konkretisiert sie weder den Pachtpreis, noch trägt sie vor, dass die Fläche langfristig zu einem den landwirtschaftlichen Pachtpreis erheblich übersteigenden Preis verpachtet werden könnte, der die Verwertung des Grundstücks maßgeblich beeinflusst und deshalb für den Betrieb wesentlich ist (siehe hierzu BayVGH, U.v. 12.4.2010 - 13 A 09.632 - RdL 2010, 244). - VGH Bayern, 08.06.2011 - 13 AS 11.1027
Flurbereinigung; Vorläufige Besitzeinweisung; Sofortige Vollziehbarkeit; …
Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2014 - 13 AS 14.717
Allerdings ist dies nur dann der Fall, wenn entweder ein grobes Missverhältnis zwischen Einlage und Abfindung besteht oder unzumutbar in die Struktur des Betriebes eingegriffen worden ist (st. Rspr., siehe BVerwG, U.v. 17.8.1988 - 5 C 78.84 - RzF 86 zu § 44 I; BayVGH, B.v. 23.12.2009 - 13 AS 09.2659 - juris; B.v. 8.6.2011 - 13 AS 11.1027 - juris;… siehe hierzu Mayr in Wingerter/Mayr, a.a.O., § 65 Rn. 20).
- VGH Bayern, 05.09.2019 - 13 AS 19.820
Kein Erfordernis einer Bekanntgabe der Feststellung der Wertermittlung
Es dürfen deshalb an die zusätzliche Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung auch keine übermäßig strengen Anforderungen gestellt werden (BVerfG, B.v. 7.10.1980 - 2 BvR 1068/80 - RzF 20 zu § 65 FlurbG; vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 24.6.2014 - 13 AS 14.717 - juris Rn. 17).Einer weitergehenden Einzelfallprüfung bedarf es nicht (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 24.6.2014 - 13 AS 14.717 - juris Rn. 18).
Die Begründung auch betreffend die Besitzeinweisung muss sich deshalb am Ziel des Flurbereinigungsverfahrens an sich orientieren, nicht an der Situation einzelner konkreter Grundstücke (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 24.6.2014 - 13 AS 14.717 - juris Rn. 19).
Wenn in diesen Fällen die Flurbereinigungsbehörde nach pflichtgemäßer Ausübung ihres Ermessens zum Ergebnis gekommen ist, dass der entsprechende Verwaltungsakt zu erlassen ist, kann die erforderliche Begründung für die gleichzeitige Anordnung des sofortigen Vollzugs eben dieses Verwaltungsakts knapp gehalten werden und sind gesonderte Erwägungen für jedes einzelne am Verfahren beteiligte Grundstück nicht geboten (vgl. bereits BayVGH, B.v. 4.1.1982 - 13 AS 81 A.1266/A.1268 - RzF 4 zu § 61 FlurbG; BayVGH, B.v. 23.12.2009 - 13 AS 09.2659 - juris; vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 24.6.2014 - 13 AS 14.717 - juris Rn. 20).
Dies wäre nur der Fall, wenn entweder ein grobes Missverhältnis zwischen Einlage und Abfindung besteht oder unzumutbar in die Struktur des Betriebs eingegriffen worden ist (…BVerwG, B.v. 12.11.2010 - 9 B 41.10 - juris Rn. 4 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 8.6.2011 - 13 AS 11.1027 - juris Rn. 12;… Mayr in Wingerter/Mayr, a.a.O., § 65 Rn. 20 m.w.N.;… vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 11.5.2017 - 13 AS 17.246 - juris Rn. 29; B.v. 24.6.2014 - 13 AS 14.717 - juris Rn. 25).
Ein gravierendes Abfindungsdefizit in diesem Sinn kann durchschlagen und bereits die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Besitzeinweisung beeinträchtigen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 24.6.2014 - 13 AS 14.717 - juris Rn. 28).
- VGH Bayern, 02.12.2021 - 13 A 19.1702
Vorläufige Besitzeinweisung, Rüge der fehlenden Wertgleichheit, grobes …
Dies wäre nur der Fall, wenn entweder ein grobes Missverhältnis zwischen Einlage und Abfindung besteht oder unzumutbar in die Struktur des Betriebs eingegriffen worden ist (…BVerwG, B.v. 12.11.2010 - 9 B 41.10 - juris Rn. 4 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 5.9.2019 - 13 AS 19.820 - juris Rn. 29;… BayVGH, B.v. 23.6.2017 - 13 AS 16.2546 - juris Rn. 44;… BayVGH, B.v. 11.5.2017 - 13 AS 17.246 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 24.6.2014 - 13 AS 14.717 - juris Rn. 25 BayVGH, B.v. 8.6.2011 - 13 AS 11.1027 - juris Rn. 12;… vgl. Mayr in Wingerter/Mayr, a.a.O., § 65 Rn. 20 m.w.N.).Ein gravierendes Abfindungsdefizit in diesem Sinn kann durchschlagen und bereits die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Besitzeinweisung beeinträchtigen (…vgl. BayVGH, B.v. 5.9.2019 - 13 AS 19.820 - juris Rn. 30; BayVGH, B.v. 24.6.2014 - 13 AS 14.717 - juris Rn. 28).
- OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 15 MF 19/17
Auslegung; Bekanntgabe; Bekanntgabewille; vorläufige Besitzeinweisung; Eingriff …
Da das Vollzugsinteresse an einer vorläufigen Besitzeinweisung grundsätzlich erfordert, dass die die Gesamtheit der Teilnehmer betreffende vorläufige Besitzeinweisung als ein besonderer Abschnitt des Flurbereinigungsverfahrens sofort vollzogen wird, sind gesonderte Erwägungen etwa für jedes einzelne am Verfahren beteiligte Grundstück nicht geboten (vgl. BayVGH, Beschluss v. 24.6.2014 - 13 AS 14.717 - juris Rn. 19 f.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".