Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 25.05.2023 - 13 FEK 484/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
GVG § 198
Bedeutung, durchschnittliche; Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens; Entschädigungsklage; Schwierigkeit, durchschnittliche; Verfahrensdauer, überlange - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 198
Bedeutung, durchschnittliche; Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens; Entschädigungsklage; Schwierigkeit, durchschnittliche; Verfahrensdauer, überlange
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (30)
- BVerfG, 01.10.2012 - 1 BvR 170/06
Zurückweisung einer Verzögerungsbeschwerde - organisatorische und …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.05.2023 - 13 FEK 484/21
Vielmehr muss die Verfahrensdauer eine Grenze überschreiten, die sich auch unter Berücksichtigung gegenläufiger rechtlicher Interessen für den Betroffenen als sachlich nicht mehr gerechtfertigt oder unverhältnismäßig darstellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Oktober 2012 - 1 BvR 170/06 - Vz 1/12 - NVwZ 2013, 789 [BVerfG 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12] ).Dabei haben die Gerichte auch die Gesamtdauer des Verfahrens zu berücksichtigen, weshalb sich mit zunehmender Verfahrensdauer die Pflicht des Gerichts, sich nachhaltig um eine Förderung und Beendigung des Verfahrens zu bemühen, verdichtet (…stRspr des BVerfG, vgl. etwa Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - 1 BvR 404/10 - juris Rn. 11 und vom 1. Oktober 2012 a.a.O. jeweils m.w.N.)..
Zur Ausübung seiner verfahrensgestaltenden Befugnisse ist dem Gericht - auch im Hinblick auf die richterliche Unabhängigkeit - ein Gestaltungsspielraum zuzubilligen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. März 2005 - 2 BvR 1610/03 - NJW 2005, 3488 und vom 1. Oktober 2012 a.a.O. jeweils m.w.N.; vgl. auch BGH…, Urteil vom 4. November 2010 a.a.O.).
Verfahrenslaufzeiten, die durch die Verfahrensführung des Gerichts bedingt sind, führen nur zu einer unangemessenen Verfahrensdauer, wenn sie - auch bei Berücksichtigung des gerichtlichen Gestaltungsspielraums - sachlich nicht mehr zu rechtfertigen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Oktober 2012 a.a.O. m.w.N.)..
Im Hinblick auf die Rechtfertigung von Verzögerungen ist der auch in den Gesetzesmaterialien (BTDrucks 17/3802 S. 18) deutlich zum Ausdruck gekommene Grundsatz zu berücksichtigen, dass sich der Staat zur Rechtfertigung einer überlangen Verfahrensdauer nicht auf Umstände innerhalb seines Verantwortungsbereichs berufen kann (stRspr des BVerfG, vgl. Beschlüsse vom 7. Juni 2011 - 1 BvR 194/11 - NVwZ-RR 2011, 625 , vom 24. September 2009 - 1 BvR 1304/09 - EuGRZ 2009, 699 Rn.14 und vom 1. Oktober 2012 a.a.O. ; vgl. auch BFH…, Urteil vom 17. April 2013 - X K 3/12 - BeckRS 2013, 95036 = juris Rn. 43).
Strukturelle Probleme, die zu einem ständigen Rückstand infolge chronischer Überlastung führen, muss sich der Staat zurechnen lassen; eine überlange Verfahrensdauer lässt sich damit nicht rechtfertigen (BVerfG, Beschluss vom 1. Oktober 2012 a.a.O. )..
