Rechtsprechung
| OLG Köln, 09.01.1991 - 13 U 243/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rabüro.de
Zum Beseitigungsanspruch des Nachbarn gegen das Eindringen von Langwanzen auf sein Grundstück
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn; Langwanzenbefall von Gebäuden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 01.08.1990 - 4 O 104/90
- OLG Köln, 09.01.1991 - 13 U 243/90
Papierfundstellen
- VersR 1991, 556
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- RG, 22.06.1939 - V 212/38
1. Fällt das Eindringen von Fliegen in Häuser unter § 906 BGB.? 2. Über die …
Auszug aus OLG Köln, 09.01.1991 - 13 U 243/90
Die Möglichkeit eines Beseitigungsanspruches nach § 1004 Abs. 1 BGB ist, was Bienen (siehe RGZ 141, 406; BGHZ 16, 366 und OLG Köln, RdL 68, 46) und insbesondere Fliegen (siehe RGZ 160, 381; LG Stuttgart, RdL 67, 49) betrifft, allgemein anerkannt.Andererseits sind aber die Voraussetzungen einer Haftung gemäß § 1004 Abs. 1 BGB für den Fall bejaht worden, daß durch das Halten einer Schafherde, bzw. durch Hühnerhaltung auf einem Grundstück Fliegen angelockt wurden, die dann in Massen auf das Nachbargrundstück herüberflogen (so RGZ 160, 381 und LG Stuttgart RdL 1967, 49).
- BGH, 12.02.1985 - VI ZR 193/83
Umfang der Verkehrssicherungspflicht von Grundstückseigentümern und …
Auszug aus OLG Köln, 09.01.1991 - 13 U 243/90
Eine Haftung besteht jedoch dann, wenn der Eigentümer durch Eingriffe in das Grundstück die Gefahr erhöht oder kanalisiert hat, die Beeinträchtigung damit zumindest mittelbar auf seinen Willen zurückzuführen ist (so BGH NJW 85, Seite 1773, 1774). - BGH, 02.12.1988 - V ZR 26/88
Störereigenschaft einer Gemeinde bei Eindringen von Baumwurzeln in eine …
Auszug aus OLG Köln, 09.01.1991 - 13 U 243/90
Auch ist eine Haftung gemäß § 1004 Abs. 1 BGB für den Fall bejaht worden, daß Wurzeln angepflanzter Bäume auf ein Nachbargrundstück übergetreten sind und dort einen Kanal beschädigten (so BGH NJW 1989, 1032). - BGH, 28.02.1955 - III ZR 136/54
Schädlingsbekämpfung und Bienen
Auszug aus OLG Köln, 09.01.1991 - 13 U 243/90
Die Möglichkeit eines Beseitigungsanspruches nach § 1004 Abs. 1 BGB ist, was Bienen (siehe RGZ 141, 406; BGHZ 16, 366 und OLG Köln, RdL 68, 46) und insbesondere Fliegen (siehe RGZ 160, 381; LG Stuttgart, RdL 67, 49) betrifft, allgemein anerkannt. - RG, 20.09.1933 - V 153/33
1. Haftet der Bienenhalter, wenn seine Bienen durch körperliche Ausscheidungen …
Auszug aus OLG Köln, 09.01.1991 - 13 U 243/90
Die Möglichkeit eines Beseitigungsanspruches nach § 1004 Abs. 1 BGB ist, was Bienen (siehe RGZ 141, 406; BGHZ 16, 366 und OLG Köln, RdL 68, 46) und insbesondere Fliegen (siehe RGZ 160, 381; LG Stuttgart, RdL 67, 49) betrifft, allgemein anerkannt.
- BGH, 07.07.1995 - V ZR 213/94
Eindringen von Ungeziefer vom Baum eines Nachbarn
Der Senat folgt damit nicht der vom Oberlandesgericht Köln vertretenen gegenteiligen Auffassung (Langwanzenbefall, OLGZ 92, 121 ff;… ablehnend auch Staudinger/Gursky, BGB, 13. Bearbeitung, § 1004 Rdn. 61). - OLG München, 10.04.2019 - 15 U 138/18
Kein Anspruch Unterlassung der Weideviehhaltung auf einem Grundstück
Auch wenn man zugunsten des Klägers davon ausgeht, dass die Beklagte zu 1) als Störerin für die im räumlichen Zusammenhang mit der Weideviehhaltung auftretenden Insekten verantwortlich sein sollte (vgl. OLG Köln OLGZ 1992, 121; siehe aber auch die in der Ladungsverfügung vom 29.06.2018 zitierte Rechtsprechung), trägt der Kläger keine durch die Beklagte zu 1) ursächlich hervorgerufene "wesentliche Beeinträchtigung" seines Grundstücks i.S.v. § 906 Abs. 1 BGB vor. - OLG Karlsruhe, 06.04.2010 - 12 U 11/10
Amtshaftung: Allgemeine Verpflichtung staatlicher Stellen zum Schutz seiner …
b) Auch aus dem von ihm zitierten Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 9. Januar 1991 (13 U 243/90, VersR 1991, 556) - dem sich der Bundesgerichtshof im Übrigen ausdrücklich nicht angeschlossen hat (…BGH, a. a. O., juris-Tz. 8) - kann der Kläger etwas ihm Günstiges nicht herleiten.
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