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Rechtsprechung
   BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 65/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,32663
BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 65/94 (https://dejure.org/1995,32663)
BSG, Entscheidung vom 23.05.1995 - 13 RJ 65/94 (https://dejure.org/1995,32663)
BSG, Entscheidung vom 23. Mai 1995 - 13 RJ 65/94 (https://dejure.org/1995,32663)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (16)

  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 65/94
    Ist er einem Angelernten im oberen Bereich (s dazu BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45) gleich zu achten, kann er ebenfalls nicht schlechthin auf das allgemeine Arbeitsfeld verwiesen werden.

    Vielmehr scheiden dann ungelernte Tätigkeiten nur ganz geringen qualitativen Wertes aus; die zumutbaren Verweisungstätigkeiten müssen sich durch Qualitätsmerkmale, zB das Erfordernis einer Einweisung und Einarbeitung oder die Notwendigkeit beruflicher und betrieblicher Vorkenntnisse auszeichnen (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45 mwN).

    Aus der Einschränkung der Verweisbarkeit folgt in beiden Fällen, daß mindestens eine danach in Betracht kommende Verweisungstätigkeit konkret zu bezeichnen ist (…vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 98; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45).

  • BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 19/93

    Konkrete Benennung von Verweisungstätigkeiten bei Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit, …

    Auszug aus BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 65/94
    Angesichts des Ergebnisses der Anhörung von Sachverständigen in den Revisionsverfahren 13 RJ 73/92, 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 hat der erkennende Senat jedoch Zweifel, ob diese Rechtsprechung uneingeschränkt aufrechterhalten werden kann.

    Der erkennende Senat hat daher in vier anderen anhängigen Revisionsverfahren dem Großen Senat des BSG wegen grundsätzlicher Bedeutung folgende Fragen vorgelegt (vgl die Beschlüsse vom 23. November 1994 - 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 -):.

  • BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 73/93

    Anspruch auf Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder wegen …

    Auszug aus BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 65/94
    Angesichts des Ergebnisses der Anhörung von Sachverständigen in den Revisionsverfahren 13 RJ 73/92, 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 hat der erkennende Senat jedoch Zweifel, ob diese Rechtsprechung uneingeschränkt aufrechterhalten werden kann.

    Der erkennende Senat hat daher in vier anderen anhängigen Revisionsverfahren dem Großen Senat des BSG wegen grundsätzlicher Bedeutung folgende Fragen vorgelegt (vgl die Beschlüsse vom 23. November 1994 - 13 RJ 19/93, 13 RJ 71/93, 13 RJ 73/93 und 13 RJ 1/94 -):.

  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

    Auszug aus BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 65/94
    Grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächstniedrigere Gruppe verwiesen werden (…vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 mwN; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).
  • BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86

    Berufskraftfahrer - Ausbildung - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Leitberuf

    Auszug aus BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 65/94
    Grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächstniedrigere Gruppe verwiesen werden (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 mwN;… SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).
  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 65/94
    Sofern der Kläger aufgrund des Ergebnisses der anzustellenden Ermittlungen als Facharbeiter einzustufen ist, sind ihm nur Tätigkeiten sozial zuzumuten, die zumindest angelernten Tätigkeiten tarifvertraglich gleichgestellt sind (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17); hierzu hat das LSG bereits festgestellt, daß keine entsprechenden Tätigkeiten vorhanden sind.
  • BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90

    Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen - Anforderungsprofil des …

    Auszug aus BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 65/94
    Der Anspruch des Klägers auf BU-Rente richtet sich noch nach § 1246 RVO, denn der Rentenantrag ist bereits im Dezember 1989 - also bis zum 31. März 1992 - gestellt worden und bezieht sich auch auf die Zeit vor dem 1. Januar 1992 (§ 300 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - ; vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).
  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 9/86

    Bisheriger Beruf - Qualifikationswechsel - Berufstätigkeit

    Auszug aus BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 65/94
    Eine Lösung von der bisherigen Berufstätigkeit ist dann rechtlich unerheblich und führt nicht zum Verlust des Berufsschutzes, wenn der Versicherte diese Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann (vgl BSGE 2, 182, 187;… BSG SozR Nr. 33 zu § 1246 RVO; SozR 2200 § 1246 Nr. 158).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 14/90

    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 65/94
    Die Eingruppierung ist dann anhand der im Tarifvertrag aufgeführten abstrakten Tätigkeitsmerkmale zu überprüfen und nur noch im Zweifel entscheidend (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21).
  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des …

    Auszug aus BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 65/94
    Sollten die Ermittlungen des LSG ergeben, daß der bisherige Beruf des Klägers lediglich dem unteren Bereich der Gruppe mit dem Leitbild des angelernten Arbeiters zuzuordnen ist, so könnte er zwar nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG auf das allgemeine Arbeitsfeld verwiesen werden, wobei nur Tätigkeiten mit qualitativ ganz geringem Wert ausschieden (vgl BSGE 43, 243, 246 f = SozR 2200 § 1246 Nr. 16); eine in Betracht kommende Verweisungstätigkeit müßte grundsätzlich nicht konkret bezeichnet werden (…vgl etwa BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 30, 90, 104, 117, 136).
  • BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75

    Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter

  • BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 23/92

    Eingruppierung - Beruf - Vorheriger Arbeitgeber - Handwerker

  • BSG, 25.04.1978 - 5 RKn 9/77

    Lösen von der bisherigen Tätigkeit - Neue Tätigkeit aufgrund betrieblicher …

  • BSG, 09.02.1956 - 5 RKn 7/55
  • BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 48/82

    Tatsachenfeststellung; Gesundheitliche Leistungsfähigkeit; Berufliche …

  • BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 73/92
  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 29/04 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Rangierleiter - tarifliche Einstufung - …

    Nur diese kann den Wert widerspiegeln, den die zuletzt tatsächlich verrichtete Arbeit für den Betrieb hatte (vgl Senatsurteile vom 23. Mai 1995 - 13 RJ 65/94 - veröffentlicht bei Juris …und vom 27. Februar 1997 - 13 RJ 5/96 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 15 S 52).
  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 19/04 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Rangierleiter - tarifliche Einstufung - …

    Nur diese kann den Wert widerspiegeln, den die zuletzt tatsächlich verrichtete Arbeit für den Betrieb hatte (vgl Senatsurteile vom 23. Mai 1995 - 13 RJ 65/94 - veröffentlicht bei Juris …und vom 27. Februar 1997 - 13 RJ 5/96 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 15 S 52).
  • BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 79/99 R

    Verweisbarkeit einer Postfachverteilerin bei der Prüfung von Berufsunfähigkeit

    Zeiten der Versicherungspflicht aufgrund des Bezugs von Sozialleistungen während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses oder Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis aufgrund des Bezugs von Sozialleistungen weiterbestand, ohne daß Arbeit geleistet wurde, sind nicht zu berücksichtigen (…BSG SozR 3-2200 § 1246 Nrn 22, 29, 32; vgl auch Senatsurteil vom 23. Mai 1995 - 13 RJ 65/94).
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 35/95

    Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen …

    Zeiten der Versicherungspflicht aufgrund des Bezuges von Sozialleistungen während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses oder Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis nur formell weiterbestand, ohne daß Arbeit geleistet und Lohn oder Gehalt bezogen wurde, sind bei der Beurteilung des bisherigen Berufs nicht zu berücksichtigen (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 23. Mai 1995 - 13 RJ 65/94 -).

    In Übereinstimmung damit vertritt der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß Facharbeitereingangslohngruppen nicht als echte, vollwertige Facharbeitergruppen anzusehen sind (…vgl Senatsurteile vom 17. Juni 1993 <SozR 3-2200 § 1246 Nr. 32> und vom 23. Mai 1995 - 13 RJ 65/94 -), die Einstufung einer beruflichen Tätigkeit in eine solche Gruppe dieser also keine Facharbeiterqualität verleiht.

  • BSG, 27.02.1997 - 13 RJ 5/96

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Beurteilung von Berufsunfähigkeit eines …

    Nur diese kann den Wert widerspiegeln, den die zuletzt tatsächlich verrichtete Arbeit für den Betrieb hatte (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 23. Mai 1995 - 13 RJ 65/94 -).
  • BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 101/96

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit - …

    Die Gruppe IV umfaßt zwar nicht nur angelernte Arbeiter, sondern ist auch Eingangslohngruppe für (echte) Facharbeiter nach Abschluß der Vollausbildung (Gruppe IV 1); eine solche Berufsanfängerlohngruppe für Facharbeiter ist aber nicht geeignet, der Lohngruppe IV insgesamt den Charakter einer Facharbeitergruppe zu verleihen (…zur Wertigkeit von Facharbeitereingangsgruppen vgl Senatsurteile vom 17. Juni 1993 <SozR 3-2200 § 1246 Nr. 32> und vom 23. Mai 1995 - 13 RJ 65/94).
  • LSG Saarland, 05.07.2018 - L 1 R 116/15

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung …

    Nachdem die Firma H. nach dem Klägervortrag kein tarifgebundenes Unternehmen war (vgl. Schriftsatz vom 19.07.2016) kann sich auch nicht aus einer tariflichen Vereinbarung und der entsprechenden Bezahlung eine Facharbeitertätigkeit ergeben (vgl. hierzu BSG, Urteile vom 23. Mai 1995 - 13 RJ 65/94, vom 27. Februar 1997 - 13 RJ 5/96, vom 12.02.2004 - B 13 RJ 49/03 R und vom 20.07.2005 - B 13 RJ 29/04 R, mwN).
  • LSG Hessen, 26.03.1996 - L 8 Kn 999/92

    Verweisungstätigkeit - fehlender Tarifvertrag - Beitrittsgebiet

    Rn. 20 Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes fordert einerseits, daß zur Ermittlung des Haupt- und Verweisungsberufes grundsätzlich die Tarifverträge zugrunde gelegt werden müssen, die für das Bergbaugebiet maßgebend sind, in dem der Versicherte gearbeitet hat (Urteil vom 31. Januar 1969 -5 RKn 30/68), andererseits muß der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles geltende Tarifvertrag herangezogen werden (…vgl. BSG, SozR 3-2200 § 1246 Nrn. 22, 29, 32; Urteil vom 23. Mai 1995 - 13 RJ 65/94).
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