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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 08.02.2017 - 13 LC 60/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,4506
OVG Niedersachsen, 08.02.2017 - 13 LC 60/15 (https://dejure.org/2017,4506)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.02.2017 - 13 LC 60/15 (https://dejure.org/2017,4506)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Februar 2017 - 13 LC 60/15 (https://dejure.org/2017,4506)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 75 Abs 1 S 1 WasG ND; § 79 Abs 1 WasG ND
    Anlieger; Aufteilung; Gesamtschuldner; Gewässer; Gewölbe; Mehrkosten; Ufermauer; Unterhaltung; Unterhaltungsverband

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 566
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (10)

  • OVG Sachsen, 16.04.2013 - 4 A 263/12

    Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Beendigung der Vollstreckung einer …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2017 - 13 LC 60/15
    Rn. 13 Am 31. Oktober 2012 bzw. 1. November 2012 erhoben sowohl die Beigeladene zu 1. (4 A 262/12) als auch die Beigeladene zu 2. (4 A 263/12) Klage gegen den jeweils sie betreffenden Kostenbeteiligungsbescheid des Beklagten vom 12. September 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. September 2012.

    Im Übrigen hat sie vollinhaltlich Bezug auf die Begründung ihrer Klage im Verfahren 4 A 263/12 Bezug genommen.

    Rn. 35 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren und in den Verfahren 13 LC 67/15//4 A 262/12 und 13 LC 61/15//4 A 263/12 sowie auf die in allen drei Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Klägers sowie des Beklagten und der Beigeladenen zu 2. Bezug genommen, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind.

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2008 - 13 LC 2/06

    Anlage; Gebirgsbach; Gewässer; Gewässerzustand; Gewölbe; Ufermauer; Uferzustand; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2017 - 13 LC 60/15
    Mit Urteil vom 10. Dezember 2008 wies der Senat (13 LC 2/06) die durch den Kläger eingelegte Berufung zurück.

    Dieser Bescheid ist mit rechtskräftigem Urteil des Senats vom 10. Dezember 2008 - 13 LC 2/06 - bestätigt worden.

  • BVerwG, 23.03.1972 - III C 132.70

    Klagebefugnis des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds in …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2017 - 13 LC 60/15
    Dies deutet auch das vom Verwaltungsgericht herangezogene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 1972 (III C 132.70, juris;… vgl. kritisch: Geis in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 68, Rdnr. 164 ff., m.w.N.) an, das einen Sonderfall nach dem LAG behandelt.
  • BVerwG, 30.04.1997 - 8 B 105.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Grundsatzrevision und Feststellungen des …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2017 - 13 LC 60/15
    Diese Grenze ist erst dann überschritten, wenn Kosten in erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreicht haben, also auch sachlich schlechthin nicht mehr als vertretbar hätten erscheinen dürfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.04.1997 - 8 B 105.97 -, juris, Rdnr. 6;… VG Magdeburg, Urt. v. 13.02.2012 - 9 A 184/11 -, juris, Rdnr. 20).
  • VG Magdeburg, 13.02.2012 - 9 A 184/11

    Erstattungsanspruch von Mehrkosten im Rahmen einer Gewässerunterhaltung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2017 - 13 LC 60/15
    Diese Grenze ist erst dann überschritten, wenn Kosten in erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreicht haben, also auch sachlich schlechthin nicht mehr als vertretbar hätten erscheinen dürfen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.04.1997 - 8 B 105.97 -, juris, Rdnr. 6; VG Magdeburg, Urt. v. 13.02.2012 - 9 A 184/11 -, juris, Rdnr. 20).
  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2017 - 13 LC 60/15
    Zur Bestimmung der Grenze dessen, was einem Eigentümer an Belastungen zugemutet werden darf, kann als Anhaltspunkt der Verkehrswert des Grundstücks nach Durchführung der Sanierung dienen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.02.2000 - 1 BvR 242/91, 1 BvR 315/99 -, BVerfGE 102, 1, juris, Rdnrn. 54 ff.).
  • BVerwG, 17.11.2009 - 7 B 14.09

    Gewässer; Unterhaltungspflicht; Anlagen in und an Gewässern.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2017 - 13 LC 60/15
    Die gegen die Nichtzulassung der Berufung gerichtete Beschwerde des Klägers wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 17. November 2009 (7 B 14.09) zurück.
  • VG Göttingen, 01.12.2005 - 4 A 4181/02

    Abschnitt; Anlandung; Bestandteil; Eigentum; Fußpunkt; Gewässer; Gewölbe; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2017 - 13 LC 60/15
    Hiergegen erhob der Kläger nach einem erfolglos durchgeführten Widerspruchsverfahren am 4. Dezember 2002 Klage vor dem Verwaltungsgericht Göttingen (4 A 4181/02).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.1991 - 3 A 290/88

