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Rechtsprechung
   BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 65/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,31871
BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 65/92 (https://dejure.org/1994,31871)
BSG, Entscheidung vom 29.03.1994 - 13 RJ 65/92 (https://dejure.org/1994,31871)
BSG, Entscheidung vom 29. März 1994 - 13 RJ 65/92 (https://dejure.org/1994,31871)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (19)

  • BSG, 18.10.1991 - 9b/7 RAr 12/88

    Kenntnis iS von Paragraph 104 SGB 10

    Auszug aus BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 65/92
    - 9b/7 RAr 12/88.

    18. Oktober 1991 - 9b/7 RAr 12/88 - (HV-|NFO 1992, 1312) ab.

  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 26/91

    Rechtsweg und Klageart wegen Zahlungsansprüchen des Sozialhilfeträgers gegen das …

    Auszug aus BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 65/92
    Da der Erstattungsanspruch kraft Gesetzes jeweils in dem Zeitpunkt entsteht, in dem der Sozialhilfeträgar dem aufwendungsersatzpflichtigen Hilfesuchenden die Sozialleistung erbringt (…vgl dazu BSGE 65, 31, 38 = SozR 1300 @ 111 Nr. 6), bedarf es zum Bestand des Anspruchs keiner förmlichen Anzeige (vgl BSGE 70, 186, 194 = SozR.

    Grundsätzlich ist erforderlich, daß der um Erstattung ersuchte Leistungsträger positive Kenntnis von Leistungsart, -zeit und -höhe hat (vgl BSGE 70, 186, 196 = SozR 3-1200 & 53 Nr. 4 mwN; BSG Urteil vom 25.

  • BSG, 25.04.1989 - 11a RK 4/87

    Zuständigkeit iS. der Erstattungsvorschrift § 105 Abs. 1 S. 1 SGB X, Entstehung …

    Auszug aus BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 65/92
    Da der Erstattungsanspruch kraft Gesetzes jeweils in dem Zeitpunkt entsteht, in dem der Sozialhilfeträgar dem aufwendungsersatzpflichtigen Hilfesuchenden die Sozialleistung erbringt (vgl dazu BSGE 65, 31, 38 = SozR 1300 @ 111 Nr. 6), bedarf es zum Bestand des Anspruchs keiner förmlichen Anzeige (…vgl BSGE 70, 186, 194 = SozR.

    Der Kläger hat die hier streitigen Erstattungsleistungen iS des & 111 SGB X mit seinem Schreiben vom 10. Februar 1988 auch rechtzeitig geltend gemacht (vgl dazu BSGE 65, 27, 30 = SozR 1300 EUR 111 Nr. 4; BSGE 65, 31, 37 = SozR 1300 @ 111 Nr. 6).

  • BSG, 26.09.1991 - 1 RA 33/90

    Verrechnung zwischen Leistungsträgern durch öffentlich-rechtlichen Vertrag, …

    Auszug aus BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 65/92
    Aus diesem Sinn und Zweck der Vorschrift folgt, daß & 104 Abs. 1 Satz 4 SGB X auch dann Anwendung findet, wenn ein Sozialhilfeträger gegenüber einer Einrichtung laufend die vollen Kosten einer Unterbringung des Hilfesuchenden übernimmt (…s auch BSG SozR 1300 5 104 Nr. 4;… BSGE 67, 6, 8 = SozR 1300 & 104 Nr. 13; BSGE 69, 238, 244 = SozR 3-1200.

    BVD; BSGE 69, 238, 246 f = SozR 3-1300 @104 Nr. 4 "Aufwendungsersatzlage").

