Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 10.05.2023 - 2-13 T 25/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
- mietrechtsiegen.de
WEG - Antrag auf künftige Zahlung von Hausgeld
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GKG § 48 Abs. 1 Satz 1; ZPO § 3
Streitwert für Antrag auf vorläufige künftige Hausgeldzahlung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Antrag auf künftige Zahlung des Hausgelds: Streitwert?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Streitwert bei Klage auf zukünftiges Hausgeld und Fortgeltungsklausel für Wirtschaftsplan? (IMR 2023, 300)
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden, 03.01.2023 - 92 C 2802/22
- LG Frankfurt/Main, 10.05.2023 - 2-13 T 25/23
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.12.2018 - V ZR 2/18
Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer hinsichtlich der …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.05.2023 - 13 T 25/23
Zwar entspricht die Fortgeltung des aktuellen Wirtschaftsplans ordnungsmäßiger Verwaltung, weil dadurch verhindert wird, dass in Fällen, in denen sich die Aufstellung eines neuen Wirtschaftsplans und die Beschlussfassung verzögert, die Liquidität der Gemeinschaft nicht sichergestellt ist (vgl. BGH NZM 2019, 374). - BGH, 06.11.1961 - III ZR 143/60
Amtsspflichtwidrige Streitwertfestsetzung
- KG, 06.03.2024 - 10 W 28/24
Ermittlung des Gebührenstreitwerts bei einer Klage auf künftiges Hausgeld
Rn. 7 Dieser Sichtweise hat sich mittlerweile LG Frankfurt a. M., Beschluss vom 10. Mai 2023 - 2-13 T 25/23 - angeschlossen. - OLG Frankfurt, 16.08.2024 - 2 W 10/24
Streitwert bei Klagen auf künftige Hausgelder bei Bestehen einer …
Demgegenüber wird bei solchen Klagen - wohl überwiegend - die Auffassung vertreten, § 9 ZPO sei nicht anwendbar, sondern § 3 ZPO anzuwenden (vgl. KG, Verfügung vom 06.03.2024 - 10 W 28/24, BeckRS 2024, 7885; LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.05.2023 - 2-13 T 25/23, BeckRS 2023, 10682, Rn. 9; Kroiß, NJW 2024, 396; Schneider, zunächst der Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe zustimmend, vgl. NJW-Spezial 2022, 540, folgt nunmehr der Auffassung des Landgerichts Frankfurt am Main, vgl. NJW-Spezial 2023, 508; Elzer, ZMR 2022, 922). - AG München, 13.02.2025 - 1293 C 14085/24
Einzelwirtschaftsplan, wiederkehrende Leistungen, Jahresabrechnung, Ausübung …
Rn. 23 Als Einzelstreitwert für den Antrag auf Zahlung künftiger Hausgelder war ein Jahresbetrag anzusetzen (vgl. LG Frankfurt, Beschluss vom 10. Mai 2023, Az. 2-13 T 25/23, WuM 2023, 433434). - LG Berlin II, 11.06.2024 - 56 T 13/24
Wohnungseigentumssache: Gebührenwert bei Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft …
Rn. 19 Nach der Gegenauffassung bemisst sich der Streitwert für Anträge auf Zahlung künftigen Wohngeldes, selbst wenn der Wirtschaftsplan und die Anträge eine Fortgeltungsklausel enthalten, nicht nach § 9 ZPO, sondern nach § 3 ZPO, da anzunehmen sei, dass die Vorschüsse jährlich neu berechnet werden (vgl. LG Frankfurt, Beschluss vom 10.05.2023 - 2-13 T 25/23 -, WuM 2023, S. 433 f.;… Jennißen in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 8. Auflage 2024, § 28 WoEigG, Rn. 309).
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