Rechtsprechung
| BSG, 24.04.1997 - 13 RJ 45/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nichtberücksichtigung von Kriegsjahren bei der Berechnung von Altersruhegeld durch einen deutschen Rentenversicherungsträger wegen Nichterfüllung der Wartezeit - Erforderlichkeit einer anrechenbare Versicherungszeit von mindestens zwölf Monaten für die Geltendmachung von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ersatzzeittatbestände nach dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die Regelung gewisser Forderungen aus der Sozialversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 30.07.1993 - S 3 Ar 5401/92
- BSG, 24.04.1997 - 13 RJ 45/96
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BSG, 23.04.1990 - 5 RJ 55/89
Kindererziehungszeiten in Österreich während der Zeit vom 1.1.1939 bis 9.4.1945
Auszug aus BSG, 24.04.1997 - 13 RJ 45/96
Eine ähnliche Rechtslage bestand übrigens später hinsichtlich § 1251a Abs. 1a RVO (idF durch Art. 6 Nr. 18 Buchst b des Rentenreformgesetzes 1992 vom 18. Dezember 1989, BGBl I 2261), wonach Kindererziehungszeiten, die wegen Erziehung und gewöhnlichen Aufenthalts im Geltungsbereich der Reichsversicherungsgesetze grundsätzlich anzuerkennen wären, nach Satz 2 dieser Vorschrift aufgrund einer fiktiven Betrachtung nicht zu berücksichtigen sind, wenn zeitgleiche Beitragszeiten aufgrund eines entsprechenden Abkommens in die Versicherungslast eines ausländischen Versicherungsträgers fallen würden (vgl auch BSG SozR 3-5050 § 28b Nr. 1;… SozR 3-6675 Art. 24 Nr. 1). - BSG, 16.08.1990 - 4 RA 17/90
Reichsgesetzliche Beitragszeiten und Kindererziehungszeiten einer …
Auszug aus BSG, 24.04.1997 - 13 RJ 45/96
Eine ähnliche Rechtslage bestand übrigens später hinsichtlich § 1251a Abs. 1a RVO (idF durch Art. 6 Nr. 18 Buchst b des Rentenreformgesetzes 1992 vom 18. Dezember 1989, BGBl I 2261), wonach Kindererziehungszeiten, die wegen Erziehung und gewöhnlichen Aufenthalts im Geltungsbereich der Reichsversicherungsgesetze grundsätzlich anzuerkennen wären, nach Satz 2 dieser Vorschrift aufgrund einer fiktiven Betrachtung nicht zu berücksichtigen sind, wenn zeitgleiche Beitragszeiten aufgrund eines entsprechenden Abkommens in die Versicherungslast eines ausländischen Versicherungsträgers fallen würden (…vgl auch BSG SozR 3-5050 § 28b Nr. 1; SozR 3-6675 Art. 24 Nr. 1). - BSG, 23.03.1994 - 5 RJ 24/93
Rentenversicherung - Berufsunfähigkeit - Ausländische Rente - Rentenbezugszeit - …
Auszug aus BSG, 24.04.1997 - 13 RJ 45/96
Zugrunde zu legen sind der Vtr Jugoslawien SozVers und das Abk Jugoslawien SozSich, die bis zum Abschluß neuer Abkommen weitergelten, da die heutige Bundesrepublik Jugoslawien als Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Föderativen Volksrepublik Jugoslawien anzusehen ist (vgl im übrigen auch BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 46 S 194).