  • BSG, 14.11.1984 - 4 RJ 57/84

    Erstattungspflichtigkeit einer Landesversicherungsanstalt (LVA) gegenüber dem …

    Auszug aus BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 65/92
    Eine unmittelbare Anwendung des 5 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X scheidet hier aus, denn diese Vorschrift setzt eine GIeichartigkeit der Leistungen der beiden in Betracht kommenden Träger voraus (vgl BSGE 57, 218, 219 = SozR 1300 9 104 Nr. 3;… BSGE 64, 96, 98 = SozR 1300 9 104 Nr. 13;… SozR 1300 & 104 Nr. 4).

    Demgemäß hat der Sozialhilfeträger einen Erstattungsanspruch gegen den Sozialleistungsträger, dem gegenüber der in einem Heim untergebrachte, zum Aufwendungsersatz verpflichtete Hilfesuchende einen zeitgleichen, noch nicht erfüllten Leistungsanspruch hat oder hatte, ohne daß es hier auf das Verhältnis von Nachrangigkeit und Vorrangigkeit der Leistungen ankäme (vgl BSGE 57, 218, 220 = SozR 1300 9 104 Nr. 3;… BSG SozR 1300 9 104 Nr. 4).

  • BSG, 25.04.1990 - 5 RJ 12/89

    Vorrang des Erstattungsanspruchs vor dem Abzweigungsanspruch

    Auszug aus BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 65/92
    Durch EUR 104 Abs. 1 Satz 4 iVm Satz 1 SGB X soll eine ungerechtfertigte Bereicherung des Berechtigten in den Fällen vermieden werden, in denen der Träger der Sozialhilfe zwar zur Vorausleistung verpflichtet oder berechtigt ist, jedoch vom Leistungsberechtigten für die Vorausleistung wieder- Aufwendungsersatz beanspruchen kann (…vgl BSGE 64, 96, 98 = SozR 1300 9 104 Nr. 13; BSGE 67, 6, 8 = SozR 3-1200 @48 Nr. 1).

    Aus diesem Sinn und Zweck der Vorschrift folgt, daß & 104 Abs. 1 Satz 4 SGB X auch dann Anwendung findet, wenn ein Sozialhilfeträger gegenüber einer Einrichtung laufend die vollen Kosten einer Unterbringung des Hilfesuchenden übernimmt (s auch BSG SozR 1300 5 104 Nr. 4; BSGE 67, 6, 8 = SozR 1300 & 104 Nr. 13; BSGE 69, 238, 244 = SozR 3-1200.

  • BSG, 22.09.1988 - 2 RU 9/88

    Erstattung - Jugendhilfe - Kind - Heim - Berufsgenossenschaft - Kosten

    Auszug aus BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 65/92
    Eine unmittelbare Anwendung des 5 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X scheidet hier aus, denn diese Vorschrift setzt eine GIeichartigkeit der Leistungen der beiden in Betracht kommenden Träger voraus (…vgl BSGE 57, 218, 219 = SozR 1300 9 104 Nr. 3; BSGE 64, 96, 98 = SozR 1300 9 104 Nr. 13;… SozR 1300 & 104 Nr. 4).

    Durch EUR 104 Abs. 1 Satz 4 iVm Satz 1 SGB X soll eine ungerechtfertigte Bereicherung des Berechtigten in den Fällen vermieden werden, in denen der Träger der Sozialhilfe zwar zur Vorausleistung verpflichtet oder berechtigt ist, jedoch vom Leistungsberechtigten für die Vorausleistung wieder- Aufwendungsersatz beanspruchen kann (vgl BSGE 64, 96, 98 = SozR 1300 9 104 Nr. 13;… BSGE 67, 6, 8 = SozR 3-1200 @48 Nr. 1).

