Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 26.10.2009 - 13 OA 137/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Erstattungsfähigkeit von Kosten für ein Rechtsgutachten
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Erstattungsfähigkeit der privat eingeholten gutachtlichen Stellungnahme eines Rechtsanwalts zur Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Klage
- Judicialis
VwGO § 162 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 162 Abs. 1
Erstattungsfähigkeit der privat eingeholten gutachtlichen Stellungnahme eines Rechtsanwalts zur Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Klage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erstattungsfähigkeit der privat eingeholten gutachtlichen Stellungnahme eines Rechtsanwalts zur Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Klage
Verfahrensgang
- VG Hannover, 24.08.2009 - 5 A 5290/05
- OVG Niedersachsen, 26.10.2009 - 13 OA 137/09
Papierfundstellen
- NJW 2010, 1301
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 13 OA 207/11
Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für private Sachverständige bei notwendiger …
Dies ergibt sich aus dem den Verwaltungsprozess beherrschenden Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO), nach dem die Sachverhaltsaufklärung durch Einholung von Sachverständigengutachten im Grundsatz durch das Gericht selbst und nicht durch die Beteiligten erfolgt (vgl. Beschl. d. Senats v. 26.10.2009 - 13 OA 137/09 -, juris Rdnr. 3;… BVerwG, Beschl. v. 11.04.2001 - 9 KSt 2/01 -, juris Rdnr. 3). - OVG Niedersachsen, 09.04.2018 - 13 OA 9/18
Erstattung der Kosten eines privaten Sachverständigen
Abzustellen ist insoweit auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung; ohne Belang ist, ob sich die Handlung im Prozessverlauf nachträglich als unnötig herausstellt (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.10.2008 - 4 KSt 2000/08 u.a. -, juris Rn. 4;… Beschl. v. 24.7.2008 - 4 KSt 1008/07 -, juris Rn. 8;… Beschl. v. 11.4.2001 - 9 KSt 2/01 -, juris Rn. 3;… Senatsbeschl. v. 17.1.2012, a. a. O., Rn. 5; Senatsbeschl. v. 26.10.2009 - 13 OA 137/09 -, juris Rn. 3).
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