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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 05.09.2019 - 13 ME 278/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,29743
OVG Niedersachsen, 05.09.2019 - 13 ME 278/19 (https://dejure.org/2019,29743)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.09.2019 - 13 ME 278/19 (https://dejure.org/2019,29743)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. September 2019 - 13 ME 278/19 (https://dejure.org/2019,29743)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs 1 FreizügG/EU; § 6 Abs 4 FreizügG/EU; § 146 Abs 4 VwGO; § 80 Abs 5 VwGO
    Beschwerde; Freizügigkeitsrecht; schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt; vorläufiger Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Oliveri

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2019 - 13 ME 278/19
    Eine strafrechtliche Verurteilung kann eine Verlustfeststellung nur insoweit rechtfertigen, als die ihr zugrundeliegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt (…vgl. EuGH, Urt. v. 17.4.2018, a.a.O., Rn. 92 f.; Urt. v. 29.4.2004 - C-482/01 und C-493/01 -, DVBl. 2004, 876, Rn. 67 m.w.N.).

    Ob die Begehung einer Straftat nach deren Art und Schwere (vgl. auch EuGH, Urt. v. 29.4.2004, a.a.O., Rn. 99) ein persönliches Verhalten erkennen lässt, dass ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, kann ebenfalls nur aufgrund der Umstände des Einzelfalles beurteilt werden.

    Bei der Prüfung, wo der angemessene Ausgleich zwischen den betroffenen berechtigten Interessen jeweils liegt, ist stets die besondere Rechtsstellung der vom Gemeinschaftsrecht privilegierten Personen und die besondere Bedeutung des Grundsatzes der Freizügigkeit zu berücksichtigen (vgl. EuGH, Urt. v. 29.4.2004, a.a.O., Rn. 96).

    Wie bei jeder Ermessensentscheidung ist bei der Interessenabwägung außerdem den Grundrechten Rechnung zu tragen (vgl. EuGH, Urt. v. 29.4.2004, a.a.O., Rn. 97).

    Bei der Beurteilung, ob der beabsichtigte Eingriff in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Ziel, dem Schutz der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit, steht, sind bei der Verlustfeststellung wie bei der Ausweisung eines Straftäters insbesondere Art und Schwere der begangenen Straftat, die Dauer seines Aufenthalts im Aufnahmemitgliedstaat, die Zeit, die seit der Begehung der Straftat verstrichen ist, die familiäre Situation des Betroffenen und das Ausmaß der Schwierigkeiten zu berücksichtigen, denen er, sein Ehegatte und - gegebenenfalls - seine Kinder im Herkunftsland begegnen können (vgl. EuGH, Urt. v. 29.4.2004, a.a.O., Rn. 98 f. und ferner BVerfG, Beschl. v. 1.3.2004 - 2 BvR 1570/03 -, EuGRZ 2004, 317; BVerwG, Beschl. v. 22.2.1993 - BVerwG 1 B 7.93 -, Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 9;… EGMR, Urt. v. 31.10.2002 - 37295/97 - (Yildiz), InfAuslR 2003, 126).

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2019 - 13 ME 278/19
    Erforderlich und ausschlaggebend ist die unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Bewertung des persönlichen Verhaltens des Unionsbürgers und die insoweit anzustellende aktuelle Gefährdungsprognose (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.8.2004 - BVerwG 1 C 30.02 -, juris Rn. 25;… Bayerischer VGH, Beschl. v. 22.10.2012 - 10 ZB 12.1655 -, juris Rn. 4 f.).

    Zu prüfen ist u.a., ob eine etwaige Verbüßung der Strafe erwarten lässt, dass der Unionsbürger künftig keine die öffentliche Ordnung gefährdenden Straftaten mehr begehen wird (vgl. wiederum: BVerwG, Urt. v. 3.8.2004, a.a.O., Rn. 26, m.w.N.).

