Rechtsprechung
| OLG Celle, 15.03.2010 - 13 U 111/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- www.bremer-inkasso.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Celle, 15.03.2010 - 13 U 111/09
- OLG Celle, 09.04.2010 - 13 U 111/09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BGH, 08.10.2009 - IX ZR 173/07
Zahlungsunfähigkeit des Schuldners
Auszug aus OLG Celle, 15.03.2010 - 13 U 111/09
Erforderlich ist insofern immer eine Gesamtbetrachtung der dem Gläubiger bekannten Umstände (vgl. BGH , Urteil vom 08.10.2009 - IX ZR 173/07 - zitiert nach Juris, Rn. 11).satzes annimmt (…vgl. BGH , Urteile vom 13.08.2009 - IX ZR 159/06 - zitiert nach Juris, Rn. 10 und vom 08.10.2009, a.a.O.), darauf abgestellt werden, ob sich die schleppende, möglicherweise erst unter Druck einer angedrohten Zwangsvollstreckung erfolgende oder auch ganz ausbleibende Tilgung der Forderung des Gläubigers bei einer Gesamtbetrachtung der ihm bekannten Umstände, insbesondere der Art der Forderung, der Person des Schuldners und des Zuschnitts seines Geschäftsbetriebs als ausreichendes Indiz für eine solche Kenntnis darstellt ( BGH , Urteil vom 08.10.2009, a.a.O.).
- BGH, 20.11.2008 - IX ZR 188/07
Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners
Auszug aus OLG Celle, 15.03.2010 - 13 U 111/09
Seinem Vorbringen ist nicht mit der hinreichenden Sicherheit zu entnehmen, daß die Beklagte Umstände kannte, die zwingend auf eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin hindeuteten (vgl. zu dieser Anforderung BGH , Urteil vom 20.11.2008 - IX ZR 188/07 - zitiert nach Juris, Rn. 10; st.Rspr.).Auch war die fällige Forderung der Beklagten aus Lieferungen vom Mai/Juni 2004 zum Zeitpunkt des Abschlusses der Ratenzahlungsvereinbarung im September 2004 noch nicht "betagt" (vgl. hierzu auch BGH , Urteil vom 20.11.2008, a.a.O., "über einen längeren Zeitraum hinweg").
- BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03
Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit
Auszug aus OLG Celle, 15.03.2010 - 13 U 111/09
Auch deuten Erklärungen eines Schuldners, eine fällige Verbindlichkeit nicht begleichen zu können, selbst dann auf eine Zahlungseinstellung hin, wenn sie mit einer Stundungsbitte versehen sind ( BGH , Urteil vom 12.10.2006 - IX ZR 228/03 - zitiert nach Juris, Rn. 15).
- BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05
Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der …
Auszug aus OLG Celle, 15.03.2010 - 13 U 111/09
Vor diesem Hintergrund lagen die Voraussetzungen des § 142 Abs. 1 ZPO ("in seinem Besitz befindliche Urkunden") nicht vor, so daß für das Landgericht auch kein Anlaß zu einer (weiteren) Ermessensentscheidung und darauf bezogenen Ausführungen im Urteil bestand (daher anders als im vom Kläger zitierten Urteil des BGH vom 26.06.2007 - XI ZR 277/05 ). - BGH, 13.08.2009 - IX ZR 159/06
Zur Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung
Auszug aus OLG Celle, 15.03.2010 - 13 U 111/09
satzes annimmt (vgl. BGH , Urteile vom 13.08.2009 - IX ZR 159/06 - zitiert nach Juris, Rn. 10 …und vom 08.10.2009, a.a.O.), darauf abgestellt werden, ob sich die schleppende, möglicherweise erst unter Druck einer angedrohten Zwangsvollstreckung erfolgende oder auch ganz ausbleibende Tilgung der Forderung des Gläubigers bei einer Gesamtbetrachtung der ihm bekannten Umstände, insbesondere der Art der Forderung, der Person des Schuldners und des Zuschnitts seines Geschäftsbetriebs als ausreichendes Indiz für eine solche Kenntnis darstellt (… BGH , Urteil vom 08.10.2009, a.a.O.). - BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01
Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal …
Auszug aus OLG Celle, 15.03.2010 - 13 U 111/09
In einem Fall eines gewerblichen Bauträgerunternehmens hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung zudem angenommen, es sei für die dortige Anfechtungsgegnerin im Hinblick auf diese Tätigkeit offensichtlich gewesen, daß außer ihr weitere Gläubiger vorhanden waren ( BGH , Urteil vom 20.11.2001 - IX ZR 48/01 - zitiert nach Juris, Rn. 39). - BGH, 20.12.2007 - IX ZR 93/06
Prüfung der Zahlungsunfähigkeit - Keine Berücksichtigung der von einem …
Auszug aus OLG Celle, 15.03.2010 - 13 U 111/09
aa) Zwar trifft es zu, daß die Zahlungseinstellung ein Regelbeispiel der Zahlungsunfähigkeit darstellt ( BGH , Urteil vom 20.12.2007 - IX ZR 93/06 - zitiert nach Juris, Rn. 21). - BGH, 19.02.2009 - IX ZR 62/08
Zur Kenntnis des Arbeitsnehmers von der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
Auszug aus OLG Celle, 15.03.2010 - 13 U 111/09
Zugleich kann aber der zwingende Schluß aus Indiztatsachen auf die (drohende) Zahlungsunfähigkeit nur dann gezogen werden, wenn sich ein redlich Denkender, der vom Gedanken an den eigenen Vorteil nicht beeinflußt ist, angesichts der ihm bekannten Tatsachen der Einsicht nicht verschließen kann, der Schuldner sei zahlungsunfähig ( BGH , Urteil vom 19.02.2009 - IX ZR 62/08 - zitiert nach Juris, Rn. 14).
- LG Hamburg, 01.11.2013 - 328 O 429/12
Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Kenntnis des …
Vorliegend musste die Beklagte allein aufgrund der schleppenden Tilgung der Forderungen durch die Schuldnerin nicht darauf schließen, dass die Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin drohte (vgl. Urteil des OLG Celle vom 15.03.2010, Az.: 13 U 111/09; Urteil des OLG Frankfurt vom 16.01.2003, Az.: 3 U 89/02; Urteil des Landgerichts Bremen vom 07.03.2013, Az.: 9 S 174/12; Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 30.05.2012, Az.: 13 S 200/11).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 09.04.2010 - 13 U 111/09 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Celle, 15.03.2010 - 13 U 111/09
- OLG Celle, 09.04.2010 - 13 U 111/09
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