- BSG, 03.12.1992 - 13 RJ 73/91
Lehrzeit im elterlichen Betrieb - Anerkennung einer Ausfallzeit
Auszug aus BSG, 24.04.1997 - 13 RJ 45/96
Der Anspruch des Klägers auf ARG richtet sich nach den Vorschriften des Vierten Buches der RVO, denn der Rentenantrag ist bis zum 31. März 1992 gestellt worden und bezieht sich auch auf die Zeit vor dem 1. Januar 1992 (§ 300 Abs. 2 SGB VI, vgl BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 14). - BSG, 26.01.1983 - 1 RA 31/82
Rentenanspruch - Beitragsleistung - Ersatzzeit - Revision - Begründung - …
Auszug aus BSG, 24.04.1997 - 13 RJ 45/96
Deshalb muß sich bei einem "teilbaren Streitgegenstand", soweit für jeden dieser Teile ein anderer Sachverhalt zugrunde zu legen ist, die Begründung auf alle Teile des angefochtenen Urteils erstrecken, hinsichtlich derer eine Abänderung beantragt wird (vgl Bundessozialgericht in BSGE 7, 35; BSG SozR 1500 § 164 Nr. 22). - BSG, 04.03.1958 - 9 RV 126/55
Auszug aus BSG, 24.04.1997 - 13 RJ 45/96
Deshalb muß sich bei einem "teilbaren Streitgegenstand", soweit für jeden dieser Teile ein anderer Sachverhalt zugrunde zu legen ist, die Begründung auf alle Teile des angefochtenen Urteils erstrecken, hinsichtlich derer eine Abänderung beantragt wird (vgl Bundessozialgericht in BSGE 7, 35;… BSG SozR 1500 § 164 Nr. 22). - BSG, 15.10.1986 - 5b RJ 48/84
Versicherungslast - Jugoslawischer Versicherungsträger - Rentenversicherung - …
Auszug aus BSG, 24.04.1997 - 13 RJ 45/96
Dies hat das BSG bereits hinsichtlich Vorschriften über Beitragszeiten entschieden (BSG SozR 6560 Art. 1 Nr. 4); für Vorschriften über Ersatzzeiten gelten insoweit keine Besonderheiten. - BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 114/79
Sozialversicherung - Heimatlose Ausländer
Auszug aus BSG, 24.04.1997 - 13 RJ 45/96
Es sollte bezüglich dieser Versicherungssachverhalte ein "endgültiger Schlußstrich unter die Vergangenheit" gezogen werden (BSG SozR 6561 Art. 5 Nr. 4;… vgl auch die Bestätigung dieser Auffassung durch das BVerfG in SozR 6561 Art. 5 Nr. 5). - BSG, 14.09.1978 - 9 RV 100/76
Dienst im Rahmen der deutschen Wehrmacht - Serbisches Freiwilliges Korps
Auszug aus BSG, 24.04.1997 - 13 RJ 45/96
Die Zeit beim Serbischen Freiwilligen-Korps in W. ... von Ende November 1944 bis zur Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft im Mai 1946 ist nicht als Versicherungszeit im Sinne von Art. 25 Abs. 2 Abk Jugoslawien SozSich anzurechnen, selbst wenn man anerkennen würde, daß es sich dabei um Dienst in der deutschen Wehrmacht mit anschließender Kriegsgefangenschaft handelt, insoweit mithin gemäß § 1251 Abs. 1 Nr. 1 RVO grundsätzlich ein Ersatzzeittatbestand in Betracht käme (vgl dazu BSG SozR 3100 § 7 Nr. 6). - BSG, 26.09.1972 - 12 RJ 372/71
Österreich - Pensionsversicherung - Beiträge - Anrechnung - Internierung - …
Auszug aus BSG, 24.04.1997 - 13 RJ 45/96
Dabei ist unerheblich, daß der Kläger nach den Feststellungen des LSG keine Vorversicherungszeit aufzuweisen hat und damit die Anrechnung einer Ersatzzeit bereits nach dem bei Abschluß des Vertrages geltenden § 1263 RVO idF der Verordnung zur Vereinfachung des Leistungs- und Beitragsrechts in der Sozialversicherung vom 17. März 1945 (RGBl I 41) - RVO aF - ausgeschlossen gewesen wäre, insbesondere da ausländische Beitragszeiten bei der erforderlichen Vorversicherung grundsätzlich nicht den deutschen Zeiten gleichstehen (BSGE 34, 283 [BSG 26.09.1972 - 12 RJ 372/71] = SozR Nr. 62 zu § 1251 RVO).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2012 - L 18 KN 358/10
Rentenversicherung