  • BGH, 27.10.1988 - IX ZR 27/88

    Pflichten des Drittschuldners zur Herbeiführung des Leistungserfolges

    Auszug aus BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 65/92
    Ist der in Anspruch genommene Leistungsträger im Rahmen eines Rentenzahlverfahrens (ng dazu Below, DAngVers 1989, 101 ff; Zwenzner, MittLVA Oberfr 1986, 124 ff) unter Ausschöpfung aller Mittel noch in der Lage, den bisherigen Zahlungsauftrag zu stornieren, so wird er nicht von seiner Leistungspflicht befreit (…so wohl auch BSGE 33, 1, 4 = SozR Nr. 3 zu 5 23; offengelassen in BGHZ 105, 358, 361 für Daueraufträgel. Diese Verpflichtung folgt schon daraus, daß die Beklagte, die bei der Erfüllung ihrer Aufgaben dem Vorbehalt des Gesetzes unterworfen ist (vgl & 31 SGB I), die Erfüllungsfiktion des & 107 Abs. 1 SGB X zu beachten hat.
  • BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 37/83

    Keine Beiladung bei Erstattungsansprüchen

    Auszug aus BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 65/92
    Hinzu kommt, daß die Sozialleistungsträger untereinander im Hinblick auf die vielfältige gegenseitige Abhängigkeit von Sozialleistungen zur engen Zusammenarbeit (5 86 SGB X) und Rücksichtnahme auf die Belange des anderen Leistungsträgers verpflichtet sind (vgl BSGE 57, 146, 150 = SozR 1300 EUR 103 Nr. 2;… BSGE 58, 263, 275 = SozR 2200 5 1237 Nr. 20; vgl auch Senatsurteil vom 17. Juni 1993 - 13/5 RJ 13/90 -).
  • BSG, 17.07.1985 - 1 RA 11/84

    Finalprinzip der Rehabilitation - Zuständigkeit bei Behandlung in Kur- oder …

    Auszug aus BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 65/92
    Hinzu kommt, daß die Sozialleistungsträger untereinander im Hinblick auf die vielfältige gegenseitige Abhängigkeit von Sozialleistungen zur engen Zusammenarbeit (5 86 SGB X) und Rücksichtnahme auf die Belange des anderen Leistungsträgers verpflichtet sind (…vgl BSGE 57, 146, 150 = SozR 1300 EUR 103 Nr. 2; BSGE 58, 263, 275 = SozR 2200 5 1237 Nr. 20; vgl auch Senatsurteil vom 17. Juni 1993 - 13/5 RJ 13/90 -).
  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 71.88

    Ersatzansprüche - Sozialhilfeempfänger

  • BSG, 17.06.1993 - 5 RJ 13/90

    Erstattungsanspruch - Zusammenarbeit der Leistungsträger - Eintritt des …

  • BSG, 07.09.1989 - 5 RJ 63/88

    Pfändungsschutz bei Hilfsbedürftigkeit nach dem BSHG

  • BSG, 09.04.1987 - 5b RJ 4/86

    Abtretung von Ansprüchen - Zusammenrechnung der Sozialleistungen - Einwilligung …

  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 42/93

    Erstattungsanspruch nach § 104 SGB 10 - Fahrkostenzuschuß - …

  • BSG, 06.04.1989 - 2 RU 34/88

    Beginn der Ausschlußfrist des § 111 SGB X, Ausschluß des Erstattungsanspruchs …

  • BSG, 25.06.1964 - 4 RJ 89/62
  • BSG, 21.02.1980 - 4 RJ 55/79

    Ersatzanspruch - Sozialhilfeträger - Rentenversicherungsträger - Tod des Rentners

  • BSG, 11.03.1969 - 4 RJ 107/68

    Anspruch des Sozialhilfeträgers aus öffentlich-rechtlichem Erstattungsanspruch - …

  • LSG Hessen, 13.03.1996 - L 3 U 1146/93

    Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers

    Soweit im Urteil des BSG vom 29. März 1994 - 13 RJ 65/92 - für Erstattungsansprüche nach § 104 Abs. 1 Satz 4 SGB 10 Erleichterungen zugelassen bzw. geringere Maßstäbe angelegt worden seien, betreffe dies andere Fallgestaltungen.

    Dessen Richtigkeit werde auch durch das Urteil des BSG vom 29. März 1994 - 13 RJ 65/92 - bestätigt.

