Rechtsprechung
| VG Berlin, 07.01.2015 - 13 L 353.14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 15a AufenthG 2004, § 3 Abs 1 Nr 3 Buchst a VwVfG, § 3 Abs 1 Nr 4 VwVfG
Zuständigkeit des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- VG Berlin, 08.09.2014 - 21 L 277.14
Oranienplatz-Flüchtling hat kein Recht zum Verbleib in Berlin
Auszug aus VG Berlin, 07.01.2015 - 13 L 353.14
Es besteht auch kein sonstiges inlandsbezogenes Abschiebungshindernis (§ 60a Abs. 2 AufenthG), insbesondere nicht auf Grund des "Einigungspapiers Oranienplatz", da die zugesagte Aussetzung der Abschiebung für die Zeit der Prüfung der jeweiligen Einzelverfahren ("Einigungspapier Oranienplatz" Nr. 4, Satz 7) nach Anhörung, Prüfung und Erlass des angefochtenen Bescheides durch die Ausländerbehörde nicht mehr greift (ebenso VG Berlin, Beschluss vom 8. September 2014 - VG 21 L 277.14 -).
- VG Düsseldorf, 07.01.2022 - 22 L 2222/21
Gewöhnlicher Aufenthalt, Verteilungsverfahren
Rn. 45 Vgl. VG Berlin, Beschluss vom 7. Januar 2015 - 13 L 353.14 -, juris Rn. 13; Hess. VGH, Beschluss vom 30. März 2006 - 3 TG 556/06 -, NVwZ-RR 2006, 727 = juris Rn. 4.
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