Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2000 - 13 E 276/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 99 Abs. 1 S. 2 i.V.m. Abs. 2 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Umfang der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG; Gewährleistung effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes im so genannten "In ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2000 - 13 E 276/00
- VG Köln, 22.01.2001 - 1 L 538/99
Papierfundstellen
- NJW 2001, 2651 (Ls.)
- NVwZ 2001, 820
- K&R 2001, 226
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
Akteneinsichtsrecht
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2000 - 13 E 276/00
Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 -, NJW 2000, 1175, entschieden: Art. 19 Abs. 4 GG gewährleiste dem Einzelnen im Hinblick auf die Wahrung oder Durchsetzung seines subjektiv-öffentlichen Rechts eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle, d.h. lückenlosen, effektiven gerichtlichen Schutz, der auch die gerichtliche Überprüfung der behördlichen Entscheidungsgrundlagen anhand der Verwaltungsvorgänge umfasse. - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1999 - 13 B 1812/99
Rechtsmittel gegen die einstweilige Anordnung einer Entscheidung des …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2000 - 13 E 276/00
Aus den angeführten Gründen entfällt die rechtliche Grundlage des Senatsbeschlusses vom 25. November 1999 - 13 B 1812/99 -, so dass der Senat diese frühere Rechtsprechung aufgibt.
- VG Köln, 17.07.2003 - 20 K 2054/99
Voraussetzungen des Anspruchs auf Berichtigung von in den Akten des Bundesamtes …
zum ersten Gesichtspunkt BVerfGE 101, 106 (121 ff.) und OVG NRW, NVwZ 2001, S. 820 f. Aus der Literatur Rudisile, in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Loseblatt Stand Januar 2003, Rdnr. 35 ff. zu § 99; Seibert, NVwZ 2002, S. 265 (270); Mayen, a.a.O., S. 538 ff.; Margedant, NVwZ 2001, S. 759 (762). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2002 - 13a D 53/02
Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung eines nicht anonymisierten Beschlusses der …
Dafür spricht ferner die Tatsache, dass sich der Gesetzgeber gerade nicht für den vom 13. Senat des angerufenen Oberverwaltungsgerichts mit Beschlüssen vom 23. November 2000 - 13 E 276/00 - und vom 4. Juli 2001 - 13 E 190/01 - eingeschlagenen Weg, der eine vertretbare Konfliktlösung unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowohl im Fall der beabsichtigten Zurückhaltung des Akteninhalts als auch der beabsichtigten Preisgabe ermöglichte, entschieden hat. - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2001 - 13 E 190/01
Ausgestaltung der sog. in camera-Prüfung einer Verweigerungsberechtigung …
Rn. 4 Der Senat hat mit Beschluss vom 23. November 2000 - 13 E 276/00 - entschieden, dass im telekommunikationsrechtlichen Entgeltrechtsstreit über die Berechtigung der Behörde zur Verweigerung der Vorlage von Geheimnisse enthaltenden Verwaltungsvorgängen in einem "in camera"-Verfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 106, zu entscheiden ist.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2002 - 13a D 18/02 Rn. 16 Der 13. Senat hat zum Geheimnisbegriff im Telekommunikationsrecht ferner durch Beschluss vom 8. November 2000 - 13 B 15/00 -, NVwZ 2001, 820, Folgendes ausgeführt:.
- VG Köln, 13.03.2003 - 1 K 6480/98
Ausgestaltung der Genehmigungspflichtigkeit telekommunikationsrechtlicher …
Rn. 43 Beschlüsse vom 23.11.2000, NVwZ 2001, 820, und vom 04.07.2001 - 13 E 189/01 -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2001 - 13 E 189/01
Ausgestaltung der Entscheidung eines telekommunikationsrechtlichen …
Rn. 4 Der Senat hat mit Beschluss vom 23. November 2000 - 13 E 276/00 - entschieden, dass im telekommunikationsrechtlichen Entgeltrechtsstreit über die Berechtigung der Behörde zur Verweigerung der Vorlage von Geheimnisse enthaltenden Verwaltungsvorgängen in einem "in camera"-Verfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 106, zu entscheiden ist.
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