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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1998 - 13 B 1488/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5527
OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1998 - 13 B 1488/97 (https://dejure.org/1998,5527)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.02.1998 - 13 B 1488/97 (https://dejure.org/1998,5527)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Februar 1998 - 13 B 1488/97 (https://dejure.org/1998,5527)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PBefG § 13 § 54a Abs. 1 ; GG Art. 2 Abs. 1
    Straßenverkehrsrecht: Taxiunternehmern im Zusammenhang mit der Überprüfung der Vergabe weiterer Taxikonzessionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GG Art 2 ; PBefG §§ 13, 54a

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Personenbeförderung; Vergabe von Taxikonzessionen; Erforderlichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 264 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1998 - 13 B 1488/97
    Aus demselben Grund kann ferner nur verlangt werden, Rechtsvorschriften so genau zu fassen, wie es nach der Eigenart der zu regelnden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (BVerfGE 49, 168, 181; 87, 234, 263), wobei sich der Grad rechtstaatlich gebotener Bestimmtheit nicht allgemein festlegen läßt (BVerfGE 49, 168, 181).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1998 - 13 B 1488/97
    Wegen der bestehenden Bedürfnisse nach allgemeiner, also abstrakter Regelung ist z. B. die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe - wie des Begriffes "erforderlich" in § 54 a Abs. 1 PBefG - zulässig (BVerfGE 21, 73, 96) und die Einräumung von Ermessen an die Verwaltung - wie in § 54 a Abs. 1 PBefG durch das Wort "kann" geschehen - möglich (BVerfGE 9, 137).
  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1998 - 13 B 1488/97
    Aus demselben Grund kann ferner nur verlangt werden, Rechtsvorschriften so genau zu fassen, wie es nach der Eigenart der zu regelnden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (BVerfGE 49, 168, 181; 87, 234, 263), wobei sich der Grad rechtstaatlich gebotener Bestimmtheit nicht allgemein festlegen läßt (BVerfGE 49, 168, 181).
  • BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64

    Eisenbahnkreuzungsgesetz

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1998 - 13 B 1488/97
    Den Einwänden des Antragstellers, diese Verweisung auf § 13 Abs. 4 PBefG sei nicht hinreichend bestimmt (vgl. BVerfGE 26, 338, 367) und für den Bürger nicht hinreichend erkennbar, ist schon deshalb nicht zu folgen, weil es sich gar nicht um eine Verweisung im rechtstechnischen Sinn handelt, sondern nur um die Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs der "Erforderlichkeit".
  • BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56

    Einfuhrgenehmigung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1998 - 13 B 1488/97
    Wegen der bestehenden Bedürfnisse nach allgemeiner, also abstrakter Regelung ist z. B. die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe - wie des Begriffes "erforderlich" in § 54 a Abs. 1 PBefG - zulässig (BVerfGE 21, 73, 96) und die Einräumung von Ermessen an die Verwaltung - wie in § 54 a Abs. 1 PBefG durch das Wort "kann" geschehen - möglich (BVerfGE 9, 137).
  • BVerwG, 20.06.1969 - VII C 166.66

    Sieg der Parkscheibe

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1998 - 13 B 1488/97
    Da auch der verfolgte Zweck - Anhalten zur korrekten Auskunftserteilung und deren Überprüfbarkeit - in Zusammenhang mit der Richtigkeit der zu treffenden behördlichen Entscheidung steht, kann nicht davon ausgegangen werden, die Kontrollerhebungen dienten lediglich verbotenerweise (vgl. BVerwGE 32, 204, 206) dazu, der Behörde die ihr obliegende Aufsicht zu erleichtern.
  • BVerwG, 25.02.1966 - VII C 24.65
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1998 - 13 B 1488/97
    Hinzu kommt, daß nach der Rechtsprechung des BVerwG (vgl. etwa BVerwGE 23, 314 und VRS Band 40, 303, 305) die Behörde zur Feststellung der schwierig zu ermittelnden Zulassungssperre besonders sorgfältig mit Hilfe aller erreichbaren und auch geeigneten Mittel die dafür maßgebenden Umstände prüfen muß, wobei es auf eine Gesamtbetrachtung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Taxengewerbe ankommt.
  • OLG Köln, 02.07.1996 - Ss 183/96
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1998 - 13 B 1488/97
    Insofern schließt sich der Senat den zutreffenden Ausführungen des OLG Köln (Beschluß vom 2.7.1996 - Ss 183/96 -, VRS Bd. 92, S. 450) an.
  • VG Ansbach, 17.02.2026 - AN 10 S 25.2871

    Untersuchung der Wirtschaftlichkeit des Taxi- und Mietwagengewerbes, …

    Bei der Aufforderung zur Auskunftserteilung handelt es sich um einen wirksamen Verwaltungsakt (vgl. schon: OVG NRW, B.v. 3.2.1998 - 13 B 1488/97 - juris Rn. 3), welcher in Ziffer 1 des Bescheids vom 6. Oktober 2025 gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO für sofort vollziehbar erklärt wurde.