    Umfang der Pflicht zur Unterhaltung eines Gewässers in Bezug auf die …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2017 - 13 LC 60/15
    Diese Überprüfung beschränkt sich nicht auf Ermessensfehler; vielmehr ist auch im Übrigen zu untersuchen, ob die Entscheidung der Gesetzeslage entspricht (…so zur Festlegung der Unterhaltungspflicht: Reffken/Elsner, NWG, Loseblatt, Stand Mai 2015, § 79, Rdnr. 3; OVG Lüneburg, Urteil vom 28. März 1991 - 3 OVG A 290/88 -, ZfW 1993, 230).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.01.1969 - III A 1/69
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2017 - 13 LC 60/15
    Die vom Verwaltungsgericht als grundsätzlich bedeutsam aufgeworfene Rechtsfrage, ob die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (OVG Lüneburg, Urt. v. 24.01.1969 - III OVG A 1/69 -, OVGE 25, S. 406) zur Unterhaltung von Ufermauern auch für Überbauungen gilt, ist unter der Voraussetzung zu bejahen, dass diese baulichen Anlagen selbst integrierende Bestandteile des Gewässers oder seiner Ufer sind und deren Unterhaltung deshalb zugleich zur Sicherung eines einwandfreien Gewässer- und Uferzustandes erforderlich ist (…vgl. OVG Münster, Urt. v. 23.10.1975 - IX A 91/74 - ZfW 1976, 368 ff.).
  • VG Karlsruhe, 11.12.2018 - 14 K 532/17

    Unterhaltspflicht für eine Ufermauer

    Diese steht dem Zweck der Aufwendungen aber nicht näher als die Beigeladene, deren Anlage und Grundstück mit diesen Aufwendungen besonders gesichert wurden (VG Frankfurt (Oder)…, Beschluss vom 28.08.2018 a.a.O.; OVG Lüneburg, Urteil vom 08.02.2017 - 13 LC 60/15 -, juris Rn. 58).
  • VG Frankfurt/Oder, 28.08.2018 - 5 L 568/18

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände

    Bei dem sog. Ersatz von Mehrkosten nach § 85 Brandenburgisches Wassergesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2017 (GVBl.I/17, [Nr. 28] - BbgWG) handelt es sich indes nicht um einen Beitragsanspruch, sondern einen Anspruch auf Aufwendungsersatz (vgl. zum niedersächsischen Wasserrecht OVG Lüneburg, Urteil vom 08. Februar 2017 - 13 LC 60/15, juris Rn. 41).

    Eine Kostenverteilung entsprechend § 426 Abs. 1 BGB, der zudem nur für das Innenverhältnis der Gesamtschuldner gilt, kommt daher nicht in Betracht (so OVG Lüneburg, Urteil vom 08. Februar 2017 - 13 LC 60/15 -, Rn. 57, juris).

    Dafür ist hier nichts ersichtlich (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 08. Februar 2017 - 13 LC 60/15 -, Rn. 60, juris).

    Diese stehen dem Zweck der Aufwendungen aber nicht näher als die Antragstellerin, deren Grundstück mit diesen Aufwendungen besonders gesichert worden sein dürfte (zum niedersächsischen Wasserrecht OVG Lüneburg, Urteil vom 08. Februar 2017 - 13 LC 60/15 -, Rn. 58, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2019 - 20 A 2095/17

    Umfang der Ermächtigung einer Wasserbehörde; Erlass eines feststellenden …

    Rn. 39 Vgl. Nds. OVG Urteil vom 8. Februar 2017 - 13 LC 60/15 -, ZfW 2017, 151; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 18. Januar 2017 - OVG 9 N 1.15 -, juris.
  • OVG Niedersachsen, 04.02.2025 - 7 LC 47/23

    Anspruch der Gemeinde auf Verpflichtung zur Unterhaltung von Schützanlagen in …

    Ob eine Anlage der Gewässerunterhaltung unterliegt oder ob sie unterhaltungsrechtlich selbständig zu betrachten ist, richtet sich nach ihrer Ausgestaltung und Funktion (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 08.02.2017 - 13 LC 60/15 -, juris Rn. 46 ff.;… Urteil vom 10.12.2008 - 13 LC 2/06 -, juris Rn. 33 m. w. N. und nachgehend BVerwG…, Beschluss vom 17.11.2009 - 7 B 14.09 -, juris Rn. 10 f.; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 29.04.2020 - 7 C 29.18 -, juris Rn. 37 zum Wassergesetz Mecklenburg-Vorpommern; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 23.12.2020 - 20 B 763/20 -, juris Rn. 9 ff.;… Beschluss vom 28.09.2015 - 20 A 20/13 -, juris Rn. 19 ff. zum Wassergesetz Nordrhein-Westfalen; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 05.02.2018 - 8 ZB 16.788 -, juris Rn. 8 m. w. N.;… Urteil vom 18.10.2016 - 8 BV 14.612 -, juris Rn. 44 f. zum Bayerischen Wassergesetz).