Es kann offen bleiben, ob das Beschäftigungsverhältnis des Klägers von Januar 1979 bis April 1988 aufgrund der Eigenart der Beschäftigung oder vertraglich im Voraus zeitlich begrenzt war, denn zwischenstaatlichen Abkommen wie dem DJSVA kommt Geltungsvorrang zu, § 6 SGB IV. Das DJSVA ist im Verhältnis zur heutigen Republik Serbien (als einem der Nachfolgestaaten des früheren Jugoslawien) weiterhin anwendbar, da die Republik Serbien Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Sozialistischen Föderation Republik Jugoslawien und völkerrechtlich mit ihr identisch ist (ebenso Bayerisches LSG, Urteil vom 17.6.2010, Az L 14 R 375/08, juris-Rdnrn 10, 24; Beschluss vom 21.07.2006 - L 13 R 754/05; vgl. zur Rechtsnachfolgeschaft der Sozialistischen-Föderativen Republik Jugoslawien durch die Bundesrepublik Jugoslawien bestehend aus Serbien und Montengro: BSG Urteil vom 24.4.1997, Az 13 RJ 45/96 juris-Rdnr 20; vgl weiter zur Rechtsnachfolgeschaft der Bundesrepublik Jugoslawien durch die Republik Serbien und Montenegro, deren Rechtsnachfolgerin aufgrund der Verfassungscharta der Republik allein die Republik Serbien ist: BVerwG Urteil vom 5.2.2004, Az 1 C 7/03, juris-Rdnr 13). - LSG Bayern, 15.03.2005 - L 5 R 585/04
Berechtigung eines die doppelte Staatsangehörigkeit besitzenden Asylberechtigten …
Nach dem deutsch-jugoslawischen Sozialversicherungsabkommen, welches im Verhältnis zwischen dem Nachfolgestaat Jugoslawiens Serbien/Montenegro sowie im Verhältnis zum Nachfolgestaat Bosnien/Herzegowina gemäß Notenwechsel zwischen den Regierungen dieser Staaten und der Bundesrepublik Deutschland fortgilt (vgl. BSG Urteil vom 24.04.1997 - 13 RJ 45/96; Notenwechsel der Regierungen - Bekanntmachung vom 16.11.1992, BGBl II Seite 1196), sind die jeweiligen Staatsangehörigen gemäß Art. 3 Abs. 1 einem Deutschen gleichgestellt. - LSG Bayern, 10.02.2004 - L 5 RJ 395/02
Anspruch eines makedonischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Rente wegen …
Auf diese Zeiten werden auch rentenrechtliche Versicherungszeiten angerechnet, die - wie im Falle des Klägers - aus der letzten Beschäftigung in der Heimat vom 27.08.1990 bis 16.06.1995 in Makedonien als Folgestaat des vormaligen Jugoslawiens zurückgelegt worden sind (Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Förderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit vom 12.10.1968, BGBl.II 1969 S.1438 in der Fassung des Änderungsabkommens vom 30.09.1974 - BGBl.II 1975, 390; zur Fortgeltung vgl. BSG SozR 3-2600 § 250 Nr. 3, S.4). - LSG Bayern, 14.04.2011 - L 6 R 123/09
Eine in Deutschland zurückgelegte Versicherungszeit von weniger als 12 Monaten …
Mit nur fünf Monaten erfüllt der Kläger die Voraussetzung für Ansprüche gegen den deutschen Rentenversicherungsträger mangels Wartezeiterfüllung somit nicht (vgl. hierzu z.B. Urteil des 13. Senats des Bundessozialgerichts - BSG - vom 24.04.1997 in SozR 3-2600 § 250 Nr. 3).Die in Deutschland zurückgelegten Zeiten sind in der serbischen Rentenversicherung zu berücksichtigen. - LSG Bayern, 28.01.2003 - L 5 RJ 395/01 Denn die letzten Beitragsjahre, die gemäß zwischenstaatlicher Vereinbarung beachtlich sind (Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die Regelung gewisser Forderungen aus der Sozialversicherung vom 10.03.1956 - BGBl 1958 11, 170; Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über soziale Sicherheit vom 12.10.1968 (BGBl 1969 II 1438) i.d.F. des Änderungsabkommens vom 30.09.1974, BGBl II 1975, 390 - das für die Bundesrepublik Jugoslawien als Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Föderativen Volksrepublik Jugoslawien weiter gilt - BSG SozR 3-2600 § 250 Nr. 3, S.4), wurden in Jugoslawien 1989 zurückgelegt.
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