    Die dem Beigeladenen vom Kläger als Hilfe in besonderen Lebenslagen (§ 27 ff. BSHG) gewährte besondere Eingliederungshilfe in Form der Unterbringung im TÜWG mit ergänzendem Taschengeld (§§ 39, 40 Abs. 1 Nr. 8 BSHG) ist jedoch von Rentenleistung eines Sozialversicherungsträgers wesentlich verschieden (…s. u.a. BSG SozR 1300 § 104 Nrn. 3, 4, 13; BSG, Urteil vom 29. März 1994 - 13 RJ 65/92).

    Für diese Fälle erklärt § 104 Abs. 1 Satz 4 SGB 10 den Satz 1 der Vorschrift für entsprechend anwendbar (u.a. BSG, Urteil vom 29. März 1994 - 13 RJ 65/92 - m.w.N.).

    Zwar bedarf es zum Bestand des Erstattungsanspruchs keiner förmlichen Anzeige im Sinne des § 111 SGB 10 (…BSG SozR 3-1200 § 53 Nr. 4; BSG, Urteil vom 29. März 1994 - 13 RJ 65/92), die hier unstreitig erst nach der Rentennachzahlung am 15. Dezember 1988 erfolgte.

    Im übrigen ist zwar auch den Urteilen des 13. Senats des BSG (29. März 1994 - 13 RJ 65/92) und des 1. Senats (…SozR 1300 § 104 Nr. 4) betreffend den Erstattungsanspruch eines Sozialhilfeträgers wegen Eingliederungshilfe für Behinderte in Form stationärer Unterbringung nicht zu entnehmen, dass vom Sozialhilfeträger gegenüber dem Hilfeempfänger im Rahmen einer Kostenfestsetzung darüber entschieden worden war, dass und inwieweit von diesem ein Kostenbeitrag bzw. Aufwendungsersatz verlangt werden sollte.

    Kenntnis in diesem Sinne ist als positive Kenntnis von den Leistungen des anderen Sozialleistungsträgers zu verstehen; ein bloßes "Kennenmüssen" genügt insoweit nicht (BSG, Urteil vom 29. März 1994 - 13 RJ 65/92;… SozR 3-1200 § 53 Nr. 4).

    Das Erfordernis, dass der um Erstattung ersuchte Leistungsträger nicht nur positive Kenntnis von der Leistungsart, sondern auch von der Leistungszeit und -höhe hat, kann nach Ansicht des 13. Senats des BSG (Urteil vom 29. März 1994 - 13 RJ 65/92) zwar "nicht in vollem Umfang" für den Erstattungsanspruch des Trägers der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe nach § 104 Abs. 1 Satz 4 SGB 10 gelten.

  • BFH, 02.06.2022 - III R 9/21

    Erlöschen der Kindergeldansprüche infolge von Sozialleistungen und …

    Rn. 29 (a) Im Fall des § 74 Abs. 2 EStG i.V.m § 104 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 SGB X genügt es für die Kenntnis von der Leistung des Jobcenters, dass die Familienkasse in dem Zeitpunkt, in dem über eine Nachzahlung zu entscheiden ist, nach dem objektiven Empfängerhorizont positive Kenntnis davon hat, dass und ab wann das Jobcenter Leistungen zur Deckung der allgemeinen Lebenshaltungskosten des Kindergeldberechtigten und der mit ihm in einem Haushalt lebenden und eine Bedarfsgemeinschaft bildenden Kinder gewährt oder gewährt hat und dass das Jobcenter deshalb "Erstattung" gemäß §§ 102 ff. SGB X begehrt (wie BSG-Urteil vom 29.03.1994 - 13 RJ 65/92, Aktueller Informationsdienst für die berufsgenossenschaftliche Sachbearbeitung --HVBG-INFO-- 1994, 1735, Rz 20, zu § 104 Abs. 1 Sätze 1 und 4 SGB X; Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg --Bln-BB-- vom 11.05.2009 - L 22 R 220/09 ER, juris, Rz 52, und vom 22.01.2009 - L 31 U 398/08, UV Recht & Reha Aktuell 2009, 398; Störmann in Jahn, SGB X, § 104 Rz 9; vgl. auch BSG-Urteil vom 22.06.2010 - B 1 KR 21/09 R, BSGE 106, 206, Rz 27 ff.; Sozialgericht Bln, Beschluss vom 11.05.2017 - S 2 EG 33/15, juris, Rz 12).
  • BFH, 22.09.2022 - III R 38/20

