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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 01.04.1992 - 13 S 385/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5973
VGH Baden-Württemberg, 01.04.1992 - 13 S 385/91 (https://dejure.org/1992,5973)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.04.1992 - 13 S 385/91 (https://dejure.org/1992,5973)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. April 1992 - 13 S 385/91 (https://dejure.org/1992,5973)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Aufenthaltsrecht des adoptierten Ausländers - Beistandsgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88

    Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG - Erwachsenenadoption

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.04.1992 - 13 S 385/91
    Im Falle einer Erwachsenenadoption wird Art. 6 Abs. 1 GG durch die Gewährleistung einer bloßen Begegnungsgemeinschaft dann nicht ausreichend Rechnung getragen, wenn ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe des anderen Familienmitglieds angewiesen ist und diese Hilfe sich nur in der Bundesrepublik Deutschland erbringen läßt (wie BVerG, Kammerbeschluß vom 12.12.1989, NJW 1990, 895).

    Nach der bereits vom Verwaltungsgericht zu Recht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluß vom 12.12.1989, NJW 1990, 895) wird im Falle einer Erwachsenenadoption Art. 6 Abs. 1 GG als wertentscheidender Grundsatznorm durch die Gewährleistung einer bloßen Begegnungsgemeinschaft dann nicht ausreichend Rechnung getragen, wenn ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe des anderen Familienmitglieds angewiesen ist und diese Hilfe sich nur in der Bundesrepublik Deutschland erbringen läßt.

  • BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 99.84

    Sichtvermerk - Aufenthalt - Verstoß - Ausländer - Einreise - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.04.1992 - 13 S 385/91
    Bereits zum Ausländergesetz 1965 war anerkannt (BVerwG, Beschluß vom 31.8.1984, BVerwGE 70, 54 m.w.N.; BVerfG - Vorprüfungsausschuß - Beschluß vom 7.11.1984, NVwZ 1985, 260), daß Art. 6 GG einen Ausländer in aller Regel nicht von der Verpflichtung freistellt, das vorgeschriebene Sichtvermerksverfahren einzuhalten.
  • BVerfG, 07.11.1984 - 2 BvR 1299/84

    Verfassungsmäßigkeit einer Entscheidung über das Bleiberecht vom Vorliegen eines …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.04.1992 - 13 S 385/91
    Bereits zum Ausländergesetz 1965 war anerkannt (BVerwG, Beschluß vom 31.8.1984, BVerwGE 70, 54 m.w.N.; BVerfG - Vorprüfungsausschuß - Beschluß vom 7.11.1984, NVwZ 1985, 260), daß Art. 6 GG einen Ausländer in aller Regel nicht von der Verpflichtung freistellt, das vorgeschriebene Sichtvermerksverfahren einzuhalten.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1991 - 1 S 2084/90

    Ausländer - kein Aufenthaltsrecht bei Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.04.1992 - 13 S 385/91
    Dies beurteilt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 26.6.1991 - 13 S 2144/90 - und vom 10.12.1991 - 13 S 148/91 - vgl. auch das Urteil des 1. Senats des VGH Baden-Württemberg vom 6.5.1991, NVwZ-RR 1991, 430) nach den Vorschriften des Ausländergesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 (BGBl. I S. 1354), das nach dessen Art. 15 Abs. 2 am 1. Januar 1991 in Kraft getreten ist.
  • VGH Hessen, 30.09.1992 - 12 TG 947/92

    Unerlaubte Einreise eines Negativstaaters mit unzureichendem Visum; …

    Bei dieser konsequenten Anwendung des § 71 Abs. 2 Satz 1 AuslG ist auch kein unauflösbarer Wertungswiderspruch zwischen dieser Vorschrift und § 9 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 AuslG erkennbar (so aber VGH Baden-Württemberg, 01.04.1992 -13 S 385/91-, ZAR 1992, 129 (Ls) = demn.
  • VGH Hessen, 27.10.1992 - 12 TH 1409/92

    Ausländerrecht: Einreise unter Verstoß gegen die Visumsvorschriften - …

    Dies gilt sogar, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung offensichtlich erfüllt sind (vgl. Ausschluß der Berücksichtigung u. a. des § 9 Abs. 1 AuslG durch § 71 Abs. 2 Satz 1 AuslG, der entgegen VGH Baden-Württemberg, 01.04.1992 - 13 S 385/91 -, EZAR 020 Nr. 1, auch nicht zu einem unauflösbaren Wertungswiderspruch führt, vgl. Hess. VGH, 30.09.1992 - 12 TG 947/92 -).
  • VGH Hessen, 21.10.1992 - 12 TH 1499/92

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Eintritt der Erlaubnisfiktion bei fehlerhaft …