- BGH, 21.01.2021 - 4 StR 83/20
Freispruch eines Richters vom Vorwurf der Rechtsbeugung bestätigt
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.05.2023 - 13 FEK 484/21
Der Senat folgt diesen - in der Rechtsprechung des Eufach0000000005s fortgeführten (…vgl. bspw. BVerwG, Beschl. v. 12.3.2018 - BVerwG 5 B 26.17 D -, juris Rn. 6) - Grundsätzen in seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. bspw. Senatsurt. v. 14.4.2021 - 13 F 73/20 -, NJW 2021, 2525, 2526 f. [BGH 21.01.2021 - 4 StR 83/20] - juris Rn. 38 ff.; Gerichtsbescheid d. Senats v. 3.4.2020 - 13 F 315/19 -, V.n.b., Umdruck S. 5 ff.) aus eigener Überzeugung.Es ist vielmehr unter Berücksichtigung der in § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG genannten Kriterien eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls dahingehend vorzunehmen, ob es unangemessene Verzögerungen des Verfahrens gegeben hat, die in den Verantwortungsbereich des jeweiligen Spruchkörpers fallen, wobei einzelne Abschnitte des Verfahrens in den Blick genommen werden können (vgl. Senatsurt. v. 14.4.2021 - 13 F 73/20 -, NJW 2021, 2525, 2527 [BGH 21.01.2021 - 4 StR 83/20] - juris Rn. 47).
Bereits aus dem Wortlaut "unangemessen" lang folgt, dass nicht die optimale oder "richtige" Länge des Gerichtsverfahrens zu bestimmen ist, sondern eine solche, die den Rahmen des noch Angemessenen überschreitet (vgl. Senatsurt. v. 14.4.2021 - 13 F 73/20 -, NJW 2021, 2525, 2527 f. [BGH 21.01.2021 - 4 StR 83/20] - juris Rn. 48).
Derartige strukturelle Mängel muss sich, wie oben dargestellt, der Staat zurechnen lassen (vgl. Senatsurt. v. 14.4.2021 - 13 F 73/20 -, NJW 2021, 2525, 2529 [BGH 21.01.2021 - 4 StR 83/20] - juris Rn. 56).
- OVG Niedersachsen, 14.04.2021 - 13 F 73/20
Entschädigung; Feststellung; immaterieller Schaden; Überlange Verfahrensdauer
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.05.2023 - 13 FEK 484/21
Der Senat folgt diesen - in der Rechtsprechung des Eufach0000000005s fortgeführten (…vgl. bspw. BVerwG, Beschl. v. 12.3.2018 - BVerwG 5 B 26.17 D -, juris Rn. 6) - Grundsätzen in seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. bspw. Senatsurt. v. 14.4.2021 - 13 F 73/20 -, NJW 2021, 2525, 2526 f. [BGH 21.01.2021 - 4 StR 83/20] - juris Rn. 38 ff.; Gerichtsbescheid d. Senats v. 3.4.2020 - 13 F 315/19 -, V.n.b., Umdruck S. 5 ff.) aus eigener Überzeugung.Es ist vielmehr unter Berücksichtigung der in § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG genannten Kriterien eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls dahingehend vorzunehmen, ob es unangemessene Verzögerungen des Verfahrens gegeben hat, die in den Verantwortungsbereich des jeweiligen Spruchkörpers fallen, wobei einzelne Abschnitte des Verfahrens in den Blick genommen werden können (vgl. Senatsurt. v. 14.4.2021 - 13 F 73/20 -, NJW 2021, 2525, 2527 [BGH 21.01.2021 - 4 StR 83/20] - juris Rn. 47).
Bereits aus dem Wortlaut "unangemessen" lang folgt, dass nicht die optimale oder "richtige" Länge des Gerichtsverfahrens zu bestimmen ist, sondern eine solche, die den Rahmen des noch Angemessenen überschreitet (vgl. Senatsurt. v. 14.4.2021 - 13 F 73/20 -, NJW 2021, 2525, 2527 f. [BGH 21.01.2021 - 4 StR 83/20] - juris Rn. 48).
Derartige strukturelle Mängel muss sich, wie oben dargestellt, der Staat zurechnen lassen (vgl. Senatsurt. v. 14.4.2021 - 13 F 73/20 -, NJW 2021, 2525, 2529 [BGH 21.01.2021 - 4 StR 83/20] - juris Rn. 56).
