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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 13 LB 50/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,2897
OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 13 LB 50/09 (https://dejure.org/2012,2897)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.02.2012 - 13 LB 50/09 (https://dejure.org/2012,2897)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 13 LB 50/09 (https://dejure.org/2012,2897)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Widerruf der Flüchtlingseigenschaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 73 Abs. 1 S. 1 AsylVfG; § 60 Abs. 1 AufenthG; § 60 Abs. 8 S. 1 AufenthG
    Widerruf der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 73 Abs. 1 S. 1 AsylVfG bei vom Ausländer ausgehender nachträglicher Gefahr für die Allgemeinheit

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 73 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 8; AufenthG 2004, § 60 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 2 bis 7
    § 60 Abs. 8 S. 1 AufenthG findet bei einer Gesamtstrafe von mehr als 3 Jahren Anwendung. Dies gilt auch, wenn die Einzelstrafen, die in die Gesamtstrafe eingeflossen sind, jeweils unter drei Jahren liegen.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 73 Abs. 1 S. 1 AsylVfG bei vom Ausländer ausgehender nachträglicher Gefahr für die Allgemeinheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 73 Abs. 1 S. 1 AsylVfG bei vom Ausländer ausgehender nachträglicher Gefahr für die Allgemeinheit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 13 LB 50/09
    Denn nach Überzeugung des Gerichts wäre der Kläger bei einer Rückkehr in seine Heimatregion (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, U. v. 14.07.2009 - 10 C 9/08 -, BVerwGE 134, 188 Rn. 17) keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt.

    Bezüglich der Gefahrendichte ist auf die jeweilige Herkunftsregion abzustellen, in die ein Kläger typischerweise zurückkehren wird (BVerwG vom 14.7.2009 - BVerwG 10 C 9.08 - Rn. 17, AuAS 2010, 31 = NVwZ 2010, 196).

    Es ist nicht anzunehmen, dass die Gefahrendichte in Mosul so hoch ist, dass praktisch jede Zivilperson alleine aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (vgl. BVerwG vom 14.7.2009 a.a.O. Rn. 15; EuGH vom 17.2.2009 NVwZ 2009, 705).

    Für die Feststellung der Gefahrendichte können ähnliche Kriterien gelten wie im Bereich des Flüchtlingsrechts für den dort maßgeblichen Begriff der Verfolgungsdichte bei einer Gruppenverfolgung (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.4.2010 - 10 C 4/09 -, BVerwGE 136, 360 Rn. 33; Urt. v.14.7.2009 - 10 C 9.08 -, BVerwGE 134, 188;… Urt. v. 24.6.2008, - 10 C 43/07 -, aaO Rn. 35;… Urt. v. 12.6.2007, - 10 C 24/07 -, juris).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 13 LB 50/09
    Ein solcher innerstaatlicher bewaffneter Konflikt kann überdies landesweit oder regional, etwa in der Herkunftsregion des Ausländers bestehen, er muss sich mithin nicht auf das gesamte Staatsgebiet erstrecken (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.6.2008 - 10 C 43.07 -, BVerwGE 131, 198).

    Für die Feststellung der Gefahrendichte können ähnliche Kriterien gelten wie im Bereich des Flüchtlingsrechts für den dort maßgeblichen Begriff der Verfolgungsdichte bei einer Gruppenverfolgung (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.4.2010 - 10 C 4/09 -, BVerwGE 136, 360 Rn. 33;… Urt. v.14.7.2009 - 10 C 9.08 -, BVerwGE 134, 188; Urt. v. 24.6.2008, - 10 C 43/07 -, aaO Rn. 35;… Urt. v. 12.6.2007, - 10 C 24/07 -, juris).

  • BVerwG, 12.10.2009 - 10 B 17.09

    Zulässigkeit einer Revision bei einer vermeintlichen Divergenz und …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 13 LB 50/09
    Bei der Prognose, ob eine solche Wiederholung droht, sind im Rahmen der gebotenen Würdigung der Umstände des Einzelfalles zum einen die Schwere der konkreten Straftaten, die Umstände ihrer Begehung, die Höhe der verhängten Strafe sowie das Gewicht der bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgüter und zum anderen die Persönlichkeit des betreffenden Täters sowie seine Entwicklung und sonstigen Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v.12.10.2009 - 10 B 17/09 -, juris).

    Rn. 30 Wenn der Senat auch nach der Entlassung des Klägers aus der Strafhaft unter Aussetzung des Strafrestes auf Bewährung am 25. November 2010, bei der unter Inkaufnahme eines gewissen Restrisikos insbesondere Resozialisierungsgesichtspunkte und nicht so sehr ordnungsbehördliche Überlegungen zum Schutz der Gesellschaft vor weiteren Straftaten des Ausländers im Vordergrund stehen (BVerwG, Beschl. v. 12.10.2009 - 10 B 17/09 -, aaO Rn 27), zum gegenwärtigen Zeitpunkt vom Vorliegen einer konkreten Wiederholungsgefahr für die Begehung vergleichbarer Gewaltdelikte, wie sie Gegenstand der Verurteilung durch das Landgericht Hannover gewesen waren, ausgeht, so vor allem deshalb, weil der Kläger sich ersichtlich im Bundesgebiet bisher nicht zu integrieren vermochte.

