Rechtsprechung
| LAG Niedersachsen, 09.09.2003 - 13 Sa 699/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Kündigung wegen Entzug der Fahrerlaubnis
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Personenbedingte Kündigung wegen des Verlustes der Fahrerlaubnis; Unmöglichkeit des Einsatzes des Arbeitnehmers für die vertraglich geschuldete Leistung; Anderweitige Beschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz zu schlechteren Bedingungen
- Judicialis
KSchG § 1 Abs. 2
- IWW
- blutalkohol
, S. 455
Kündigung wegen vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund Trunkenheitsfahrt
- arbeitsrechtsiegen.de
Kündigung wegen Entzug der Fahrerlaubnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 2
Kündigung wegen Entzug der Fahrerlaubnis - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kündigung bei Fahrerlaubnisentzug
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verlust der Fahrerlaubnis rechtfertigt personenbedingte Kündigung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Verlust der Fahrerlaubnis rechtfertigt personenbedingte Kündigung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verlust der Fahrerlaubnis für mehrere Monate rechtfertigt personenbedingte Kündigung eines Elektroinstallateurs - Keine zumutbare andere Beschäftigungsmöglichkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Personenbedingte Kündigung wegen des Verlustes der Fahrerlaubnis; Unmöglichkeit des Einsatzes des Arbeitnehmers für die vertraglich geschuldete Leistung; Anderweitige Beschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz zu schlechteren Bedingungen
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 07.02.2003 - 7 Ca 523/02
- LAG Niedersachsen, 09.09.2003 - 13 Sa 699/03
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 182/90
Urteil ohne Tatbestand - Kündigung wegen Entziehung der Fahrerlaubnis
Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.09.2003 - 13 Sa 699/03
Eine Kündigung ist nur dann unwirksam, wenn die Möglichkeit einer anderweitigen Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz, unter Umständen auch zu schlechteren Arbeitsbedingungen, besteht (BAG vom 16.08.1990, 2 AZR 182/90, RzK I 5 h 18;… KR, 6. Aufl., § 1 KSchG, Rdnr. 293).
- LAG Schleswig-Holstein, 03.07.2014 - 5 Sa 27/14
Kündigung, fristlos, Maklerbetreuerin, Außendienstmitarbeiter, Trunkenheit, …
Es ist allgemein anerkannt, dass der Verlust der Fahrerlaubnis bei Arbeitnehmern, die für ihre Berufsausübung einen Führerschein benötigen, einen personenbedingten Kündigungsgrund i. S. v. § 1 Abs. 2 KSchG darstellen kann (…BAG, Urt. v. 05.06.2008 - 2 AZR 984/06, Rn. 27 f., juris; LAG Niedersachsen, Urt. v. 09.09.2003 - 13 Sa 699/03 -, Rn. 25, juris). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2023 - 5 Sa 82/22
Personenbedingte Kündigung - Fahrerlaubnisentzug - Busfahrer
Sie ist ihm aufgrund des Verlustes der Fahrerlaubnis rechtlich unmöglich geworden (BAG…, Urteil vom 5. Juni 2008 - 2 AZR 984/06 - Rn. 28, juris = EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 22; LAG Hessen…, Urteil vom 1. Juli 2011 - 10 Sa 245/11 - Rn. 27, juris = BB 2011, 2676; LAG Niedersachsen, Urteil vom 9. September 2003 - 13 Sa 699/03 - Rn. 25, juris = LAGE § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 19). - ArbG Nordhausen, 07.05.2026 - 3 Ca 1094/25
Personenbedingte Kündigung wegen Entzugs der Fahrerlaubnis für eine Sperrfrist …
Jedenfalls bei einem zu erwartenden Fahrerlaubnisentzug von 9 bis 12 Monaten ist die Grenze der Erheblichkeit überschritten (vergleiche LAG Niedersachsen, Urteil vom 09.09.2003, Aktenzeichen: 13 Sa 699/03 Rz. 26; LAG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 16.06.1986, Aktenzeichen: 4 (5) Sa 684/85 Rz. 27;… Anton-Dyck/Böhm, a. a. O., S. 189 f. m. w. N.).
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