    Rn. 19 Die Rechtmäßigkeit der Verlustfeststellung gemäß § 6 Abs. 1 FreizügG/EU hängt zwar davon ab, dass das öffentliche Interesse am Schutz der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit das private Interesse des Unionsbürgers an seinem Verbleib im Bundesgebiet deutlich überwiegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.8.2004, a.a.O., Rn. 27).

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2018 - 13 LB 50/17

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt nach dem …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2019 - 13 ME 278/19
    Es verlangt vielmehr eine hinreichende - unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit nach dem Ausmaß des möglichen Schadens differenzierende - Wahrscheinlichkeit, dass der Ausländer künftig die öffentliche Ordnung im europarechtlichen Sinne beeinträchtigen wird (vgl. Senatsurt. v. 11.7.2018 - 13 LB 50/17 -, juris Rn. 43).

    Die im Katalog des Art. 83 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV genannten Straftaten bieten vielmehr einen Anhaltspunkt für das Vorliegen "zwingender Gründe" im Sinne des § 6 Abs. 5 FreizügG/EU (vgl. Senatsurt. v. 11.7.2018, a.a.O. Rn. 50 ff.).

  • EuGH, 17.04.2018 - C-316/16

    Der verstärkte Schutz vor Ausweisung ist u. a. an die Voraussetzung geknüpft, …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2019 - 13 ME 278/19
    Diese - zur Umsetzung des Art. 28 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, - Freizügigkeitsrichtlinie - (…ABl. L 158 v. 30.4.2004, S. 77), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union (…ABl. L 141 v. 27.5.2011, S. 1), gewählte - Normsystematik zeigt, dass der Schutz vor dem Verlust des Freizügigkeitsrechts anknüpfend an den Grad der Integration des betroffenen Unionsbürgers oder Familienangehörigen im Aufnahmemitgliedstaat stufenweise zunimmt (vgl. EuGH, Urt. v. 17.4.2018 - C-316/16 und C-424/16 -, juris Rn. 48).

    Eine strafrechtliche Verurteilung kann eine Verlustfeststellung nur insoweit rechtfertigen, als die ihr zugrundeliegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt (vgl. EuGH, Urt. v. 17.4.2018, a.a.O., Rn. 92 f.;… Urt. v. 29.4.2004 - C-482/01 und C-493/01 -, DVBl. 2004, 876, Rn. 67 m.w.N.).

  • BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2019 - 13 ME 278/19
    Rn. 24 Der Beschwerde kommt auch nach der im Prozesskostenhilfeverfahren nur vorzunehmenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.2.2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361, 362) unter Berücksichtigung des Zwecks der Prozesskostenhilfebewilligung die gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht nicht zu (vgl. zu im Hauptsacheverfahren einerseits und im Prozesskostenhilfeverfahren andererseits anzulegenden unterschiedlichen Maßstäben: BVerfG, Beschl. v. 8.7.2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 10 ff. m.w.N).
  • BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2019 - 13 ME 278/19
    Rn. 24 Der Beschwerde kommt auch nach der im Prozesskostenhilfeverfahren nur vorzunehmenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.2.2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361, 362) unter Berücksichtigung des Zwecks der Prozesskostenhilfebewilligung die gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht nicht zu (…vgl. zu im Hauptsacheverfahren einerseits und im Prozesskostenhilfeverfahren andererseits anzulegenden unterschiedlichen Maßstäben: BVerfG, Beschl. v. 8.7.2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 10 ff. m.w.N).
  • VGH Bayern, 22.10.2012 - 10 ZB 12.1655

