Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 30.05.2024 - 13 LC 166/23 |
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 05.06.2023 - 11 A 1056/19
- OVG Niedersachsen, 30.05.2024 - 13 LC 166/23
- BVerwG, 25.09.2025 - 1 C 17.24
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Niedersachsen, 30.05.2024 - 13 LC 165/23
Asylrechtlicher Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Notwendigkeit …
Nach der Abtrennung des gerichtlichen Verfahrens betreffend den Kläger zu 1. (Blatt 368 der Gerichtsakte VG 11 A 1056/19 = Gerichtsakte OVG 13 LC 166/23) hat der Beklagte aufgrund einer entsprechenden Verpflichtungsentscheidung unter insoweit gleichzeitiger Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 18. April 2019 durch das Verwaltungsgericht Oldenburg mit rechtskräftigem Gerichtsbescheid vom 8. März 2022 (vgl. Blatt 369 ff. der Beiakte 11 zu 13 LC 166/23) die Aufenthaltserlaubnis des Klägers zu 1. gemäß § 25b AufenthG bis zum 12. Mai 2024 verlängert.In dem Verfahren 11 A 1056/19 (= 13 LC 166/23) hat das Verwaltungsgericht den Beklagten mit Urteil vom 5. Juni 2023 unter Abweisung der Klage im Übrigen verpflichtet, über den Antrag der Klägerin zu 2. auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG betreffend den Zeitraum vom 27. September 2017 bis zum 13. April 2022 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden, den Bescheid des Beklagten vom 18. April 2019 aufgehoben, soweit er dem entgegensteht, und die Berufung zugelassen.
Mit Urteil im Parallelverfahren 13 LC 166/23 vom 30. Mai 2024 hat der Senat den Beklagten unter teilweiser Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Oldenburg (- 11 A 1056/19 -) vom 5. Juni 2023 verpflichtet, der Klägerin zu 2. rückwirkend ab dem 1. März 2019 bis zum 13. April 2022 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG zu erteilen.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte und die Beiakten dieses Verfahrens und des Verfahrens 13 LC 166/23 verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
bb) Die Klägerin zu 2. hingegen ist zum Zeitpunkt der Berufungsentscheidung seit fünf Jahren im Besitz eines humanitären Aufenthaltstitels im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG, da sie seit dem 14. April 2022 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG ist und der Senat den Beklagten verpflichtet hat, ihr für den davorliegenden Zeitraum ab dem 1. März 2019 bis zum 13. April 2022 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG zu erteilen (vgl. Senatsurt. v. 30.5.2024 - 13 LC 166/23 - V.n.b.;… für das Ausreichen dieser noch nicht rechtskräftigen Verpflichtungsentscheidung vgl. BVerwG, Urt. v. 30.3.2010 - BVerwG 1 C 6.09 -, juris Rn. 26).
Zudem werden die Kläger von Pflegekräften und ihrer Tochter J. nicht nur betreffend ihre eigene Versorgung, sondern auch betreffend die Versorgung der Kinder unterstützt (vgl. Verhandlungsniederschriften v. 14.4.2021, Blatt 1003 f., und v. 5.8.2021, Blatt 1014 ff., jeweils der Beiakte 7 zu 13 LC 166/23).
- BVerwG, 25.09.2025 - 1 C 16.24
Antrag von serbischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer …
Auf die Berufung der Klägerin hat das Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 30. Mai 2024 - 13 LC 166/23 - das Urteil des Verwaltungsgerichts geändert, den Beklagten verpflichtet, ihr rückwirkend ab dem 1. März 2019 bis zum 13. April 2022 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG zu erteilen, und die Berufung im Übrigen zurückgewiesen.Auf die Revision des Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 25. September 2025 - 1 C 17.24 - das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. Mai 2024 - 13 LC 166/23 - aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.
Mit Urteil vom 25. September 2025 - 1 C 17.24 - hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht vom 30. Mai 2024 - 13 LC 166/23 - aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.
- OVG Niedersachsen, 31.07.2026 - 13 LA 172/26
Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Chancen-Aufenthaltsrecht …
Denn für die Verpflichtungsklage auf rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist ausnahmsweise auf die Sach- und Rechtslage im Erteilungszeitraum abzustellen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25.9.2025 - BVerwG 1 C 17.24 -, juris Rn. 51;… Urt. v. 26.5.2020 - BVerwG 1 C 12.19 -, juris Rn. 20; Senatsurt. v. 25.6.2026 - 13 LC 166/23 -, V.n.b. Umdruck S. 15).
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