Rechtsprechung
| VGH Hessen, 26.04.1994 - 13 TH 2676/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 19 Abs 1 Nr 2 AuslG
(Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten nach mindestens dreijähriger rechtmäßiger Dauer der Ehe im Bundesgebiet - besondere Härte iSd AuslG 1990 § 19 Abs 1 Nr 2) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 12.08.1993 - 1 G 2469/93
- VGH Hessen, 26.04.1994 - 13 TH 2676/93
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 01.10.1992 - 2 BvR 1365/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes …
Auszug aus VGH Hessen, 26.04.1994 - 13 TH 2676/93
Diesem Umstand könnte im Rahmen des § 19 Abs. 1 Nr. 2 AuslG mit Blick auf den verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) nur dann Bedeutung beigemessen werden, wenn die Antragstellerin aus besonderen Gründen auf die Hilfe und den Beistand gerade ihrer Tochter angewiesen wäre und diese Unterstützung nur in Deutschland geleistet werden könnte (vgl. hierzu etwa BVerfG, Beschluß vom 1. Oktober 1992 - 2 BvR 1365/92 -, InfAuslR 1993, 10; Beschluß des Senats vom 7. Februar 1994 - 13 TH 2734/93 -).
- BVerwG, 07.04.1997 - 1 B 118.96
Ausländerrecht - Begriff der "besonderen Härte" i.S. von § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 …
Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß eine besondere Härte im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AuslG nur dann anzunehmen ist, wenn im konkreten Einzelfall besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, daß die Ausreisepflicht den Ehegatten ungleich härter trifft als andere Ausländer in derselben Situation (vgl. VGH Kassel, Beschluß vom 26. April 1994 - 13 TH 2676/93 - InfAuslR 1994, 313 ; VGH Mannheim, Beschluß vom 26. Oktober 1995 - 1 S 568/95 - VBlBW 1996, 195 ; OVG Hamburg, Beschluß vom 16. Februar 1995 - Bs V 380/94 - InfAuslR 1995, 293 ; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 140;… Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Oktober 1996, § 19 AuslG Rn. 6;… Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl. 1993, § 19 AuslG Rn. 6;… Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, Stand: September 1996, § 19 AuslG Rn. 17;… Igstadt in: GK-AuslR, Stand: Februar 1997, § 19 AuslG Rn. 44). - VGH Hessen, 17.02.1997 - 12 UE 1739/95
Keine Erledigung einer Abschiebungsandrohung durch Ablauf der Ausreisefrist oder …
So erledigt sich die Versagung der Aufenthaltsgenehmigung nicht durch Abschiebung (Hess. VGH, 26.04.1994 - 13 TH 2676/93 -, InfAuslR 1994, 313 = DVBl. 1994, 944; jew. ohne die entsprechende Textstelle). - VG Frankfurt/Main, 10.03.2008 - 1 E 831/07
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs 5 AufenthG i.V.m. Art 8 MRK
Die Versagung der Aufenthaltserlaubnis hat sich durch die Abschiebung der Kläger nicht erledigt (vgl. Hess. VGH, Beschluss v. 26.04.1994, 13 TH 2676/93 InfAuslR 1994 Seite 313).
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.1999 - 11 B 10100/99
Ehegatten; Mißhandlung; Eheliche Lebensgemeinschaft
Dies ist mit Blick auf physische und psychische Misshandlungen, die zur Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft geführt haben, indessen nur vorstellbar, wenn aus ihnen Folgewirkungen resultieren wie z.B. eine schwere seelische Erkrankung, die dem Ehegatten eine Beendigung des Aufenthalts im Bundesgebiet in besonderer Weise erschweren (vgl. HessVGH, Beschluss vom 26. April 1994 - 13 TH 2676/93 - InfAuslR 94, 313 zu § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AuslG a.F. und Igstadt a.a.O. Rdnr. 56 zu § 19 Abs. 1 Nr. 2 AuslG n.F. allgemein; vgl. auch VG Hannover…, Beschluss vom 13. Januar 1997 - 10 B 6314/96 - AuAS 97, 98 zum Entwurf der Neufassung sowie Hailbronner a.a.O. Rdnr. 7 zur Neufassung;… anderer Ansicht: Igstadt a.a.O. Rdnr. 67 speziell bei Misshandlungen und wohl ebenso Kloesel/Christ/Häußer a.a.O., Rdnr. 17 a). - OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1998 - 10 B 12554/98
Ehegatte; Eheliche Lebensgemeinschaft; Mißhandlung
Ob allerdings allein ein solcher Sachverhalt ausreicht, um das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte bejahen zu können (…so wohl GK-AuslR, a.a.O.;… Kloesel/Christ/Häußer, a.a.O.), erscheint zweifelhaft; der Senat neigt zu der Auffassung, dass auch in diesem Fall eine außergewöhnliche Härte nur anzunehmen ist, wenn die Vorgänge, die zur Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft geführt haben, in einer Weise nachwirken, die es dem betreffenden Ausländer in besonderer Weise erschwert, in seine Heimat zurückzukehren (…so auch Hailbronner, a.a.O.; vgl. hierzu ferner z. B. VGH Hessen, Beschluss vom 26. April 1994 - 13 TH 2676/93 -, InfAuslR 1994, S. 313 f.). - VG Kassel, 17.09.2003 - 4 G 1593/03 Da das Gesetz seit dem 01.06.2000 die besondere Härte ausdrücklich lediglich an die Rückkehrverpflichtung selbst anknüpft, kommt es nicht mehr darauf an, dass die drohenden erheblichen Beeinträchtigungen auf den Umstand der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft zurückzuführen sind (so zur alten Rechtslage noch BVerwG, Beschluss vom 03.03.1997 - 1 B 118.96 -, DÖV 1997, 835; Hess. VGH, Beschluss vom 26.04.1994 - 13 TH 2676/93 -, InfAuslR 1994, 313).
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