    Verlustfeststellung; Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2019 - 13 ME 278/19
    Erforderlich und ausschlaggebend ist die unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Bewertung des persönlichen Verhaltens des Unionsbürgers und die insoweit anzustellende aktuelle Gefährdungsprognose (…vgl. BVerwG, Urt. v. 3.8.2004 - BVerwG 1 C 30.02 -, juris Rn. 25; Bayerischer VGH, Beschl. v. 22.10.2012 - 10 ZB 12.1655 -, juris Rn. 4 f.).
  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2019 - 13 ME 278/19
    Die Gefährdung kann sich im Einzelfall auch allein aufgrund des abgeurteilten Verhaltens ergeben (vgl. EuGH, Urt. v. 27.10.1977 - Rs. 30/77 - (Bouchereau), NJW 1978, 479, Rn. 30; BVerwG, Beschl. v. 7.12.1999 - BVerwG 1 C 13.99 -, BVerwGE 110, 140, 146;… Urt. v. 27.10.1978 - BVerwG I C 91.76 -, BVerwGE 57, 61, 65 f.).
  • EuGH, 23.11.2010 - C-145/09

    Tsakouridis - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 4 und Art. 28 …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2019 - 13 ME 278/19
    Ausgehend von dem abgestuften System der Absätze 1, 4 und 5 des § 6 FreizügG/EU ist der Begriff der "zwingenden Gründe" im Sinne des § 6 Abs. 5 FreizügG/EU aber erheblich enger als der der "schwerwiegenden Gründe" im Sinne des § 6 Abs. 4 FreizügG/EU (so ausdrücklich EuGH, Urt. v. 23.11.2010 - C-145/09 - (Tsakouridis), juris Rn. 40).
  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Verfassungsmäßigkeit der Ausweisung eines in Deutschland geborenen und …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2019 - 13 ME 278/19
    Bei der Beurteilung, ob der beabsichtigte Eingriff in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Ziel, dem Schutz der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit, steht, sind bei der Verlustfeststellung wie bei der Ausweisung eines Straftäters insbesondere Art und Schwere der begangenen Straftat, die Dauer seines Aufenthalts im Aufnahmemitgliedstaat, die Zeit, die seit der Begehung der Straftat verstrichen ist, die familiäre Situation des Betroffenen und das Ausmaß der Schwierigkeiten zu berücksichtigen, denen er, sein Ehegatte und - gegebenenfalls - seine Kinder im Herkunftsland begegnen können (vgl. EuGH, Urt. v. 29.4.2004, a.a.O., Rn. 98 f. und ferner BVerfG, Beschl. v. 1.3.2004 - 2 BvR 1570/03 -, EuGRZ 2004, 317; BVerwG, Beschl. v. 22.2.1993 - BVerwG 1 B 7.93 -, Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 9;… EGMR, Urt. v. 31.10.2002 - 37295/97 - (Yildiz), InfAuslR 2003, 126).
  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99

    Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausreise; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen; …

  • BVerfG, 25.10.1995 - 2 BvR 901/95

    Verfassungswidrigkeit der Verneinung des Bestehens einer familiären …

  • BVerfG, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88

    Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG - Erwachsenenadoption

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2017 - 13 ME 167/17

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke eines Studiums; Erreichung des …

  • EuGH, 26.02.1975 - 67/74

    Bonsignore / Oberstadtdirektor der Stadt Köln

  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

  • OVG Niedersachsen, 25.07.2014 - 13 ME 97/14

    Darlegungserfordernis des § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO; Anforderungen einer auf …

  • BVerwG, 15.05.1990 - 1 B 64.90

    Keine Divergenz bei Abweigung von der Rechtsprechung des EuGH - Verpflichtung zur …

  • BVerwG, 30.06.1998 - 1 C 27.95

    Ausländerrecht - Ausweisung eines EG-Bürgers aus schwerwiegenden Gründen der …

  • BVerwG, 22.02.1993 - 1 B 7.93

    Voraussetzungen des Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der …

  • EGMR, 31.10.2002 - 37295/97
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2020 - 11 S 955/19

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt wegen Straftaten …

    OVG, Urteil vom 10.11.2017 - 3 KO 462/11 -, juris Rn. 34; siehe auch Nds. OVG, Beschluss vom 05.09.2019 - 13 ME 278/19 -, juris Rn. 10).

