Rechtsprechung
| OLG Hamm, 26.10.1992 - 13 U 134/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVO § 5 Abs. 7 § 9 Abs. 5; StVG § 17 Abs. 1
Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Einbiegen in ein Grundstück
Verfahrensgang
- LG Bochum - 1 O 772/91
- OLG Hamm, 26.10.1992 - 13 U 134/92
Wird zitiert von ... (2)
- LG Saarbrücken, 18.01.2013 - 13 S 158/12
Haftungsverteilung bei Kollision eines sorgfaltswidrig in ein Grundstück …
Der Kläger hätte nämlich mit dem Rechtsabbiegen erst beginnen dürfen, als er sicher sein konnte, dass der nachfolgende Verkehr sein Fahrzeug nicht rechts überholen würde (vgl. OLG Hamm, OLG-Report 1993, 19, 20).Im Rahmen der Abwägung der wechselseitigen Verursachungs- und Verschuldensanteile der Unfallbeteiligten hält die Kammer eine Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3 zu Lasten der Beklagten für angemessen (vgl. hierzu auch OLG Hamm, OLG-Report 1993, 19; Kammer, Urteil vom 09.04.2010 - 13 S 244/09).
- AG Kerpen, 03.02.2012 - 101 C 129/11
Mithaftungsquote im Zusammenhang mit einem Auffahrunfall beim Rechtsabbiegen des …
Jedenfalls hatte die Zeugin U den nachfolgenden Verkehr ständig zu beobachten (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 04.12.2006 -12 U 84/06-; OLG Hamm, Urteil vom 26.10.1992 -13 U 134/92-; jeweils zitiert nach JURIS).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 25.03.1993 - 13 U 134/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Duisburg, 02.10.2015 - 7 S 21/15
Rückzahlungsbegehren eines gezahlten Vorschusses auf Steuerberaterhonorar; …
Denn der Steuerberater kann ein Honorar für Abschlussvorarbeiten regelmäßig nur verlangen, wenn die Buchführung nicht von dem mit den Abschlussarbeiten beauftragten Steuerberater erstellt wurde (OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.03.1993, Az. 13 U 134/92, Urt. v. 02.04.1998, Az. 13 U 86/96). - OLG Naumburg, 15.05.2001 - 1 U 91/00
Gebühren des Steuerberaters - Bestimmung des angemessenen Gebührenansatzes - …
Diesem Gedanken folgend beginnt die Verjährung eines Gebührenanspruches wegen Buchführungsarbeiten erst nach Ablauf des Jahres, für welche die Buchführung erstellt wurde (vgl. OLG Karlsruhe BB 1990, 1672; OLG Köln VersR 1998, 1388 f.; OLG Düsseldorf, Urteil v. 25.03.1993, 13 U 134/92, sowie Urteil v. 18.07.1996, 13 U 132/95, - beide zitiert nach Juris).
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