    Bei dieser konsequenten Anwendung des § 71 Abs. 2 Satz 1 AuslG ist auch kein unauflösbarer Wertungswiderspruch zwischen dieser Vorschrift und § 9 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 AuslG erkennbar (so aber VGH Baden-Württemberg, 01.04.1992 - 13 S 395/91 -, ZAR 1992, 129 (Ls) = EZAR 020 Nr. 1).
  • VGH Hessen, 21.10.1992 - 12 TH 1250/92

    AUFENTHALTSGENEHMIGUNG; ERTEILUNG; VERLÄNGERUNG

    Demzufolge hat die Antragstellerin zunächst die Bundesrepublik zu verlassen und die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vom Heimatland aus zu beantragen (…vgl. OVG Schleswig-Holstein, 12.03.1992, a.a.O.;… Vom Heimatland aus könnte sie alternativ dazu ein neues Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO mit dem Ziel der Wiedereinreise in Gang setzen, in dessen Rahmen die Ausnahmevorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 2 AuslG zu prüfen ist. Im vorliegenden Verfahren kann sie demgegenüber nicht mit Aussicht auf Erfolg geltend machen, ihr sei im Ermessenswege nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 AuslG i.V.m. §§ 18 Abs. 1, 17 AuslG die Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Vor ihrer Ausreise in die Türkei steht diesem Vortrag § 71 Abs. 2 Satz 1 AuslG entgegen (vgl. ausführlich zur Regelung des § 71 Abs. 2 Satz 1 AuslG Hess. VGH, 30.09.1992, a.a.O.; Bei dieser konsequenten Anwendung des § 71 Abs. 2 Satz 1 AuslG ist auch kein unauflösbarer Wertungswiderspruch zwischen dieser Vorschrift und § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AuslG erkennbar (so aber VGH Baden-Württemberg, 01.04.1992 - 13 S 385/91 -, ZAR 1992, 129 <>; = EZAR 020 Nr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1994 - 11 S 287/94

    Versagung der Aufenthaltsgenehmigung bei Einreise ohne das erforderliche Visum im …

    Rn. 9 Ob und inwieweit in Fällen der vorliegenden Art § 71 Abs. 2 Satz 1 AuslG eingreift, wonach gegen die Versagung der Aufenthaltsgenehmigung nach § 8 AuslG vor der Ausreise des Ausländers Rechtsbehelfe nur darauf gestützt werden können, daß der Versagungsgrund nicht vorliegt, kann nach dem vorstehend Gesagten offen bleiben (vgl. zur Anwendung des § 71 Abs. 2 Satz 1 AuslG VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 4.3.1992 - 1 S 241/92 - und vom 1.4.1992 - 13 S 385/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1995 - 11 S 2257/94

    Grundsätzlich stellt die Einreise zum Zwecke der Asylbeantragung ohne Visum …

    Rn. 11 Ob und inwieweit in Fällen der vorliegenden Art § 71 Abs. 2 Satz 1 AuslG eingreift, wonach gegen die Versagung der Aufenthaltsgenehmigung nach § 8 AuslG vor der Ausreise des Ausländers Rechtsbehelfe nur darauf gestützt werden können, daß der Versagungsgrund nicht vorliegt, kann nach dem vorstehend Gesagten dahinstehen (vgl. zur Anwendung des § 71 Abs. 2 Satz 1 AuslG VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 4.3.1992 - 1 S 241/92 - und vom 1.4.1992 - 13 S 385/91 -).
  • VGH Hessen, 02.06.1992 - 13 TH 2127/91

    Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung nach den Bestimmungen über Familiennachzug …

    Dabei kann für den vorliegenden Fall dahinstehen, ob die Anwendung der zitierten Ausnahmeregelung bereits aufgrund der gesetzlichen Einschränkung des Rechtsschutzes in § 71 Abs. 2 Satz 1 AuslG ausgeschlossen ist, wonach gegen die Versagung der Aufenthaltsgenehmigung nach den §§ 8 und 13 Abs. 2 Satz 1 AuslG vor der Ausreise des Ausländers Rechtsbehelfe nur darauf gestützt werden können, daß der Versagungsgrund nicht vorliegt (so VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. April 1992 - 13 S 385/91 -), oder ob der Begriff "Versagungsgrund" in § 71 Abs. 2 Satz 1 AuslG zugunsten des betroffenen Ausländers auch einen Rückgriff auf die in § 9 Abs. 1 geregelten Ausnahmetatbestände zuläßt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 14. März 1991 - 18 B 3239/90 -, InfAuslR 1991, 223 f.; Beschluß des Senates vom 14. Februar 1991 - 13 TH 2288/90 -).
  • VG Karlsruhe, 04.03.1998 - 10 K 3207/95

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine äthiopische Staatsangehörige, die …

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