Rechtsprechung
| LAG Berlin, 18.08.2006 - 13 Sa 807/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
TVG § 1
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit einer Tarifnorm; Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine höhere Eingruppierung aufgrund einer Bewährung
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 23.03.2006 - 75 Ca 26196/05
- LAG Berlin, 18.08.2006 - 13 Sa 807/06
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BAG, 14.04.1999 - 4 AZR 189/98
Bewährungsaufstieg nach BAT - Rückgriff auf Tätigkeiten zur Zeit der DDR
Auszug aus LAG Berlin, 18.08.2006 - 13 Sa 807/06
Dementsprechend können sich bei Einführung eines neuen Fallgruppenbewährungsaufstiegs geforderte Bewährungszeiten grundsätzlich nur auf Zeiten ab seiner Einführung und - aufgrund einer Übergangsvorschrift - unmittelbar davor abgeleistete Zeiten auswirken (BAG 14.04.1999 - 4 AZR 189/88 - BAGE 91, 163 = AP BAT-O § 23 a Nr. 1 zu 5 b, dd 4 der Gründe). - BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 693/92
Unselbständige Anschlußberufung - Bedingte Einlegung - Einlegung ohne Beschwer - …
Auszug aus LAG Berlin, 18.08.2006 - 13 Sa 807/06
Ist eine solche Übergangsvorschrift vorhanden, muss darin allerdings der Wille, unmittelbar vorangegangene Bewährungszeiten beim selben Arbeitgeber nicht zu berücksichtigen, deutlich zum Ausdruck kommen (BAG 29.09.2003 - 4 AZR 693/92 - BAGE 74, 268 = AP BMT-G II § 20 Nr. 4 zu B II 3 b, cc der Gründe).
- LAG Berlin-Brandenburg, 06.02.2007 - 7 Sa 1886/06
Tarifauslegung - Eingruppierung - Anrechnung von Bewährungszeiten - …
64 Wie bereits die 8. Kammer, die 13. Kammer und die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin bzw. Berlin-Brandenburg in den Urteilen vom 18. Juli 2006 (8 Sa 562/06), vom 18. August 2006 (13 Sa 807/06) und vom 19.01.2007 (6 Sa 1443/06) ausgeführt haben, enthält der Manteltarifvertrag keine Übergangsvorschrift dazu, dass für die Eingruppierung in die Vergütungsgruppen, die einen Bewährungsaufstieg vorsehen, auch die vor Inkrafttreten des Tarifvertrages liegenden Tätigkeits- oder Bewährungszeiten der Arbeitnehmer berücksichtigt werden sollen. - LAG Berlin-Brandenburg, 24.05.2007 - 14 Sa 447/07
Bewährungsaufstieg
Rn. 68 Indem in § 24 MTV unter der Überschrift unter der Überschrift "Besitzstandswahrung" nur das bisherige Einkommen der Arbeitnehmer garantiert worden ist und nach Buchstabe a nur eine erreichte Stufung nach Berufsjahren bzw. Lebensalter bestehen bleiben soll, ist im Umkehrschluss anzunehmen, dass frühere Bewährungszeiten als solche keine Berücksichtigung für die Eingruppierung finden sollen (LAG Berlin, Urteil vom 18.08.2006 -13 Sa 807/06 -).
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