Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 01.09.2020 - 13 ME 312/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Asylbewerber; Botschaft; Mitwirkungspflicht, Pass; Passbeschaffungspflicht; vollziehbar Ausreisepflicht; Zumutbarkeit
- Informationsverbund Asyl und Migration
AsylG § 72 Abs. 1 Nr. 1, AufenthG § 48 Abs. 3 S. 1, AufenthG § 60b Abs. 2 S. 1
Mitwirkungspflicht, Asylverfahren, Verwaltungsgericht, Passbeschaffung, Identitätsfeststellung, Passersatz - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Asylbewerber; Botschaft; Mitwirkungspflicht, Pass; Passbeschaffungspflicht; vollziehbar Ausreisepflicht; Zumutbarkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stade, 29.07.2020 - 4 B 1097/20
- OVG Niedersachsen, 01.09.2020 - 13 ME 312/20
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 45/17
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; eheliche Lebensgemeinschaft; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.09.2020 - 13 ME 312/20
Rn. 6 Die angefochtene Verfügung ist schließlich nicht deshalb rechtswidrig, weil den Antragsteller nicht die vom Antragsgegner angenommene besondere Passbeschaffungspflicht des § 60b Abs. 2 Satz 1 AufenthG trifft, sondern die - insoweit inhaltsgleiche - allgemeine Mitwirkungspflicht des § 48 Abs. 3 Satz 1 AufenthG (vgl. zum Inhalt dieser Pflicht im Einzelnen: Senatsurt. v. 8.2.2018 - 13 LB 45/17 -, juris Rn. 41 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 09.06.2021 - 13 ME 587/20
Aktuell; aufschiebende Wirkung, Anordnung; Ausbildungsduldung; Ausländerbehörde; …
Rn. 48 Gemäß § 60b Abs. 1 Satz 1 AufenthG wird einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer eine Duldung nach § 60a (Abs. 2 Satz 1) AufenthG (nur dann) mit dem Zusatz "für Personen mit ungeklärter Identität" erteilt, wenn die Abschiebung aus von ihm selbst zu vertretenden Gründen nicht vollzogen werden kann, weil er das Abschiebungshindernis (gemeint: Passlosigkeit) durch eigene Täuschung über seine Identität oder Staatsangehörigkeit oder durch eigene falsche Angaben selbst herbeiführt (1. Alt.) oder er zumutbare Handlungen zur Erfüllung der besonderen Passbeschaffungspflicht nach Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 1.9.2020 - 13 ME 312/20 -, juris Rn. 7 f.) nicht vornimmt (2. Alt.). - VG Stade, 16.08.2021 - 1 B 863/21
Keine Erledigung durch Zeitablauf; Zumutbarkeit einer Freiwilligkeitserklärung; …
Denn allenfalls mit Blick auf die nach Rücknahme des Asylantrags durch das Bundesamt nach § 32 Satz 1 AsylG noch zu treffende Entscheidung über das Vorliegen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG erscheint es gerechtfertigt, den Ausländer weiterhin (aber nur bis zur Rechtskraft der Einstellungsentscheidung) sämtlichen Mitwirkungspflichten zu unterwerfen (…vgl. zum Vorstehenden und zu weiteren Erwägungen: Houben, in: BeckOK, Ausländerrecht, Stand: 1. April 2021, § 15 AsylG, Rn. 18 ff.;… Hoffmeister, in: Marx, Ausländer- und Asylrecht, 4. Auflage, 2020, § 11, Rn. 25 f.;… nach Hofmann, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Auflage, 2016, § 82 AufenthG, Rn. 60, ist § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG die einzige Vorschrift, nach der Ausländer zur Vorsprache bei Auslandsvertretungen verpflichtet werden können; s. zu einer auf § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG gestützten Vorspracheanordnung bei einem ehemaligen Asylbewerber auch Nds. OVG, Beschluss vom 27. September 2013 - 13 LA 99/13 -, juris; nach Nds. OVG…, Beschluss vom 27. September 2016 - 13 ME 155/16 -, Rn. 6, juris ist die Aufforderung zur Passbeschaffung gegenüber einem ehemaligen Asylbewerber auf § 46 Abs. 1 AufenthG zu stützen; s. insoweit auch Nds. OVG, Beschluss vom 01. September 2020 - 13 ME 312/20 -, juris).Es bestehen abseits der vagen Angaben des Antragstellers auch sonst keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsteller, wie er geltend macht, im Rahmen des Aufenthalts in der iranischen Botschaft seiner Freiheit beraubt oder sonst Schaden nehmen wird (…vgl. dazu Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand: September 2019, § 82 AufenthG, Rn. 144; Nds. OVG, Beschluss vom 01. September 2020 - 13 ME 312/20 -, Rn. 4, juris).
