Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 06.06.1991 - 13 U 3/91 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- FG Niedersachsen, 14.02.2008 - 7 KO 3/07
Anspruch eines für sich selbst im steuerrechtlichen Vorverfahren tätig werdenden …
Ein Auftrag zur Beratung in Steuerfragen und zur Führung eines Einspruchsverfahrens in Steuersachen gehört nicht zu den Geschäften des alltäglichen Lebens im Sinne des § 1357 BGB, denn von dieser Regelung werden nur Rechtsgeschäfte erfasst, die einen Bezug zur familiären Konsumgemeinschaft aufweisen (vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 15. September 2003, IV 152/2003, [...]Entscheidungsdienst, Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 6. Juni 1991, 13 U 3/91, Steuerberatung 1992, 474, Amtsgericht Ludwigsburg, Urteile vom 19. Juni 2002, 8 C 3161/01 …und vom 23. Juli 2002, 8 C 3161/02, [...]Entscheidungsdienst, Palandt, Kommentar zum BGB, 67. Auflage, Rdz. 10 ff., 12 ff. zu § 1357 BGB m.w.N.). - AG Leutkirch, 02.04.2008 - 2 C 21/08
Steuerberatervertrag gilt nicht automatisch auch für den anderen Ehepartner
Alle Geschäfte jedoch, die - wie auch die Beauftragung eines Steuerberaters (vgl. AG Ludwigsburg, Urteil vom 23.07.2002, Az.: 8 C 3161/02 , abrufbar unter Juris; OLG Düsseldorf Az.: 13 U 3/91, Urteil vom 06.06.1991, ebenfalls abrufbar unter Juris) - zur rein vermögensrechtlichen Sphäre eines Ehegatten gehören, fallen nicht unter § 1357 BGB .
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