- OVG Niedersachsen, 24.06.2016 - 21 F 1/16
Entschädigung; Entschädigungsklage; Krankheit; Strukturelle Mängel; Überlänge; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.05.2023 - 13 FEK 484/21
Entscheidend ist dabei eine objektive, nicht aber die subjektive Beurteilung des jeweiligen Klägers, es kommt vielmehr auf den verständigen Betroffenen an (Niedersächsisches OVG, Gerichtsbescheid v. 24.6.2016 - 21 F 1/16 -, juris Rn. 46 m.w.N.).Ob eine solche Feststellung ausreichend im Sinne des § 198 Abs. 2 Satz 2 GVG ist, beurteilt sich auf der Grundlage einer umfassenden Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalles (…BVerwG, Urt. v. 29.2.2016 - BVerwG 5 C 31.15 D -, juris Rn. 45; Niedersächsisches OVG, Gerichtsbescheid v. 24.6.2016 - 21 F 1/16 -, juris Rn. 63).
Für Zeiträume unter einem Jahr lässt diese Regelung eine zeitanteilige, monatliche Berechnung zu (vgl. Niedersächsisches OVG, Gerichtsbescheid v. 24.6.2016 - 21 F 1/16 -, juris Rn. 65).
- BGH, 26.11.2020 - III ZR 61/20
Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer in einem zivilrechtlichen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.05.2023 - 13 FEK 484/21
Aus § 198 Abs. 3 GVG ergibt sich, dass der vor einer wirksam bei dem mit dem Verfahren befassten Gericht erhobenen Verzögerungsrüge verstrichene Zeitraum des Verfahrens vor diesem Gericht in die Prüfung der Angemessenheit der Verfahrensdauer grundsätzlich zeitlich unbefristet einzustellen ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 29.2.2016 - BVerwG 5 C 31.15 D -, juris Rn. 33 mit Verweis auf die Entstehungsgeschichte des Gesetzes; BGH, Urt. v. 26.11.2020 - III ZR 61/20 -, juris Rn. 23 ff.;… Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl. 2021, § 198 Rn. 20;… a.A. für den Bereich der Finanzgerichtsbarkeit: BFH, Urt. v. 6.4.2016 - X K 1/15 -, juris Rn. 40 ff.).Ausnahmsweise kann eine verspätet erhobene Verzögerungsrüge aber bei der Angemessenheit der Verfahrensdauer oder bei der Frage, ob Wiedergutmachung auf andere Weise durch Feststellung der Überlänge gemäß § 198 Abs. 4 GVG ausreicht, berücksichtigt werden, wenn sich das Verhalten des Betroffenen bei Würdigung der Gesamtumstände als ein rechtsmissbräuchliches "Dulde und Liquidiere" darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 26.11.2020 - III ZR 61/20 -, juris Rn. 23;… Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, BT-Drs. 17/3802, S. 21;… Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl. 2021, § 198 Rn. 20).
- BVerwG, 27.02.2014 - 5 C 1.13
Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsbegehren; -anspruch; -antrag; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.05.2023 - 13 FEK 484/21
Da nach Rücknahme der Klage kein Rechtsmittel statthaft war und sich somit keine zweite Instanz anschloss, konnte die Überlänge des erstinstanzlichen Verfahrens nicht durch ein beschleunigt durchgeführtes Verfahren in einer höheren Instanz kompensiert werden (vgl. zu dieser Kompensationsmöglichkeit: BVerwG, Urt. v. 27.2.2014 - BVerwG 5 C 1.13 D -, juris Rn. 12).Nach diesen auch im Verwaltungsprozess anwendbaren Vorschriften sind Prozesszinsen immer dann zu zahlen, wenn das einschlägige Fachrecht - so wie hier die §§ 198 ff. GVG - keine abweichende Regelung trifft und die Geldforderung - wie hier - eindeutig bestimmt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2014 - BVerwG 5 C 1.13 D -, juris Rn. 46).
