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| AG Bonn, 22.10.1999 - 13 C 194/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 315 Abs. 3 Satz 2
Vereinsausschluss, Zulässigkeit der negativen Feststellungsklage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein mit Monopolstellung durch Vereinsbeschluss (hier: Anwaltsverein); Anrufen der ordentlichen Gerichte vor Ausschöpfung der vereinsinternen Rechtsbehelfe; Zahlung von Sterbegeld für Mitglieder
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 22.10.1999 - 13 C 194/99
- LG Bonn - 5 S 213/99 (anhängig)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.03.1967 - II ZR 231/64
Ausschluß aus einem Verein
Auszug aus AG Bonn, 22.10.1999 - 13 C 194/99
Rn. 19 Allerdings ist die Anrufung der staatlichen Gerichte grundsätzlich erst nach Ausschöpfung der vereinsinternen Rechtsbehelfe zulässig (BGHZ 47 172, 174).
- AG Bonn, 14.02.2022 - 118 C 10/21 Das Feststellungsinteresse ist gegeben, da aufgrund des Ausschlusses der Klägerin durch den Vorstandsbeschluss vom 9.12.2020 und dessen Vollziehung durch Schreiben vom selbigen Tage eine unklare Rechtslage über die Frage der Mitgliedschaft der Klägerin bei dem Beklagten besteht (LG Bonn…, Urteil vom 08. Januar 2013 - 18 O 63/12 -, Rn. 19, juris; AG Bonn, Urteil vom 22. Oktober 1999 - 13 C 194/99 -, Rn. 15, juris.).
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