Rechtsprechung
| VG Oldenburg, 10.09.2003 - 13 B 3126/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Vorsätzliche Verminderung des eigenen Vermögens und Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77
Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe - …
Auszug aus VG Oldenburg, 10.09.2003 - 13 B 3126/03
Für den Anspruch auf Sozialhilfe kommt es grundsätzlich nur auf die tatsächliche Lage des Hilfesuchenden an (BVerwGE 55, 148, 152). - BGH, 18.09.2002 - 2 StR 125/02
Totschlag; direkter Vorsatz; bedingter Vorsatz; verminderte Schuldfähigkeit; …
Auszug aus VG Oldenburg, 10.09.2003 - 13 B 3126/03
Überlegtes und zielgerechtes Handeln und eine andere, möglicherweise auf Affekt gegründete Absicht, die mit der in Rede stehenden Tat gleichsam gleichermaßen verbunden ist, schließen sich grundsätzlich nicht aus (s. BGH, Urteil vom 18. September 2002, Az.: 2 StR 125/02 - NsTZ-RR 2003, 8. Diese strafrechtliche Begriffsbildung ist auch für den direkten Vorsatz i.S.v. § 25 Abs. 2 Nr. 1 BSHG zugrunde zu legen. Ist ein subjektives Moment Voraussetzung für eine Leistungsgewährung oder -kürzung im Sozialrecht, so ist auf das individuelle Einsichtsvermögen abzustellen.). - VGH Baden-Württemberg, 05.05.1998 - 7 S 2309/97
Einzelfall ungerechtfertigter Leistungskürzung wegen schuldhafter …
Auszug aus VG Oldenburg, 10.09.2003 - 13 B 3126/03
Die Handlung, die zur Vermögensminderung führt, muss als ein leichtfertiges oder unlauteres Verhalten qualifiziert werden (VGH Mannheim, FEVS 49, 311; FEVS 23, 73, 77; Oestreicher/Schelter/Kunz, Kommentar zum BSHG, § 25 Rz. 14 - etwas abweichend Mergler/Zink, Kommentar zum BSHG, § 25 Rz. 21).
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2007 - L 23 B 146/07
Sozialhilfe - Nachrang der Sozialhilfe - Verschenkung des geerbten Vermögens an …
Unabhängig davon, ob es dem Gericht im Rahmen des § 86b Abs. 2 SGG möglich ist, eine Leistungseinschränkung vorzunehmen, auf die die Behörde ihr Vorgehen bisher nicht gestützt hat und die Leistung unabhängig von einem der Behörde zustehendem Ermessensspielraum bestimmen kann (vgl. zu dieser Problematik im Rahmen des § 123 Verwaltungsgerichtsordnung: Bayerischer VGH, Beschluss vom 6. August 2003 - 12 CE 03.840, 12 CE 03.1205; VG Oldenburg, Beschluss vom 10. September 2003 - 13 B 3126/03 - jeweils veröffentlicht in JURIS) soll nach dieser Vorschrift die Leistung bis auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche eingeschränkt werden bei Leistungsberechtigten, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen vermindert haben in der Absicht, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung der Leistung herbeizuführen.Dieses Verhalten dürfte auch als ein leichtfertiges oder unlauteres Verhalten qualifiziert werden können (…vgl. insoweit Streichsbier in Grube/Warendorf, SGB XII, Sozialhilfe, Kommentar 2005, § 26 Rdnr. 7; VGH Mannheim, FEVS 49, 311, FEVS 23, 73, 77; VG Oldenburg, Beschluss vom 10. September 2003 a.a.O.).
- LSG Baden-Württemberg, 05.06.2012 - L 7 SO 181/12 Unerlässlich dürften die Kosten der Unterkunft und Heizung sowie die Aufwendungen, die nicht die Bedürfnisse des persönlichen Lebens betreffen (§ 27a Abs. 1 Satz 2 SGB XII), sein, sodass etwa die Aufwendungen für Freizeit, Unterhaltung und Kultur einer Kürzung des Regelbedarfs zugänglich sind (…vgl. Coseriu in Kommentar zum Sozialrecht, 2. Auflage, § 26 SGB XII Rdnr. 18; ferner Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 10. September 2003 - 13 B 3126/03 - (juris)).
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