Rechtsprechung
| BSG, 08.11.1995 - 13 RJ 33/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Wolters Kluwer
Krankheit - Verschleppung - Anschlußersatzzeit - Erwerbsunfähigkeitsrente
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anschlußersatzzeit beim Bezug von Erwerbsunfähigkeitsrente
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 05.11.1992 - S 4 Ar 211/91
- LSG Bayern, 10.02.1994 - L 14 Ar 652/92
- BSG, 08.11.1995 - 13 RJ 33/94
Papierfundstellen
- NZS 1996, 290 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- BSG, 14.07.1982 - 5a/5 RKn 34/78
Krankheit; Arbeitsunfähigkeit; Voraussetzung einer Ersatzzeit; …
Auszug aus BSG, 08.11.1995 - 13 RJ 33/94
"Krankheit" i.S. des § 1251 Abs. 1 RVO bedeutet krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit (vgl. BSGE 54, 30, 32 = SozR 2200 § 1251 Nr. 98 mwN).Diese Entscheidung ist wegen des engen Zusammenhanges der betreffenden Regelungen auf das Recht der Ersatzzeiten zu übertragen (vgl. BSGE 54, 30, 32 = SozR 2200 § 1251 Nr. 98).
Für die Annahme einer "anschließenden" Krankheit reicht ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Primärersatzzeit und dieser Krankheit aus (vgl. BSGE 54, 30, 32 = BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 98;… BSG SozR 2200 § 1251 Nrn. 21, 80, 133).
Diese geht - ohne weiter zu differenzieren - von der verbindlichen Annahme aus, daß Zeiten der Krankheit und der Arbeitslosigkeit, die sich an einen primären Ersatzzeittatbestand anschließen, die Fortdauer des durch Gewährung der Ersatzzeit zu entschädigenden Aufopferungstatbestandes darstellen, so daß es des Nachweises einer kausalen Verknüpfung insoweit nicht bedarf (vgl. BSGE 54, 30, 32 = BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 98;… BSG SozR 2200 § 1251 Nrn. 21, 80, 133).
- BSG, 25.06.1987 - 5b RJ 62/86
Berücksichtigung einer Ersatzzeit - Ausscheiden aus dem Erwerbsleben - …
Auszug aus BSG, 08.11.1995 - 13 RJ 33/94
Das BSG habe die Anrechnung entsprechender Anschlußersatzzeiten vielmehr in seinen Entscheidungen vom 20. Dezember 1979 (…SozR 2200 § 1251 Nr. 74 = BSGE 49, 236) und vom 25. Juni 1987 (SozR 2200 § 1251 Nr. 128) in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung für rechtens erklärt.Die Anrechnung der Ersatzzeit setzt tatbestandlich lediglich eine vorhergehende Versicherung voraus (§ 1251 Abs. 2 Satz 1 RVO), während die Berücksichtigung einer Ausfallzeit i.S. des § 1259 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RVO ua von der Unterbrechung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit durch die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit abhängt, die bei einem endgültigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben nicht vorliegen kann (vgl. BSGE 62, 64, 66 = SozR 2200 § 1251 Nr. 128).
Dem Urteil des 5b-Senats vom 25. Juni 1987 - 5b RJ 62/86 - ( = BSGE 62, 64 = SozR 2200 § 1251 Nr. 128) kann nicht entnommen werden, daß eine Ersatzzeit nur bis zum Beginn einer Invalidenrente zugebilligt werden kann.
- BSG, 16.12.1981 - GS 3/78
Arbeitsunfähigkeit - Voraussetzung einer Ausfallzeit - Begriff der …
Auszug aus BSG, 08.11.1995 - 13 RJ 33/94
Der Große Senat (GS) des BSG hat für den Bereich der Ausfallzeiten i.S. des § 1259 Satz 1 RVO entschieden, daß dieser Begriff dort dieselbe Bedeutung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung hat (vgl. BSGE 53, 22, 23 = SozR 2200 § 1259 Nr. 59).Arbeitsunfähigkeit bedeutet demnach auch hier die Unfähigkeit der Versicherten, infolge Krankheit die zuletzt verrichtete oder eine ähnliche Beschäftigung oder Tätigkeit fortzusetzen (vgl. BSGE 53, 22, 31 = SozR 2200 § 1259 Nr. 59).