    Die aufgezeigten Anforderungen gebieten eine dauerhafte Kenntnis des Gewerbes; eine punktuelle Nachforschung aus gegebenem Anlass reicht daher nicht aus (OVG NRW, B.v. 3.2.1998 - 13 B 1488/97 - juris Rn. 8).

    Indem er auf die behördlicherseits zu treffenden Entscheidungen abstellt, bezieht er als Maßstäbe für die Erforderlichkeit die gesetzlichen Vorgaben - etwa in §§ 13 und 39 PBefG - ein, sofern es sich um gesetzlich näher ausgestaltete Entscheidungen handelt (vgl. OVG NRW, B.v. 3.2.1998 - 13 B 1488/97 - juris Rn. 7).

  • VG Ansbach, 11.02.2026 - AN 10 S 25.2772

    Untersuchung der Wirtschaftlichkeit des Taxi- und Mietwagengewerbes, …

    Bei der Aufforderung zur Auskunftserteilung handelt es sich um einen wirksamen Verwaltungsakt (vgl. schon: OVG NRW, B.v. 3.2.1998 - 13 B 1488/97 - juris Rn. 3), welcher in Ziffer 1 des Bescheids vom 22. September 2025 gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO für sofort vollziehbar erklärt wurde.

    Die aufgezeigten Anforderungen gebieten eine dauerhafte Kenntnis des Gewerbes; eine punktuelle Nachforschung aus gegebenem Anlass reicht daher nicht aus (OVG NRW, B.v. 3.2.1998 - 13 B 1488/97 - juris Rn. 8).

    Indem er auf die behördlicherseits zu treffenden Entscheidungen abstellt, bezieht er als Maßstäbe für die Erforderlichkeit die gesetzlichen Vorgaben - etwa in §§ 13 und 39 PBefG - ein, sofern es sich um gesetzlich näher ausgestaltete Entscheidungen handelt (vgl. OVG NRW, B.v. 3.2.1998 - 13 B 1488/97 - juris Rn. 7).

  • VG Neustadt, 22.09.2014 - 3 K 364/14

    Betriebsprüfung des Taxenunternehmers

    § 54a Abs. 1 PBefG stellt für die Überprüfung von Taxenunternehmen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage für alle zur Durchführung dieser Aufgabe erforderlichen Maßnahmen dar (im Anschluss an OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 1998, 13 B 1488/97, VRS 95, 151 und GewArch 1999, 113).

    Es ist davon auszugehen, dass § 54a Abs. 1 PBefG für die Überprüfung von Taxiunternehmen im Sinne der dargestellten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage für alle zur Durchführung dieser Aufgabe erforderlichen Fragen darstellt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 1998 -13 B 1488/97 -, VRS 95, 151 und GewArch 1999, 113).

  • VG Düsseldorf, 28.06.2024 - 6 L 1142/24

    Stadt Düsseldorf durfte 47 Mietwagengenehmigungen widerrufen

    Rn. 93 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 1998 - 13 B 1488/97 -, juris, Rn. 7.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2026 - 13 B 498/25

    Mietwagen; Genehmigung; Nebenbestimmungen; Aufsicht; Prüfungsbefugnis; …

    Rn. 20 Vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1969 - VII C 166.66 -, juris, Rn. 15; siehe auch OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 1998 - 13 B 1488/97 -, juris, Rn. 15 a. E.; siehe auch Barczak, in: Lisken/Dennin­ger/Bäcker, Handbuch Polizei- und Sicherheitsrecht, 8. Aufl. 2026, Kap. 4 Rn. 105.
  • OVG Hamburg, 08.08.2005 - 1 Bs 200/05

    Erteilung einer Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen – Zweifel an der …

    Insoweit betrifft der von ihr herangezogene Beschluss des OVG Münsters vom 3.2.1998, GewArch 1999, 113-116, eine andere Konstellation, in der die Beschränkung der Prüfungsbefugnisse der Aufsichtsbehörde durch die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr nicht in Frage stand.
  • VG Neustadt, 24.06.2015 - 3 K 662/14

    Beurteilung der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes durch die …

    Rn. 59 Zwar können die Genehmigungsbehörden im Rahmen eines eingerichteten Beobachtungszeitraums nach § 54a PBefG von den Taxiunternehmern (zutreffende) Angaben verlangen (OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 1998 - 13 B 1488/97 -, juris, Rn. 7):.
  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 11 CS 10.2862

    Zu den Voraussetzungen der Anordnung einer Betriebsprüfung für ein …

    Mit dem Oberverwaltungsgericht Münster ist davon auszugehen, dass § 54a Abs. 1 PBefG für die Überprüfung von Taxiunternehmen im Sinne der dargestellten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage für alle zur Durchführung dieser Aufgabe erforderlichen Fragen darstellt (OVG Münster vom 3.2.1998 VRS 95, 151).
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