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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2000 - 13 E 276/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8598
OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2000 - 13 E 276/00 (https://dejure.org/2000,8598)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.11.2000 - 13 E 276/00 (https://dejure.org/2000,8598)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. November 2000 - 13 E 276/00 (https://dejure.org/2000,8598)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 99 Abs. 1 S. 2 i.V.m. Abs. 2 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Umfang der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG; Gewährleistung effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes im so genannten "In ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2651 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 820
  • K&R 2001, 226
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2000 - 13 E 276/00
    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 -, NJW 2000, 1175, entschieden: Art. 19 Abs. 4 GG gewährleiste dem Einzelnen im Hinblick auf die Wahrung oder Durchsetzung seines subjektiv-öffentlichen Rechts eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle, d.h. lückenlosen, effektiven gerichtlichen Schutz, der auch die gerichtliche Überprüfung der behördlichen Entscheidungsgrundlagen anhand der Verwaltungsvorgänge umfasse.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1999 - 13 B 1812/99

    Rechtsmittel gegen die einstweilige Anordnung einer Entscheidung des …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2000 - 13 E 276/00
    Aus den angeführten Gründen entfällt die rechtliche Grundlage des Senatsbeschlusses vom 25. November 1999 - 13 B 1812/99 -, so dass der Senat diese frühere Rechtsprechung aufgibt.
  • VG Köln, 17.07.2003 - 20 K 2054/99

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Berichtigung von in den Akten des Bundesamtes …

    zum ersten Gesichtspunkt BVerfGE 101, 106 (121 ff.) und OVG NRW, NVwZ 2001, S. 820 f. Aus der Literatur Rudisile, in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Loseblatt Stand Januar 2003, Rdnr. 35 ff. zu § 99; Seibert, NVwZ 2002, S. 265 (270); Mayen, a.a.O., S. 538 ff.; Margedant, NVwZ 2001, S. 759 (762).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2002 - 13a D 53/02

    Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung eines nicht anonymisierten Beschlusses der …

    Dafür spricht ferner die Tatsache, dass sich der Gesetzgeber gerade nicht für den vom 13. Senat des angerufenen Oberverwaltungsgerichts mit Beschlüssen vom 23. November 2000 - 13 E 276/00 - und vom 4. Juli 2001 - 13 E 190/01 - eingeschlagenen Weg, der eine vertretbare Konfliktlösung unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowohl im Fall der beabsichtigten Zurückhaltung des Akteninhalts als auch der beabsichtigten Preisgabe ermöglichte, entschieden hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2001 - 13 E 190/01

    Ausgestaltung der sog. in camera-Prüfung einer Verweigerungsberechtigung …

    Rn. 4 Der Senat hat mit Beschluss vom 23. November 2000 - 13 E 276/00 - entschieden, dass im telekommunikationsrechtlichen Entgeltrechtsstreit über die Berechtigung der Behörde zur Verweigerung der Vorlage von Geheimnisse enthaltenden Verwaltungsvorgängen in einem "in camera"-Verfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 106, zu entscheiden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2002 - 13a D 18/02
    Rn. 16 Der 13. Senat hat zum Geheimnisbegriff im Telekommunikationsrecht ferner durch Beschluss vom 8. November 2000 - 13 B 15/00 -, NVwZ 2001, 820, Folgendes ausgeführt:.
  • VG Köln, 13.03.2003 - 1 K 6480/98

    Ausgestaltung der Genehmigungspflichtigkeit telekommunikationsrechtlicher …

    Rn. 43 Beschlüsse vom 23.11.2000, NVwZ 2001, 820, und vom 04.07.2001 - 13 E 189/01 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2001 - 13 E 189/01

    Ausgestaltung der Entscheidung eines telekommunikationsrechtlichen …

    Rn. 4 Der Senat hat mit Beschluss vom 23. November 2000 - 13 E 276/00 - entschieden, dass im telekommunikationsrechtlichen Entgeltrechtsstreit über die Berechtigung der Behörde zur Verweigerung der Vorlage von Geheimnisse enthaltenden Verwaltungsvorgängen in einem "in camera"-Verfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 106, zu entscheiden ist.
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