    Sie liegen nur dann vor, wenn sie ausschließlich anderen als wasserwirtschaftlichen Zielsetzungen dienen (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 08.02.2017 - 13 LC 60/15 -, juris Rn. 46 ff.;… Urteil vom 10.12.2008 - 13 LC 2/06 -, juris Rn. 33 m. w. N. und nachgehend BVerwG…, Beschluss vom 17.11.2009 - 7 B 14.09 -, juris Rn. 10 f.; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 23.12.2020 - 20 B 763/20 -, juris Rn. 9;… Beschluss vom 28.09.2015 - 20 A 20/13 -, juris Rn. 19, 27; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 05.02.2018 - 8 ZB 16.788 -, juris Rn. 12;… Urteil vom 18.10.2016 - 8 BV 14.612 -, juris Rn. 44 f.; so wohl auch BGH…, Urteil vom 01.12.2022 - III ZR 54/21 -, juris Rn. 14) oder jedenfalls der wasserwirtschaftliche Zweck gänzlich hinter anderen Zielsetzungen zurücktritt.

    Diese Zielsetzung würde unterlaufen, wenn bauliche Einrichtungen, die (lediglich) im Schwerpunkt anderen als wasserwirtschaftlichen Zwecken dienen, aus der Verantwortlichkeit der Unterhaltungsverbände für die ordnungsgemäße Gewässerunterhaltung herausgelöst und der Verantwortung der einzelnen Eigentümer unterstellt würden (so wohl auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 08.02.2017 - 13 LC 60/15 -, juris Rn. 46;… Urteil vom 10.12.2008 - 13 LC 2/06 -, juris Rn. 33 und nachgehend BVerwG…, Beschluss vom 17.11.2009 - 7 B 14.09 -, juris Rn. 10 f.; vgl. auch Bayerischer VGH…, Beschluss vom 05.02.2018 - 8 ZB 16.788 -, juris Rn. 9 zum Bayerischen Wassergesetz; VGH Hessen…, Urteil vom 26.02.1997 - 7 UE 2907/94 -, juris Rn. 29 zum Hessischen Wassergesetz;… Niesen in: Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2. Aufl. 2017, § 39 Rn. 83).

    Ein Ausgleich zwischen Gewässerunterhaltungspflichtigem und Eigentümer kann in der Folge - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (vgl. z. B. § 75 NWG) - auf der Ebene der Kostenerstattung erfolgen (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 08.02.2017 - 13 LC 60/15 -, juris Rn. 46;… Urteil vom 10.12.2008 - 13 LC 2/06 -, juris Rn. 33; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 23.08.2019 - 20 A 2095/17 -, juris Rn. 39).

  • VG Frankfurt/Oder, 21.04.2021 - 5 K 1340/19
    Bei dem Ersatz von Mehrkosten nach § 85 BbgWG handelt es sich um einen Anspruch auf Aufwendungsersatz (vgl. zum niedersächsischen Wasserrecht OVG Lüneburg, Urteil vom 08. Februar 2017 - 13 LC 60/15, juris Rn. 41).

    Sofern das Kanalbauwerk infolge Baufälligkeit einzubrechen droht oder schon eingebrochen ist, kann weder das geführte Wasser sicher abfließen, noch ist der Bestand der Grundstücksoberfläche mit der darauf befindlichen Bebauung oder Befestigung gewährleistet, ebenso wie mit einer Vernässung des angrenzenden Untergrundes zu rechnen ist, wenn das Gewässer verlegt und aus seinem Gerinne austreten würde (vgl. zu dieser Doppelfunktion verrohrter Gewässer: OVG Lüneburg, Urteil vom 8. Februar 2017 - 13 LC 60/15 - NordÖR 2017, 251 -, juris Rn. 47 ff., 52; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 10. Januar 2020 - OVG 12 B 18.18 -, Rn. 61, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2020 - 12 B 18.18

    Vergleichsmaßstab für die Abgrenzung des regelmäßigen Unterhaltsaufwands von …

    Sollte das Kanalbauwerk infolge Baufälligkeit einbrechen, kann weder das geführte Wasser sicher abfließen noch ist der Bestand der Grundstücksoberfläche mit der darauf befindlichen Bebauung oder Befestigung gewährleistet, ebenso wie mit einer Vernässung des angrenzenden Untergrundes zu rechnen ist, wenn das Gewässer verlegt und aus seinem Gerinne austreten würde (vgl. zu dieser Doppelfunktion verrohrter Gewässer: OVG Lüneburg, Urteil vom 8. Februar 2017 - 13 LC 60/15 - NordÖR 2017, 251 - juris Rn. 47 ff., 52).
  • VG Magdeburg, 21.02.2018 - 9 A 14/16

    Erhebung der im Rahmen der Gewässerunterhaltung entstandenen Mehrkosten gemäß …

    Sie schulden die Erstattung der Mehrkosten in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Unterhaltungspflichtige aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (vgl. im Umkehrschluss auch OVG Lüneburg, U. v. 08.02.2017 - 13 LC 60/15 -, Rn. 57, juris).
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