Rechtsprechung
| OLG Hamm, 21.02.2005 - 13 U 25/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 119 Abs. 1; ; BGB § 119 Abs. 2; ; BGB § 313 n.F.; ; BGB § 779; ; BGB § 779 Abs. 1; ; BGB § 843 Abs. 1
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 119 § 313 (n.F.) § 779
Beachtlichkeit eines Irrtums über ungewisse Umstände bei einem Vergleich - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für das Vorliegen eines wirksamen Prozessvergleichs; Anspruch auf Ausgleich eines Erwerbsschadens; Unwirksamkeit eines Vergleichs auf Grund einer erklärten Anfechtung; Rechtsfolgen im Falle der Störung der Geschäftsgrundlage eines Rechtsgeschäfts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Abfindungsvergleich - Keine Unwirksamkeit eines Prozessvergleichs bei Berechnungsfehler
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 08.11.2004 - 21 O 37/01
- OLG Hamm, 21.02.2005 - 13 U 25/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 65
- VersR 2006, 562
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.12.1999 - I ZR 230/97
Wirksamkeit eines Vergleichs zwischen einem Transportversicherer und einem …
Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2005 - 13 U 25/04
Die Parteien sind gerade nicht übereinstimmend von einer bestimmten Höhe des Anspruchs auf Zahlung einer monatlichen Rente nach § 843 Abs. 1 BGB ausgegangen; vielmehr wurde durch die Beweisaufnahme die Berechnungsgrundlage für den späteren Abfindungsvergleich durch das Gutachten erst ermittelt (…vgl. BGHR BGB, § 779 Abs. 1; BGH NJW 2000, 2497).Das war hier gerade nicht der Fall, da auch bei Kenntnis der Sachlage, die der Sachverständige A durch sein Schreiben vom 7. Dezember 2004 erstmals offenbarte, Anlaß zu einem Vergleichsabschluß bestanden hätte (vgl. BGH NJW 2000, 2497, Münchener Kommentar-Habersack, BGB, 4. Aufl., § 779, Rn. 62).
Die Rechtsfolgen im Falle der Störung der Geschäftsgrundlage eines Rechtsgeschäfts ergeben sich aus der auf den Vergleich neben § 779 BGB anwendbaren Bestimmung des § 313 BGB n.F. (…vgl. Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 313 BGB, Rn. 50;… Palandt-Sprau, § 779, Rn. 24; BGH NJW-RR 1992, 715; NJW 2000, 2497; NJW-RR 1995, 413).
- BGH, 16.01.1995 - II ZR 279/93
Wegfall der Geschäftsgrundlage bei einem Vergleich
Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2005 - 13 U 25/04
Die Rechtsfolgen im Falle der Störung der Geschäftsgrundlage eines Rechtsgeschäfts ergeben sich aus der auf den Vergleich neben § 779 BGB anwendbaren Bestimmung des § 313 BGB n.F. (…vgl. Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 313 BGB, Rn. 50;… Palandt-Sprau, § 779, Rn. 24; BGH NJW-RR 1992, 715; NJW 2000, 2497; NJW-RR 1995, 413). - BGH, 08.11.1972 - VIII ZR 123/71
Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel in einem Kaufvertrag - Voraussetzungen …
Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2005 - 13 U 25/04
Die Fälle der Störung der Geschäftsgrundlage beseitigen das Rechtsgeschäft jedoch nicht ohne weiteres; dieses hat vielmehr in solchen Fällen zunächst Bestand, ist aber anzupassen so daß die nach § 313 BGB in Betracht kommenden Rechtsfolgen einen neuen Streitgegenstand darstellen, über den nach ständiger Rechtsprechung des BGH nicht im Rahmen der Fortsetzung des alten Streitverhältnisses sondern in einem gesonderten Rechtsstreit zu entscheiden ist (vgl. BGH NJW 1986, 1348; BGH WM 72, 1442;… Palandt-Sprau, a.a.O., § 779 BGB, Rn. 31). - LG Frankfurt/Main, 19.03.1992 - 7 O 314/91
Mietrecht; sittenwidrige Vereinbarung einer Abstandszahlung zwischen Vormieter …
Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2005 - 13 U 25/04
Die Rechtsfolgen im Falle der Störung der Geschäftsgrundlage eines Rechtsgeschäfts ergeben sich aus der auf den Vergleich neben § 779 BGB anwendbaren Bestimmung des § 313 BGB n.F. (…vgl. Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 313 BGB, Rn. 50;… Palandt-Sprau, § 779, Rn. 24; BGH NJW-RR 1992, 715; NJW 2000, 2497; NJW-RR 1995, 413).
