Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 06.11.1996 - 13 M 5368/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Sonderunterricht - Hausunterricht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
Schüler; Krankheitsbedingt versäumter Schulunterricht; Anspruch auf Hausunterricht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schüler; Krankheitsbedingt versäumter Schulunterricht; Anspruch auf Hausunterricht
Verfahrensgang
- VG Hannover, 23.08.1996 - 2 B 1011/96
- OVG Niedersachsen, 06.11.1996 - 13 M 5368/96
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1997, 291
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 1.88
Maßgeblicher Zeitraum der gerichtlichen Nachprüfung in Sozialhilfesachen - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.1996 - 13 M 5368/96
Die staatliche Leistungspflicht in bezug auf eine Beschulung im Rahmen des allgemeinen Schulwesens ist grundsätzlich auf die Dauer der allgemeinen Schulpflicht begrenzt, und zwar selbst dann, wenn Unterrichtsausfälle, die mit einer Erkrankung zusammenhängen, dazu geführt haben, daß das Angebot an Schulunterricht zur Erlangung einer angemessenen Schulbildung nicht genügt hat (BVerwG, Urt. v. 30.4.1992 - 5 C 1.88 -, DVBl. 1992, 1482 f.).Ein solcher Anspruch kann bei einem Behinderten über das Ende seiner allgemeinen Schulpflicht hinaus bestehen und kommt nach deren Ende gerade dann in Betracht, wenn seine Erkrankung zu einem unverschuldeten Unterrichtsdefizit geführt hat (BVerwG, Urt. v. 30.4.1992, aaO).
- BVerfG, 28.02.1981 - 1 BvR 233/81
Keine einstweilige Anordnung gegen ein Demonstrationsverbot - AKW Brokdorf
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.1996 - 13 M 5368/96
Zwar endet, wie der Senat bereits entschieden hat, der Bildungsanspruch eines behinderten Kindes nicht notwendig an der Grenze seiner individuellen Schulpflicht; auch darüber hinaus kann vielmehr ein Recht zum Schulbesuch bestehen (OVG Lüneburg, Urt. v. 2.9.1982 - 13 B 54/81 -, SchlHA 1981, 85;… ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 9.7.1976 - V A 869/75 -, DVBl. 1977, 458). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.1976 - V A 869/75
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.11.1996 - 13 M 5368/96
Zwar endet, wie der Senat bereits entschieden hat, der Bildungsanspruch eines behinderten Kindes nicht notwendig an der Grenze seiner individuellen Schulpflicht; auch darüber hinaus kann vielmehr ein Recht zum Schulbesuch bestehen (…OVG Lüneburg, Urt. v. 2.9.1982 - 13 B 54/81 -, SchlHA 1981, 85; ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 9.7.1976 - V A 869/75 -, DVBl. 1977, 458).
- OVG Niedersachsen, 29.11.1996 - 13 M 4539/96
Sonderschule; Pflicht zum Besuch einer Sonderschule; Verfassungsmäßigkeit; …
(4) Bei allen Differenzen über die Auslegung des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG besteht Einigkeit darüber, daß das neue Diskrmininierungsverbot Leistungsansprüche nicht begründet (OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.11.1996 - 13 M 5368/96 ; Beschl. v. 23.5.1996 - 12 M 2178/96 ; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.9.1996 - 9 S 1971/96 ;… ebenso Berlit, aaO, S. 146, 150;… Osterloh aaO, Rdnr. 305;… Rüfner, aaO, Rdnr. 874 m.N.;… Schmidt-Bleibtreu/Klein, GG, 8. Aufl., Art. 3 Rdnr. 42 a). - VG Hannover, 09.06.2005 - 6 A 6717/04
Begehren einer Schülerin gegen das niedersächsische Kultusministerium gerichtet …
Diese allgemein gehaltene gesetzliche Ausgestaltung des Rechts auf Bildung, die sich in Gestalt von Programmsätzen auf den Gesichtspunkt der begabungs- und neigungsgerechten individuellen Förderung konzentriert, macht deutlich, dass allein das Recht auf Bildung nach dem Willen des Landesgesetzgebers keine subjektiven öffentlich-rechtlichen Ansprüche von Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten vermittelt (ausdrücklich: Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 6.11.1996 - 13 M 5369/96 -, NVwZ-RR 1997 S. 291 [292];… ebenso: Neumann, Die Niedersächsische Verfassung, 3. Aufl., Art. 4 Rdnr. 4). - VG Hannover, 19.08.2005 - 6 B 4154/05
Aufnahme; Aufnahmeanspruch; Aufnahmebeschränkung; Aufnahmekapazität; …
Insbesondere kann das Recht auf Bildung aus Art. 4 Abs. 1 Niedersächsische Verfassung und § 54 Abs. 1 und 7 NSchG, dass eine begabungs- und neigungsgerechte individuelle Förderung nur allgemein garantiert, keine subjektiven öffentlich-rechtlichen Ansprüche von Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten vermitteln (Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 6.11.1996, NVwZ-RR 1997 S. 291 [292]; Urteil der Kammer vom 9.6.1005 - 6 A 6717/04 -). - OVG Niedersachsen, 21.07.1999 - 13 L 2468/99 Bei allen Differenzen über die Auslegung des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG besteht Einigkeit darüber, dass das neue Diskriminierungsverbot Leistungsansprüche nicht begründet (OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.11.1996 - 13 M 5368/96 Nds. VBl. 1997, 62; Beschl. v. 23.5. 1996 - 12 M 2178/96 - VGH Baden-Württ., Beschl. v. 3.9. 1996 - 9 S 1971/96 -;… Berlit, a.a.O., S. 146, 150;… Osterloh in: Sachs, GG, Art. 3 Rdnr. 305;… Rüfner, a.a.O., Rdnr. 874 m.N.;… Schmidt/Bleibtreu/Klein, GG, 8. Aufl., Art. 3 Rdnr. 42 a).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".