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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 09.06.1993 - 13 S 76/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6051
VGH Baden-Württemberg, 09.06.1993 - 13 S 76/93 (https://dejure.org/1993,6051)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.06.1993 - 13 S 76/93 (https://dejure.org/1993,6051)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Juni 1993 - 13 S 76/93 (https://dejure.org/1993,6051)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    AuslG 1990 gilt auch für im Bundesgebiet geborene Kinder - zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis-EG für Minderjährige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 117 (Ls.)
  • VBlBW 1993, 265 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.06.1993 - 13 S 76/93
    Da es offenkundig ist, daß Gemeinschaftsrecht eine Gleichstellung der Kläger mit den von § 7 a AufenthG/EWG begünstigten Personen nicht verlangt, kommt auch eine von den Klägern zuletzt angeregte Vorlage der Sache an den EUGH nach Art. 177 EWGV nicht in Betracht (vgl. zu dieser Vorlagevoraussetzung EUGH, Urteil vom 6.10.1982, NJW 1983, 1257; VGH Baden-Württemberg, Vorlagebeschluß vom 14.5.1992, ESVGH 42, 283).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1992 - 9 S 2730/86

    Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes: Normierung von …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.06.1993 - 13 S 76/93
    Da es offenkundig ist, daß Gemeinschaftsrecht eine Gleichstellung der Kläger mit den von § 7 a AufenthG/EWG begünstigten Personen nicht verlangt, kommt auch eine von den Klägern zuletzt angeregte Vorlage der Sache an den EUGH nach Art. 177 EWGV nicht in Betracht (vgl. zu dieser Vorlagevoraussetzung EUGH, Urteil vom 6.10.1982, NJW 1983, 1257; VGH Baden-Württemberg, Vorlagebeschluß vom 14.5.1992, ESVGH 42, 283).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.1994 - A 13 S 452/94

    Zur Auslegung der Jahresfrist für den Antrag auf Familienasyl (maßgeblich ist der …

    Art. 6 Abs. 1 GG wäre allenfalls dann berührt, wenn den Kindern anders als den "Stammberechtigten" überhaupt kein Bleiberecht im Bundesgebiet eingeräumt wäre, sie also möglicherweise ohne ihre Eltern im Ausland verbleiben oder dorthin zurückkehren müßten (…vgl. die umfangreiche Rechtsprechung zur Abschiebung von Ehegatten und Kindern, Nachweise z.B. bei Hailbronner, Ausländerrecht, Handbuch, 2. Aufl. 1988, RdNrn. 372 ff.; Senatsurteil vom 9.6.1993 - 13 S 76/93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2007 - 13 S 2438/07

    Eilbedürftigkeit bei Antrag auf Verpflichtung zum einstweiligen Unterlassen der …

    Es kommt hinzu, dass die Widerspruchsbehörde bereits kurz vor Inkrafttreten dieser Bestimmung deren Voraussetzungen (hilfsweise) geprüft hat; die Problematik war damit auch verwaltungsverfahrensrechtlich bereits Streitgegenstand (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9.6.1993 - 13 S 76/93 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.1993 - 11 S 73/93

    Auslegung des Klagebegehrens hinsichtlich der Art der erstrebten …

    Auch ist unerheblich, was zuvor bei den Behörden beantragt wurde und worüber diese entschieden haben (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.6.1993 -13 S 76/93-), und ist die Umdeutung eines gestellten Antrages nicht möglich, soweit das Klageziel durch den Klageantrag und seine Begründung eindeutig bestimmt ist (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.4.1982, NJW 1982, 2460).
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