- BSG, 12.04.1984 - 1 RA 55/83
Ersatzzeit - Kriegsdienst - Invalidenrente - Vollendung des 55. Lebensjahres
Auszug aus BSG, 08.11.1995 - 13 RJ 33/94
Schließlich betrifft auch das von der Beklagten genannte Urteil des 1. Senats vom 12. April 1984 - 1 RA 55/83 - ( = SozR 2200 § 1251 Nr. 109) nicht die im vorliegenden Rechtsstreit entscheidungserheblichen Rechtsfragen. - BSG, 10.05.1979 - 11 RA 39/78
Umgestellte Rente - Neuberechnung - Ausfallzeit - Rentenbezugszeit - …
Auszug aus BSG, 08.11.1995 - 13 RJ 33/94
Auch das Urteil des 11. Senats des BSG vom 10. Mai 1979 - 11 RA 39/78 - (= SozR 5750 Art. 2 § 38 Nr. 5) ist nicht einschlägig. - BSG, 03.12.1992 - 13 RJ 73/91
Lehrzeit im elterlichen Betrieb - Anerkennung einer Ausfallzeit
Auszug aus BSG, 08.11.1995 - 13 RJ 33/94
Der Anspruch der Klägerin auf höheres Altersruhegeld richtet sich noch nach den Vorschriften des Vierten Buches der RVO, denn der Rentenantrag ist bis zum 31. März 1992 gestellt worden und bezieht sich auch auf die Zeit vor dem 1. Januar 1992 (§ 300 Abs. 2 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuches - Gesetzliche Rentenversicherung - [SGB VI]; vgl. BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 14). - BSG, 20.06.1995 - 8 RKn 14/94
Berücksichtigung von Ersatzzeiten nach Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren
Auszug aus BSG, 08.11.1995 - 13 RJ 33/94
Denn es ist nicht Sinn der Ersatzzeitenregelung, einen Ausgleich dort zu gewähren, wo ein Schaden allenfalls denkmöglich, aber äußerst unwahrscheinlich ist (vgl. BSG Urteile vom 12. April 1995 - 5 RJ 56/94 - und vom 20. Juni 1995 - 8 RKn 14/94 - Senatsurteil vom 9. August 1995 - 13 RJ 51/94 -). - BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 51/94
Anerkennung von Ersatzzeiten nach § 1251 Abs. 1 Nr. 3 RVO nach Vollendung des 65. …
Auszug aus BSG, 08.11.1995 - 13 RJ 33/94
Denn es ist nicht Sinn der Ersatzzeitenregelung, einen Ausgleich dort zu gewähren, wo ein Schaden allenfalls denkmöglich, aber äußerst unwahrscheinlich ist (vgl. BSG Urteile vom 12. April 1995 - 5 RJ 56/94 - und vom 20. Juni 1995 - 8 RKn 14/94 - Senatsurteil vom 9. August 1995 - 13 RJ 51/94 -). - BSG, 30.05.1985 - 11a RA 46/84
Abkommandierung - Arbeitsurlaub - Wehrmachtsangehöriger - Militärischer Dienst - …
Auszug aus BSG, 08.11.1995 - 13 RJ 33/94
Die Kausalität zwischen einer während des Vorliegens eines Ersatzzeittatbestandes gegebenen Beitragslücke und dem Ersatzzeittatbestand wird dabei vom Gesetzgeber unterstellt (…vgl. BSG SozR Nrn. 8, 42, 53 zu § 1251 RVO; SozR 2200 § 1251 Nr. 113 mwN). - BSG, 12.04.1995 - 5 RJ 56/94
Anrechnung einer Ersatzzeit über das 65. Lebensjahr hinaus - Voraussetzungen für …
Auszug aus BSG, 08.11.1995 - 13 RJ 33/94