- BVerwG, 29.02.2016 - 5 C 31.15
(Gestaltungs-)Zeitraum; Abweichung vom Pauschalbetrag; Abwägung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.05.2023 - 13 FEK 484/21
Aus § 198 Abs. 3 GVG ergibt sich, dass der vor einer wirksam bei dem mit dem Verfahren befassten Gericht erhobenen Verzögerungsrüge verstrichene Zeitraum des Verfahrens vor diesem Gericht in die Prüfung der Angemessenheit der Verfahrensdauer grundsätzlich zeitlich unbefristet einzustellen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.2.2016 - BVerwG 5 C 31.15 D -, juris Rn. 33 mit Verweis auf die Entstehungsgeschichte des Gesetzes;… BGH, Urt. v. 26.11.2020 - III ZR 61/20 -, juris Rn. 23 ff.;… Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl. 2021, § 198 Rn. 20;… a.A. für den Bereich der Finanzgerichtsbarkeit: BFH, Urt. v. 6.4.2016 - X K 1/15 -, juris Rn. 40 ff.).Ob eine solche Feststellung ausreichend im Sinne des § 198 Abs. 2 Satz 2 GVG ist, beurteilt sich auf der Grundlage einer umfassenden Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalles (BVerwG, Urt. v. 29.2.2016 - BVerwG 5 C 31.15 D -, juris Rn. 45;… Niedersächsisches OVG, Gerichtsbescheid v. 24.6.2016 - 21 F 1/16 -, juris Rn. 63).
- BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 23.12
Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsanspruch; Entschädigungsanspruch bei …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.05.2023 - 13 FEK 484/21
Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu die folgenden Grundsätze aufgestellt (BVerwG, Urt. v. 11.7.2013 - BVerwG 5 C 23.12 D -, BVerwGE 147, 146, 157 ff. - juris Rn. 37 ff.):.Mit § 198 Abs. 1 GVG ist weder die Zugrundelegung fester Zeitvorgaben vereinbar, noch lässt es die Vorschrift grundsätzlich zu, für die Beurteilung der Angemessenheit von bestimmten Orientierungs- oder Richtwerten für die Laufzeit verwaltungsgerichtlicher Verfahren auszugehen, und zwar unabhängig davon, ob diese auf eigener Annahme oder auf statistisch ermittelten durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten beruhen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.7.2013 - BVerwG 5 C 23.12 D -, BVerwGE 147, 146, 153 ff. - juris Rn. 28 ff.).
- BGH, 04.11.2010 - III ZR 32/10
Amtshaftung wegen überlanger Verfahrensdauer eines Zivilprozesses
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.05.2023 - 13 FEK 484/21
Die zügige Erledigung eines Rechtsstreits ist kein Selbstzweck; vielmehr verlangt das Rechtsstaatsprinzip die grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstands durch das dazu berufene Gericht (stRspr des BVerfG, vgl. etwa Beschlüsse vom 12. Februar 1992 - 1 BvL 1/89 - BVerfGE 85, 337 und vom 26. April 1999 - 1 BvR 467/99 - NJW 1999, 2582 ; ebenso BGH, Urteil vom 4. November 2010 - III ZR 32/10 - BGHZ 187, 286 Rn. 14 m.w.N.).Zur Ausübung seiner verfahrensgestaltenden Befugnisse ist dem Gericht - auch im Hinblick auf die richterliche Unabhängigkeit - ein Gestaltungsspielraum zuzubilligen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. März 2005 - 2 BvR 1610/03 - NJW 2005, 3488 …und vom 1. Oktober 2012 a.a.O. jeweils m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. November 2010 a.a.O.).
- BVerfG, 30.07.2009 - 1 BvR 2662/06
Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer erfolgreich
Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.05.2023 - 13 FEK 484/21
Dabei ist die Verfahrensgestaltung in erster Linie in die Hände des mit der Sache befassten Gerichts gelegt (BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juli 2009 - 1 BvR 2662/06 - NJW-RR 2010, 207 und vom 2. Dezember 2011 - 1 BvR 314/11 - WM 2012, 76 ).Dieses hat, sofern der Arbeitsanfall die alsbaldige Bearbeitung und Terminierung sämtlicher zur Entscheidung anstehender Fälle nicht zulässt, zwangsläufig eine zeitliche Reihenfolge festzulegen (BVerfG, Beschluss vom 30. Juli 2009 a.a.O.).
