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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2006 - 13 B 533/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,84785
OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2006 - 13 B 533/06 (https://dejure.org/2006,84785)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.05.2006 - 13 B 533/06 (https://dejure.org/2006,84785)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Mai 2006 - 13 B 533/06 (https://dejure.org/2006,84785)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1998 - 22 B 1452/98

    Prüfung; Meldefrist; Behördliche Frist; Ausschlußfrist; Vordiplom; Angemessene …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2006 - 13 B 533/06
    Rn. 12 - III/3-E 2935/88 -, NVwZ-RR 1991, 453; OVG NRW, Beschluss vom 10. Juli 1998 - 22 B 1452/98 -, NVwZ-RR 1999, 30.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2001 - 21 A 1832/98

    Betrieb einer Anlage mit zwei Drehtrommelöfen zur Veraschung von …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2006 - 13 B 533/06
    Rn. 9 - 21 A 1832/98 -, NVwZ-RR 2002, 342 für eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Kopp/ Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl., § 31 Rdnr. 39; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 31 Rdnr. 8.
  • VG München, 26.09.2001 - M 23 K 01.1499
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2006 - 13 B 533/06
    Dabei kann dahinstehen, welche Bedeutung im Rahmen des § 123 VwGO der wörtlichen Formulierung des Antrags zukommt, der auf Erteilung einer Taxikonzession gerichtet ist und nicht auf Verlängerung der (früheren) Genehmigung, was bei dem Vorbringen des Antragstellers, die Geltungsdauer einer Taxikonzession könne auch noch nach deren Ablauf verlängert werden, an sich konsequent gewesen wäre (so der Hauptantrag in VG München, Urteil vom 26. September 2001 - M 23 K 01.1499 -, TranspR 2002, 360).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2018 - 9 S 804/17

    Übertragung und Verlängerung einer Taxikonzession

    Rn. 21 Die Geltungsdauer einer Taxigenehmigung ist nach § 16 Abs. 4 PBefG auf fünf Jahre begrenzt; mit dem Fristablauf wird die Genehmigung ungültig, wie sich u. a. aus § 17 Abs. 5 Satz 1 PBefG ergibt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.05.2006 - 13 B 533/06 -, juris).

    Diese eindeutigen gesetzlichen Vorgaben, die einen Wegfall der materiellen Rechtsposition des Konzessionsinhabers bewirken, lassen keinen Raum für die Erwägung, ob eine rückwirkende Verlängerung der Geltungsdauer einer befristeten Genehmigung gemäß § 31 Abs. 7 LVwVfG möglich ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 16.05.2006 - 13 B 533/06 -, und vom 03.09.2015 - 13 B 655/15 -, beide juris).

    Die im Rahmen des § 31 Abs. 7 Satz 2 LVwVfG bei der möglichen rückwirkenden Verlängerung einer bereits abgelaufenen Frist relevante Frage, ob es unbillig wäre, die durch den Fristablauf eingetretenen Rechtsfolgen bestehen zu lassen, sowie der Umstand, dass bei der Versäumung einer gesetzlichen Frist u. U. eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 32 LVwVfG in Betracht kommt, können es als gerechtfertigt erscheinen lassen, die Kriterien bei der Ermessensentscheidung nach § 31 Abs. 7 LVwVfG an den für eine mögliche Wiedereinsetzung in den vorigen Stand maßgebenden Voraussetzungen zu orientieren, zumal bei solchen Gründen, die bei gesetzlichen Fristen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 32 LVwVfG rechtfertigen würden, hinsichtlich der Frage der Fristverlängerung eine Ermessensreduzierung der Behörde auf "Null" angenommen wird (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.05.2006, a. a. O., m. w. N.).

  • VG Köln, 20.05.2015 - 18 L 939/15

    Keine Taxikonzession für Taxi 22

    Rn. 14 OVG NRW, Beschluss vom 16.05.2006 - 13 B 533/06 - VG Köln, Beschluss vom 14.03.2006 - 11 L 212/06 -, Juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2024 - 16 B 998/23

    Beachtlichkeit der von einem Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe nach Ablauf …

    Rn. 14 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. Mai 2006 - 13 B 533/06 -, juris, Rn. 4 ff.
  • VG Köln, 27.11.2015 - 18 K 7190/14
    Rn. 36 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16.5.2006 -13 B 533/06 -;.
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