Denn es ist nicht Sinn der Ersatzzeitenregelung, einen Ausgleich dort zu gewähren, wo ein Schaden allenfalls denkmöglich, aber äußerst unwahrscheinlich ist (vgl. BSG Urteile vom 12. April 1995 - 5 RJ 56/94 - und vom 20. Juni 1995 - 8 RKn 14/94 - Senatsurteil vom 9. August 1995 - 13 RJ 51/94 -). - BSG, 14.04.1981 - 4 RJ 27/80
Vollendung des 14. Lebensjahres - Ersatzzeit
- BSG, 05.02.1976 - 11 RA 70/75
Versicherungspflichtige Tätigkeit - Unterbrechung - Ende - Arbeitsunfähigkeit - …
- BSG, 26.05.1976 - 4 RJ 227/74
Versicherungspflichtige Tätigkeit - Unterbrechung - Beendung - Arbeitsunfähigkeit …
- BSG, 15.10.1981 - 5b/5 RJ 24/77
- BSG, 12.05.1998 - B 5 RJ 8/97 R
Anschlußersatzzeit trotz Bezugs von Erwerbsunfähigkeitsrente - Anwendung neuen …
Unter Bezug auf die Rechtsprechung des BSG, insbesondere das Urteil vom 8. November 1995 (13 RJ 33/94) vertritt er die Auffassung, die Anerkennung der Zeit krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit als Anschlußersatzzeit setze nicht voraus, daß die Erwerbsunfähigkeit durch die Verhinderung seiner Ausreise aus der Sowjetunion verursacht worden sei.Sie hält das Urteil des LSG für zutreffend und den vom BSG mit Urteil vom 8. November 1995 (13 RJ 33/94) entschiedenen Fall nicht für vergleichbar, da im dortigen Verfahren die Klägerin erst kurz vor der Erwerbsunfähigkeit aus dem Gewahrsam in der UdSSR entlassen worden sei.
Anders als § 1259 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RVO für die Berücksichtigung einer Ausfallzeit verlangte § 1251 Abs. 2 Satz 1 RVO in der hier maßgeblichen Fassung für die Berücksichtigung einer Ersatzzeit nicht, daß die versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit durch die Ersatzzeit unterbrochen wurde, sondern setzte lediglich eine vorhergehende Versicherung voraus (…vgl BSG Urteile vom 25. Juni 1987 - 5b RJ 62/86 - BSGE 62, 64, 66 = SozR 2200 § 1251 Nr. 128 und vom 8. November 1995 - 13 RJ 33/94 - SozR 3-2200 § 1251 Nr. 10).
In seinem Urteil vom 8. November 1995 - 13 RJ 33/94 - SozR 3-2200 § 1251 Nr. 10 hat der 13. Senat des BSG dargelegt, daß die Überlegungen zur Wirkung der generalisierenden Regelung auch für die Anrechnung einer im Inland zurückgelegten Anschlußersatzzeit der Arbeitsunfähigkeit bedingenden Krankheit im Anschluß an eine Verschleppungszeit nach § 1251 Abs. 1 Nr. 2 RVO zutrafen, wenn der Versicherte von Beginn seines Aufenthalts in der Bundesrepublik an Rente wegen Erwerbsunfähigkeit erhielt.
- LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 R 2879/14 Mit der Zuerkennung von (beitragsfreien - § 54 Abs. 4 SGB VI) Ersatzzeiten und Anschlussersatzzeiten soll dem Versicherten aus sozialen Gründen Ersatz für solche Zeiten gewährt werden, in denen es ihm aufgrund einer Opferlage oder wegen eines Eingriffs "von hoher Hand" regelmäßig nicht möglich war, Beiträge - insbesondere Pflichtbeiträge - zu leisten (Bundessozialgericht (BSG), Urt. v. 08.11.1995, - 13 RJ 33/94 -, in juris).
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