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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2005 - 13 B 667/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12457
OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2005 - 13 B 667/05 (https://dejure.org/2005,12457)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.06.2005 - 13 B 667/05 (https://dejure.org/2005,12457)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - 13 B 667/05 (https://dejure.org/2005,12457)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Berufsrecht - "Zahnarzt für Implantologie" gibt es nicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berechtigung des Führens der Bezeichnung "Zahnarzt für Implantologie"; Versagung jeder berufswidrigen Werbung und Anpreisung bei Zahnärzten; Abgrenzung zwischen erlaubter sachlicher Information und verbotener berufswidriger Werbung; Vermeidung von Irreführungen und ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 233/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Grenzen des Verbotes berufswidriger Werbung eines …

    Die Auffassung des Berufsgerichts, die Bezeichnung sei irreführend, weil sie bei einem verständigen Patienten den Eindruck erwecke, der Zahnarzt habe sich einer förmlichen Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung der Kammer unterzogen (vgl. hierzu die Ausführungen in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juni 2005 - 13 B 667/05 -, juris, Rn. 15, auf die das Berufsgericht Bezug nimmt), ist vertretbar.
  • VG Düsseldorf, 19.12.2007 - 20 K 4984/05

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bescheids zur Durchsetzung der Anpassung von …

    Rn. 56 OVG NRW, Beschluss vom 14.06.2005 - 13 B 667/05 - NWVBl 2005, 472.

    Rn. 63 OVG NRW, Beschluss vom 14.06.2005 a.a.O..

    Rn. 93 OVG NRW, Beschluss vom 14.06.2005 a.a.O..

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2012 - 13 A 1399/10

    Zulässigkeit der Werbung eines Zahnarztes mit der Bezeichnung Kinderzahnarzt

    Rn. 59 Vgl. insoweit zum "Zahnarzt für Implantologie": Beschluss des Senats vom 14. Juni 2005 - 13 B 667/05 , NWVBl. 2005, 472.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2012 - 13 A 1384/10

    Untersagung der Verwendung der Bezeichnung "Kinderzahnarzt" bzw. …

    Rn. 63 Vgl. insoweit zum "Zahnarzt für Implantologie": Beschluss des Senats vom 14. Juni 2005 - 13 B 667/05 , NWVBl. 2005, 472.
  • VG Münster, 28.03.2007 - 18 K 1885/05

    Erforderlichkeit eines Verweises verbunden mit der Verhängung einer Geldbuße …

    Das hiergegen gerichtete Begehren des Beschuldigten auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes blieb erfolglos (VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 16. März 2005 - 7 L 2155/04 - OVG NRW, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 13 B 667/05 -).

    Dass die Bezeichnung "Zahnarzt für Implantologie" unzulässig - weil irreführend - und damit berufswidrig ist, hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in dem vorstehend schon zitierten Beschluss vom 14. Juni 2005 - 13 B 667/05 - dem Beschuldigten in Deutlichkeit vor Augen geführt.

  • BerG Heilberufe Münster, 28.03.2007 - 18 K 1885/05
    Das hiergegen gerichtete Begehren des Beschuldigten auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes blieb erfolglos (VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 16. März 2005 - 7 L 2155/04 - OVG NRW, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 13 B 667/05 -).

    Dass die Bezeichnung "Zahnarzt für Implantologie" unzulässig - weil irreführend - und damit berufswidrig ist, hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in dem vorstehend schon zitierten Beschluss vom 14. Juni 2005 - 13 B 667/05 - dem Beschuldigten in Deutlichkeit vor Augen geführt.

  • BerG Heilberufe Berlin, 21.09.2016 - 90 K 6.15
    Denn sie erweckt bei einem verständigen Patienten den Eindruck, der Arzt habe sich einer förmlichen Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung der Kammer unterzogen (vgl. hierzu die Ausführungen in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juni 2005 - 13 B 667/05 -, juris Rn. 15, auf die das Berufsgericht Bezug nimmt, s.a. Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 1. Juni 2011 - 1 BvR 233/10, 1 BvR 235/10 - juris Rn. 68, zum Begriff "Zahnarzt für Implantologie": irreführend).
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