- EGMR, 25.02.2000 - 29357/95
Dieter Popp
- BGH, 13.04.2017 - III ZR 277/16
Entschädigungsanspruch wegen sachlich nicht gerechtfertigter …
- BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88
Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision …
- OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 45/17
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; eheliche Lebensgemeinschaft; …
- BVerwG, 17.08.2017 - 5 A 2.17
Abschluss; Abwägung; Anerkenntnis; Ausgangsrechtsstreit; Ausgangsverfahren; …
- BFH, 06.04.2016 - X K 1/15
Begrenzte Rückwirkung einer Verzögerungsrüge - materieller Schaden
- EGMR, 26.10.2000 - 30210/96
Ableitung einer allgemeinen Verpflichtung zur Entlassung eines …
- EGMR, 02.09.2010 - 46344/06
Beschwerderecht gegen lange Verfahren gefordert
- BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89
Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG
- BVerfG, 14.12.2010 - 1 BvR 404/10
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überlange Verfahrensdauer in …
- BFH, 17.04.2013 - X K 3/12
Entschädigungsklage: Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens - …
- BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Rspr des …
- BVerfG, 24.09.2009 - 1 BvR 1304/09
Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer einer sozialrechtlichen …
- EGMR, 31.05.2001 - 37591/97
Deutschland verurteilt: Verstoß gegen Recht auf faires Verfahren wegen zu langer …
- BVerwG, 12.03.2018 - 5 B 26.17
Unangemessene Verfahrensdauer bei Aussetzung des Verfahrens nach § 94 VwGO
- BVerfG, 02.12.2011 - 1 BvR 314/11
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überlange Dauer eines Gerichtsverfahrens …
- BVerfG, 29.03.2005 - 2 BvR 1610/03
Effektivität des Rechtsschutzes; Gewährung in angemessener Zeit (Bedeutung der …
- BVerfG, 26.04.1999 - 1 BvR 467/99
Verfassungsrechtliche Prüfung der Dauer eines aktienrechtlichen Spruchverfahrens
- BVerfG, 07.06.2011 - 1 BvR 194/11
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie effektiven …
- EGMR, 07.10.2025 - 459/16
KOUTRA AND KATZAKI v. GREECE
- OVG Hamburg, 16.07.2024 - 3 AS 6/23
Entschädigungsanspruch bei überlanger Dauer eines Verwaltungsgerichtsprozesses
Ausnahmsweise kann eine verspätet erhobene Verzögerungsrüge aber bei der Angemessenheit der Verfahrensdauer oder bei der Frage, ob Wiedergutmachung auf andere Weise durch Feststellung der Überlänge gemäß § 198 Abs. 4 GVG ausreicht, berücksichtigt werden, wenn sich das Verhalten des Betroffenen bei Würdigung der Gesamtumstände als ein rechtsmissbräuchliches "Dulde und Liquidiere" darstellt (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.5.2023, 13 FEK 484/21, juris Rn. 42).Bereits aus dem Wortlaut "unangemessen" lang folgt, dass nicht die optimale oder "richtige" Länge des Gerichtsverfahrens zu bestimmen ist, sondern eine solche, die den Rahmen des noch Angemessenen überschreitet (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.5.2023, 13 FEK 484/21, juris Rn. 36;… OVG Münster, Urt. v. 6.2.2024, 13 D 8/20.EK, juris Rn. 31).
Bloße subjektive Einschätzungen von Betroffenen müssen daher außer Betracht bleiben (…vgl. OVG Münster, Urt. v. 6.2.2024, 13 D 8/20.EK, juris Rn. 36; OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.5.2023, 13 FEK 484/21, juris Rn. 39).