    Zur Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids über das Erlöschen von …

    Rn. 29 (a) Im Fall des § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 104 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 SGB X genügt es für die Kenntnis von der Leistung des Jobcenters, dass die Familienkasse in dem Zeitpunkt, in dem über eine Nachzahlung zu entscheiden ist, nach dem objektiven Empfängerhorizont positive Kenntnis davon hat, dass und ab wann das Jobcenter Leistungen zur Deckung der allgemeinen Lebenshaltungskosten des Kindergeldberechtigten und der mit ihm in einem Haushalt lebenden und eine Bedarfsgemeinschaft bildenden Kinder gewährt oder gewährt hat und dass das Jobcenter deshalb "Erstattung" gemäß §§ 102 ff. SGB X begehrt (wie BSG-Urteil vom 29.03.1994 - 13 RJ 65/92, Aktueller Informationsdienst für die berufsgenossenschaftliche Sachbearbeitung --HVBG-INFO-- 1994, 1735, Rz 20, zu § 104 Abs. 1 Sätze 1 und 4 SGB X; Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg --Bln-BB-- vom 11.05.2009 - L 22 R 220/09 ER, juris, Rz 52, und vom 22.01.2009 - L 31 U 398/08, UV Recht Aktuell 2009, 398; Störmann in Jahn, SGB X, § 104 Rz 9; vgl. auch BSG-Urteil vom 22.06.2010 - B 1 KR 21/09 R, BSGE 106, 206, Rz 27 ff.; Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 11.05.2017 - S 2 EG 33/15, juris, Rz 12).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2009 - L 22 R 220/09

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegen den Rentenversicherungsträger - …

    Es muss daher ausreichen, dass der zur Erstattung verpflichtete Leistungsträger positive Kenntnis zumindest von dem Sachverhalt erlangt, aufgrund dessen der Erstattungsanspruch geltend gemacht werden soll (BSG, Urteil vom 29. März 1994 - 13 RJ 65/92 -, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.09.2006 - L 22 B 1274/06

    Sozialhilfe - Vorrang der Erstattungsansprüche - Aufwendungsersatz - …

    Rn. 26 Das Bundessozialgericht hatte in der von dem Beigeladenen zitierten Entscheidung vom 29. März 1994 (13 RJ 65/92) nur über die Auswirkungen eines Anspruchs nach § 104 Abs. 1 SGB X zu entscheiden und es reichte deshalb aus, den dort streitigen Anspruch auf Aufwendungsersatz über § 104 Abs. 1 Satz 4 SGB X als Erstattungsanspruch zu benennen.
  • FG Düsseldorf, 10.07.2025 - 7 K 1421/24
    Rn. 46 In der sozialgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass im Falle des § 104 Abs. 1 Satz 4 SGB X - etwa bei Leistungen der Jugendhilfe - anders als bei Fällen des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X keine positive Kenntnis von Leistungsart, -zeit und -höhe erforderlich ist; vielmehr reiche es aus, wenn der Sozialleistungsträger positive Kenntnis von dem Sachverhalt erlangt, aufgrund dessen der Erstattungsanspruch geltend gemacht werden soll (vgl. BSG, Urteil vom 29.3.1994 13 RJ 65/92, Die Sozialversicherung 1995, 52).
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