- BGH, 20.03.2013 - XII ZR 72/11
Nachehelicher Unterhalt: Anfechtbarkeit bzw. Anpassung einer auf der für …
Solche Fehlvorstellungen sind nach den zum Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) entwickelten Grundsätzen zu behandeln (vgl. BGH Urteil vom 5. Februar 1986 - VIII ZR 72/85 - NJW 1986, 1348, 1349; OLG Hamm NJW-RR 2006, 65, 66). - OLG Zweibrücken, 15.01.2025 - 1 U 20/24
Anscheinsvollmacht bei Zugriff auf den E-Mail-Account
Damit ist es grundsätzlich nicht angängig, über den Weg einer ergänzenden Vertragsauslegung, des Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder eines Vergleichsirrtums noch irgendwelche zusätzlichen Rechte geltend zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.1983, Az. VI ZR 176/81; BGH, Urteil vom 25.06.1957, Az. VI ZR 178/56; OLG Köln, Beschluss vom 21.10.2010, Az. 9 U 104/10; OLG Hamm, Urteil vom 21.02.2005, Az. 13 U 25/04; OLG Koblenz, Urteil vom 29.09.2003, Az. 12 U 854/02; jeweils Juris). - OLG Hamm, 12.04.2024 - 26 U 2/23
Wirksamkeit eines Prozessvergleichs in einem Verfahren wegen der Geltendmachung …
Rn. 15 Die Richtigkeit der Angaben eines gerichtlichen Sachverständigen ist kein von den Parteien als feststehend zu Grunde gelegter Sachverhalt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.02.2005 - 13 U 25/04, NJW-RR 2006, 65.).Insbesondere berechtigt auch ein Fehler des Sachverständigen nicht zur Anfechtung des Vergleichs, selbst wenn dessen unrichtige Ausführungen maßgeblich für die Höhe des Vergleichs waren (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.02.2005 - 13 U 25/04, NJW-RR 2006, 65).
- OLG Köln, 22.10.2010 - 9 U 104/10
Ausschluss weiterer Ansprüche aus der Gebäudeversicherung aufgrund eines …
Damit ist es grundsätzlich auch nicht angängig, über den Weg einer ergänzenden Vertragsauslegung, des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) oder eines Vergleichsirrtums (§ 779 BGB) noch irgendwelche zusätzlichen Rechte geltend zu machen (vgl. BGH NJW 1957, 1395; BGH VersR 1983, 1034; OLG Köln NJW-RR 1988, 924; OLG Koblenz NJW 2004, 782; OLG Koblenz NJW-RR 2007, 315; OLG Hamm NJW-RR 2006, 65). - AG Waldbröl, 08.12.2022 - 15 C 118/22 So fällt beispielsweise die (fehlerhafte) Berechnung der Höhe eines streitigen Schadensersatzanspruchs durch einen Sachverständigen nicht in den Anwendungsbereich des § 779 Abs. 1 BGB (vgl. dazu OLG Hamm, Urt. v. 21.05.2005, Az. 13 U 25/04, Rn. 9).
- OLG Celle, 30.12.2009 - 14 U 5/09
Abrechnung; Anfechtung; arglistige Täuschung ; Aufklärung; Aufklärungspflicht; …
Für streitige oder ungewisse Umstände, deren Bedeutung und Folgen die Parteien zur Streitbeilegung im Vergleich regeln, die in Wahrheit aber von den angenommenen Größen abweichen, übernehmen die Parteien selbst das Risiko (OLG Hamm, NJW-RR 2006, 65 - juris-Rdnr. 9). - LG Neuruppin, 13.05.2020 - 4 S 167/19 Realisiert sich dieses Risiko, führt das nicht zur Unwirksamkeit des Vergleichs (OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Februar 2005 - 13 U 25/04 -, Rn. 9, juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".