Ob eine solche Feststellung ausreichend im Sinne des § 198 Abs. 2 Satz 2 GVG ist, beurteilt sich auf der Grundlage einer umfassenden Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (…vgl. BVerwG, Urt. v. 29.2.2016, BVerwG 5 C 31/15 D, juris Rn. 45; OVG Lüneburg, Urt. v. 25.5.2023, 13 FEK 484/21, juris Rn. 50).
Für Zeiträume unter einem Jahr lässt diese Regelung eine zeitanteilige, monatliche Berechnung zu (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 25.5.2023, 13 FEK 484/21, juris Rn. 51).
- OVG Niedersachsen, 05.12.2025 - 13 FEK 102/25
Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens; …
Es bedarf vielmehr einer objektiven Beurteilung anhand eines verständigen Betroffenen (vgl. Senatsurt. v. 23.2.2023 - 13 FEK 101/22 -, juris Rn. 43, Senatsurt. v. 25.5.2023 - 13 FEK 484/21 -, juris Rn. 39).Eine Partei, die an einer Beschleunigung des Verfahrens ersichtlich kein Interesse hat, verhält sich rechtsmissbräuchlich, wenn sie die Verzögerungsrüge zu einem sehr späten Zeitpunkt vor allem deshalb einlegt, um künftig entschädigt zu werden (…vgl. BFH, Urt. v. 6.11.2024 - X K 7/22 -, juris Rn. 101;… BSG, Urt. v. 17.12.2020 - B 10 ÜG 1/19 R -, juris Rn. 25 ff.;… BGH, Urt. v. 26.11.2020 - III ZR 61/20 -, juris Rn. 29; Senatsurt. v. 25.5.2023 - 13 FEK 484/21 -, juris Rn. 42).
- OVG Niedersachsen, 22.04.2026 - 13 FEK 65/25
Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens; …
Es bedarf vielmehr einer objektiven Beurteilung anhand eines verständigen Betroffenen (vgl. Senatsurt. v. 23.2.2023 - 13 FEK 101/22 -, juris Rn. 43, Senatsurt. v. 25.5.2023 - 13 FEK 484/21 -, juris Rn. 39).
- OVG Niedersachsen, 13.01.2025 - 13 FEK 154/22
Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens
Entscheidend ist dabei eine objektive, nicht aber eine subjektive Beurteilung des jeweiligen Klägers, es kommt vielmehr auf den verständigen Betroffenen an (vgl. Senatsurt. v. 23.2.2023 - 13 FEK 101/22 -, juris Rn. 43, Senatsurt. v. 25.5.2023 - 13 FEK 484/21 -, juris Rn. 39). - OVG Niedersachsen, 26.09.2025 - 13 FEK 38/24
Entschädigung; Überlange Verfahrensdauer; Entschädigung wegen unangemessener …
Entscheidend ist dabei eine objektive, nicht aber eine subjektive Beurteilung des jeweiligen Klägers, es kommt vielmehr auf den verständigen Betroffenen an (vgl. Senatsurt. v. 23.2.2023 - 13 FEK 101/22 -, juris Rn. 43, Senatsurt. v. 25.5.2023 - 13 FEK 484/21 -, juris Rn. 39). - OVG Niedersachsen, 13.01.2025 - 13 FEK 309/22
Einbürgerung; Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens
Entscheidend ist dabei eine objektive, nicht aber eine subjektive Beurteilung des jeweiligen Klägers, es kommt vielmehr auf den verständigen Betroffenen an (vgl. Senatsurt. v. 23.2.2023 - 13 FEK 101/22 -, juris Rn. 43, Senatsurt. v. 25.5.2023 - 13 FEK 484/21 -, juris Rn. 39). - OVG Niedersachsen, 03.09.2024 - 13 FEK 266/22
Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens wegen …
Entscheidend ist dabei eine objektive, nicht aber eine subjektive Beurteilung des jeweiligen Klägers, es kommt vielmehr auf den verständigen Betroffenen an (vgl. Senatsurt. v. 23.2.2023 - 13 FEK 101/22 -, juris Rn. 43, Senatsurt. v. 25.5.2023 - 13 FEK 484/21 -, juris Rn. 39). - OVG Bremen, 12.06.2024 - 2 DE 240/22
Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Dauer zweier Gerichtsverfahren vor …
Bei Berücksichtigung einer dem Verwaltungsgericht grundsätzlich zuzubilligenden Vorbereitungs- und Bedenkzeit für die Sachentscheidung (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 25.05.2023 - 13 FEK 484/21, juris Rn. 43;… Sächs. OVG, Urt. v. 05.12.2022 - 11 F 5/20.EK, juris Rn. 18, juris), die im vorliegenden Fall angesichts der unterdurchschnittlichen Schwierigkeit der nur gegen die Widerspruchsgebühr gerichteten Klage einerseits und der nach Niederschlagung der Gebühr für die Klägerin gegen Null tendierenden Bedeutung der Sache andererseits, zur Überzeugung des Senats bei neun Monaten liegt, ist eine Überlänge des Gerichtsverfahrens im Umfang von 9 vollen Monaten festzustellen. - OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2026 - 3 A 2.25
Immaterielle Entschädigung, überlange Verfahrensdauer, Verzögerungsrüge, …
Rechtsprechung und Schrifttum gehen insoweit zutreffend davon aus, dass eine Verzögerungsrüge im Hinblick auf den mit ihr verfolgten Zweck jedenfalls dann ausnahmsweise nicht wirksam ist, wenn ihr keine Warnfunktion zukommt und sie sich bei der Würdigung aller Gesamtumstände als rechtmissbräuchliches "Dulden und Liquidieren" darstellt (vgl. BGH…, Urteil vom 26. November 2020 - III ZR 61/20 - juris Rn. 29; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 5. Dezember 2025 - 13 FEK 102/25 - juris Rn. 75; Beschluss vom 25. Mai 2023 13 FEK 484/21 - juris Rn. 42; OVG Hamburg…, Beschluss vom 16. Juli 2024 OVG 3 AS 6/23.UEG - juris Rn. 47; VGH München…, Urteil vom 27. April 2023 98 F 22.2187 - juris Rn. 26; OVG Bautzen…, Urteil vom 5. Dezember 2022 - 11 F 5/20.EK - juris Rn. 33;… s. auch Mayer, in: Kissel/Mayer, GVG, 11. Aufl., § 198 Rn. 20;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 31. Aufl., § 173 Rn. 19). - OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2026 - 3 A 2.25
Entschädigung für überlange Verfahrensdauer; Feststellung der überlangen …
Rechtsprechung und Schrifttum gehen insoweit zutreffend davon aus, dass eine Verzögerungsrüge im Hinblick auf den mit ihr verfolgten Zweck jedenfalls dann ausnahmsweise nicht wirksam ist, wenn ihr keine Warnfunktion zukommt und sie sich bei der Würdigung aller Gesamtumstände als rechtmissbräuchliches "Dulden und Liquidieren" darstellt (vgl. BGH…, Urteil vom 26. November 2020 - III ZR 61/20 - juris Rn. 29; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 5. Dezember 2025 - 13 FEK 102/25 - juris Rn. 75; Beschluss vom 25. Mai 2023 - 13 FEK 484/21 - juris Rn. 42; OVG Hamburg…, Beschluss vom 16. Juli 2024 - OVG 3 AS 6/23.UEG - juris Rn. 47; VGH München…, Urteil vom 27. April 2023 - 98 F 22.2187 - juris Rn. 26; OVG Bautzen…, Urteil vom 5. Dezember 2022 - 11 F 5/20.EK - juris Rn. 33;… s. auch Mayer, in: Kissel/Mayer, GVG, 11. Aufl., § 198 Rn. 20;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 31. Aufl., § 173 Rn. 19).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".