  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 13 LB 50/09
    Es ist nicht anzunehmen, dass die Gefahrendichte in Mosul so hoch ist, dass praktisch jede Zivilperson alleine aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (…vgl. BVerwG vom 14.7.2009 a.a.O. Rn. 15; EuGH vom 17.2.2009 NVwZ 2009, 705).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 13 LB 50/09
    Für die Feststellung der Gefahrendichte können ähnliche Kriterien gelten wie im Bereich des Flüchtlingsrechts für den dort maßgeblichen Begriff der Verfolgungsdichte bei einer Gruppenverfolgung (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.4.2010 - 10 C 4/09 -, BVerwGE 136, 360 Rn. 33;… Urt. v.14.7.2009 - 10 C 9.08 -, BVerwGE 134, 188;… Urt. v. 24.6.2008, - 10 C 43/07 -, aaO Rn. 35;… Urt. v. 12.6.2007, - 10 C 24/07 -, juris).
  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 13 LB 50/09
    Rn. 39 Dieser Beurteilung der allgemeinen Lage in der Provinz Ninive, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem die Revision des dortigen Klägers zurückweisenden Urteil vom 17. November 2011 - 10 C 13/10 -, nicht beanstandet hat, schließt sich der erkennende Senat an.
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 13 LB 50/09
    Dies ergibt sich aus der Größenordnung der Anschläge und der Anzahl der Opfer im Verhältnis zur Einwohnerzahl (vgl. BVerwG vom 21.4.2009 NVwZ 2009, 1237 = BayVBl 2009, 605).
  • VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30285

    Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 13 LB 50/09
    Rn. 37 Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof hat im Urteil vom 21. Januar 2010 (13a B 08.30285, ) entschieden, dass Iraker bei einer Rückkehr nach Mosul bzw. in die Provinz Ninive nach derzeitiger Sicherheitslage im allgemeinen keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib und Leben nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG ausgesetzt sind.
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 13 LB 50/09
    Das wäre vorliegend dann anzunehmen, wenn der Kläger im Fall einer Abschiebung in den Irak gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. BVerwG, U.v. 8.12.1998 - 9 C 4.98 -, juris).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 44.07

    Abschiebungsschutz für irakische Staatsangehörige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 13 LB 50/09
    Rn. 40 Es bestehen bei dem Kläger auch keine individuellen gefahrerhöhenden Umstände wie die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sowie etwa zur Berufsgruppe der Journalisten und Professoren, Ärzte und Künstler (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.6.2008, - 10 C 44.07 - aaO;… Lagebericht Irak vom 28.11.2010, S. 23).
  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95

    Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Asylbegehren von Kurden …

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2007 - 9 LB 373/06

    Gewährung von Abschiebungsschutz aufgrund drohender asylerheblicher …

  • OVG Saarland, 16.09.2011 - 3 A 446/09

    Irak; Yeziden; Gruppenverfolgung

  • VGH Bayern, 14.12.2010 - 13a B 10.30100

    Irakischen Staatsangehörigen sunnitischen Glaubens droht im Irak wegen ihrer …

  • VGH Bayern, 12.09.2011 - 13a ZB 11.30280

    Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden

  • RG, 26.05.1910 - I 249/10

    Muß eine Berichtigung im Sinne des Gesetzes über die Presse § 11 von dem …

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz; …

  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; …

  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden - …

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 4.00

    Ausschluss vom Asyl für gefährliche Straftäter; Gefahr für die Allgemeinheit als …

  • VG München, 07.03.2019 - M 22 K 17.47819

    Widerruf der Flüchtlingseigenschaft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen …

    Hinsichtlich der zweiten Alternative (Gefahr für die Allgemeinheit) liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen, die eine Gefahrenprüfung notwendig machen würden, offensichtlich nicht vor, da der Anwendungsbereich der Vorschrift zum einen nur Verurteilungen nach Erwachsenenstrafrecht erfasst - der Kläger wurde aber zu einer Jugendstrafe verurteilt - (NdsOVG, U.v. 8.2.2012 - 13 LB 50/09 - BeckRS 2012, 47607) und zum anderen (entgegen dem Vorbringen der Beklagten in der Klageerwiderung) das Strafmaß des Klägers unter drei Jahren lag (…zur Frage, ob aus dem Regelungszusammenhang von Art. 1 F und Art. 33 GFK ggf. zu folgern wäre, dass als Straftaten im Sinne von Art. 33 Abs. 2 Alt. 2 GFK, dem Art. 60 Abs. 8 Satz 1 Alt. 2 AufenthG entspricht, nur solche anzusehen wären, die im Zufluchtsstaat oder jedenfalls erst nach der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft begangen wurden, vgl. - dies bejahend - Lauterpracht/Bethlehem in: Refugee Protection in International Law: UNHCR"s Global Consultations on International Protection, 2003, S. 87 ff., insbes. S. 138 f.).
  • VG Minden, 10.12.2013 - 1 K 1377/13

    Irak:Keine Gruppenverfolgung der Yeziden.

    Bay. VGH, Urteil vom 02.02.2012 - 13a B 11.30335 - OVG Lüneburg, Urteil vom 08.02.2012 - 13 LB 50/09 - OVG Saarland, Urteil vom 29.03.2012 - 3 A 456/11 -, alle bei juris.
  • OVG Niedersachsen, 21.03.2012 - 13 LA 245/11

    Irak: Familienasyl, Mehrehe: Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 8. Februar 2012 -13 LB 50/09 - unter Auswertung aktueller Stellungnahmen des Europäischen Zentrums für Kurdische Studien das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG zugunsten eines aus dem Sindjar im Bezirk Mosul (Provinz Ninive) stammenden irakischen Staatsangehörigen yezidischen Glaubens verneint.
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