    In Verwaltungsstreitverfahren über Verlustfeststellungen gemäß § 6 FreizügG/EU ist im Hauptsacheverfahren der Auffangstreitwert festzusetzen (BVerwG, Beschluss vom 01.06.2017 - 1 B 102.17 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.02.2020 - 12 S 3016/19 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 15.10.2020 - 10 ZB 20.1584 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 07.10.2019 - 2 A 357/18 -, juris; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 05.09.2019 - 13 ME 278/19 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 13.12.2017 - 1 B 257/17 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 20.11.2017 - 3 B 54/17 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 11 S 800/19

    Klage gegen Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt; …

    In Verwaltungsstreitverfahren über Verlustfeststellungen gemäß § 6 FreizügG/EU ist im Hauptsacheverfahren der Auffangstreitwert festzusetzen (BVerwG, Beschluss vom 01.06.2017 - 1 B 102.17 -, juris;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.12.2020 - 11 S 955/19 -, juris Rn. 131 , und Beschluss vom 13.02.2020 - 12 S 3016/19 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 15.10.2020 - 10 ZB 20.1584 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 07.10.2019 - 2 A 357/18 -, juris; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 05.09.2019 - 13 ME 278/19 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 13.12.2017 - 1 B 257/17 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 20.11.2017 - 3 B 54/17 -, juris).
  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 19 ZB 19.914

    Verlust des Daueraufenthaltsrechts durch Abwesenheit

    Dieser Maßstab verweist - anders als der Begriff der Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im deutschen Polizeirecht - nicht auf die Gesamtheit aller Rechtsnormen, sondern auf einen spezifischen Rechtsgüterschutz, nämlich ein Grundinteresse der Gesellschaft, das berührt sein muss (vgl. NdsOVG, B.v. 5.9.2019 - 13 ME 278/19 - juris Rn. 6).

    "Schwerwiegende Gründe" der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Sinne des § 6 Abs. 4 FreizügG/EU können sich - abhängig von den Umständen des konkreten Einzelfalls - aus der Begehung mittlerer und schwerer Straftaten ergeben (vgl. NdsOVG, B.v. 5.9.2019 - 13 ME 278/19 - juris).

  • VG Düsseldorf, 09.10.2023 - 22 K 3801/23

    Zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit, sexueller Missbrauch von …

    Rn. 94 Vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 5. September 2019 - 13 ME 278/19 -, juris, Rn. 19.

    Rn. 148 Vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 5. September 2019 - 13 ME 278/19 -, juris, Rn. 22.

  • VG München, 18.07.2023 - M 4 K 20.595

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt wegen …

    Unter Bezugnahme auf die Tsakouridis-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (…EuGH, U.v. 23.11.2010 - C-145/09 Tsakouridis/Land Baden-Württemberg, NVwZ 2011, 221 Rn. 40) geht das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (B.v. 5.9.2019 - 13 ME 278/19 - juris Rn. 10) unter Berücksichtigung des abgestuften Schutzsystems der Abs. 1, 4 und 5 des § 6 FreizügG/EU davon aus, dass der Begriff der "zwingenden Gründe" i.S.v. § 6 Abs. 5 FreizügG/EU erheblich enger als der der "schwerwiegenden Gründe" i.S.v. § 6 Abs. 4 FreizügG/EU ist und sich schwerwiegende Gründe in diesem Sinn - abhängig von den Umständen des konkreten Einzelfalls - auch schon aus der Begehung mittlerer und schwerer Kriminalität ergeben können.