Ungeachtet der Frage, ob den Antragsteller wegen der noch nicht erfolgten rechtskräftigen Ablehnung seines Asylfolgeantrags (auch) die besondere Passbeschaffungspflicht i.S.d. § 60b Abs. 2 Satz 1 AufenthG trifft (…vgl. dazu § 60b Abs. 2 Satz 2 AufenthG sowie Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand: September 2019, § 82 AufenthG, Rn. 12), ist die Anwendbarkeit der allgemeinen Bestimmungen der §§ 48 Abs. 3 Satz 1, 49 Abs. 2 AufenthG nicht durch § 60b Abs. 2 Satz 2 AufenthG als speziellere Bestimmung ausgeschlossen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 01. September 2020 - 13 ME 312/20 -, Rn. 6 ff., juris im Hinblick auf die Vorschrift des § 48 Abs. 3 Satz 1 AufenthG).
- VGH Baden-Württemberg, 23.11.2022 - 12 S 3213/21
Anordnung an einen früheren Asylsuchenden, alle in seinem Besitz befindlichen …
Dementsprechend wird von der Rechtsprechung überwiegend die Regelung des § 15 Abs. 2 Nr. 6 AsylG als einschlägig angesehen, wenn gegenüber Asylbewerbern, deren Asylverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, eine Anordnung zur Passbeschaffung ("Mitwirkung bei der Beschaffung des Identitätspapiers") getroffen wird, die in der 1. Alternative des § 15 Abs. 2 Nr. 6 AsylG genannt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 27.12.2000 - 11 S 592/00 -, juris Rn. 21…, Urteil vom 06.10.1998 - A 9 S 856/98 -, juris Rn. 20, und Beschluss vom 26.09.2014 - A 12 S 1938/14 -, n. v.; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 24.01.2007 - 6 E 11489/06 -, juris Rn. 5; OVG Hamburg…, Beschluss vom 29.09.2014 - 2 So 76/14 -, juris Rn. 10; Hessischer VGH…, Beschluss vom 05.03.2004 - 12 ZU 3005/03 -, juris Rn. 7;… so auch Barrón in: Hailbronner, Ausländerrecht, § 74 Rn. 8; für die Anwendbarkeit von § 48 Abs. 3 AufenthG: OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 12.05.2011 - 2 M 23/11 -, juris Rn. 14; Thüringer OVG…, Beschluss vom 17.02.2005 - 3 EO 1424/04 -, juris Rn. 2; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 01.09.2020 - 13 ME 312/20 -, juris; Bayerischer VGH…, Urteil vom 11.07.2000 - 10 B 99.3200 -, juris Rn. 23; VG Stade…, Beschluss vom 16.08.2021 - 1 B 863/21 - juris Rn. 28 ff.).
- SG Bremen, 23.04.2021 - S 39 AY 44/21
- Leistungseinschränkungen
Zur Begründung verweist er auf die Ausführungen im Widerspruchsbescheid und den Beschluss des OVG Lüneburg - 13 ME 312/20.Entgegen der Auffassung des Antragstellers ist er von der Mitwirkungspflicht auch nicht nach § 60b Abs. 2 S. 2 AufenthG befreit (OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. September 2020 - 13 ME 312/20).
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2021 - 3 S 19.21
Verpflichtung zur Beschaffung von Passersatzpapieren während des laufenden …
Die unter Androhung von Zwangsmitteln auferlegte Mitwirkungshandlung kann nicht als Abrücken von seinem Asylvorbringen oder als Indiz für eine freiwillige Unterstellung unter den Schutz seines Heimatlandes gewertet werden, so dass von einer Gefährdung des mit dem Folgeantrag geltend gemachten Asylanspruchs auszugehen wäre (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. September 2020 - 13 ME 312/20 - juris Rn. 5;… Hailbronner, AuslR, 1. Update März 2021, § 15 AsylG Rn. 45). - VG Karlsruhe, 11.12.2024 - 10 K 4631/23
Verfügung zur Herausgabe, Auslesung und Auswertung von Datenträgern abgelehnter …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2021 - 18 E 660/21
Versagung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussicht
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