    Auch im Vergleich zu den in der bisherigen Rechtsprechung angenommenen Fällen der schwerwiegenden Gründe (u.a. Handel mit Betäubungsmitteln, Vergewaltigung, Menschenraub, Bandenkriminalität, gefährliche Körperverletzung; sh. BayVGH, B.v. 26.10.2016 - 19 C 15.2217 - juris; BayVGH, U.v. 29.01.2019 - 10 B 18.1094 - juris; OVG Lüneburg, B.v. 5.9.2019 - 13 ME 278/19 - juris) befinden sich die vom Kläger begangenen Delikte zudem am unteren Ende der Skala.

  • VG Hannover, 25.10.2024 - 3 B 3704/22
    Zudem entspricht diese Deutung auch dem abgestuften System des § 6 Abs. 1, Abs. 4 und Abs. 5 FreizügG/EU (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 5.9.2019 - 13 ME 278/19 -, juris Rn. 10).
  • VG Ansbach, 20.07.2020 - AN 11 K 18.01995

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik

    Dieser Maßstab verweist - anders als der Begriff der Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im deutschen Polizeirecht - nicht auf die Gesamtheit aller Rechtsnormen, sondern auf einen spezifischen Rechtsgüterschutz, nämlich ein Grundinteresse der Gesellschaft, das berührt sein muss (vgl. NdsOVG, B.v. 5.9.2019 - 13 ME 278/19 - juris Rn. 6).
  • VG München, 26.07.2022 - M 4 K 22.995

    Verlustfeststellung der Freizügigkeit mit achtjähriger Wiedereinreisesperre

    Unter Bezugnahme auf die Tsakouridis-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (…EuGH, U.v. 23.11.2010 - C-145/09 Tsakouridis/Land Baden-Württemberg, NVwZ 2011, 221 Rn. 40) geht das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (B.v. 5.9.2019 - 13 ME 278/19 - juris Rn. 10) unter Berücksichtigung des abgestuften Schutzsystems der Abs. 1, 4 und 5 des § 6 FreizügG/EU davon aus, dass der Begriff der "zwingenden Gründe" i.S.v. § 6 Abs. 5 FreizügG/EU erheblich enger als der der "schwerwiegenden Gründe" i.S.v. § 6 Abs. 4 FreizügG/EU ist und sich schwerwiegende Gründe in diesem Sinn - abhängig von den Umständen des konkreten Einzelfalls - auch schon aus der Begehung mittlerer und schwerer Kriminalität ergeben können.
  • VG Ansbach, 11.12.2019 - AN 11 K 17.01173

    Verlustfeststellung Freizügigkeitsrecht EU

    Dieser Maßstab verweist - anders als der Begriff der Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im deutschen Polizeirecht - nicht auf die Gesamtheit aller Rechtsnormen, sondern auf einen spezifischen Rechtsgüterschutz, nämlich ein Grundinteresse der Gesellschaft, das berührt sein muss (vgl. NdsOVG, B.v. 5.9.2019 - 13 ME 278/19 - juris Rn. 6).
  • VG Ansbach, 09.11.2022 - AN 11 K 22.01241

    Verlustfeststellung Freizügigkeitsrecht EU, Drogenproblematik, …

    Dieser Maßstab verweist - anders als der Begriff der Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im deutschen Polizeirecht - nicht auf die Gesamtheit aller Rechtsnormen, sondern auf einen spezifischen Rechtsgüterschutz, nämlich ein Grundinteresse der Gesellschaft, das berührt sein muss (vgl. NdsOVG, B.v. 5.9.2019 - 13 ME 278/19 - juris Rn. 6).
  • VG Ansbach, 04.06.2020 - AN 11 K 18.00414

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise- und Aufenthalt eines ein …

  • VG Ansbach, 24.09.2025 - AN 11 K 23.1508

    Verlust des Rechts auf Freizügigkeit, Abreißen der Integrationsbande, …

  • VG Ansbach, 20.06.2022 - AN 11 K 20.01086

    Verlustfeststellung des Freizügigkeitsrechts: Wiederholungsgefahr für Straftaten …

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