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| OLG Hamm, 14.09.1988 - 13 U 30/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1989, 755
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Karlsruhe, 20.12.2012 - 9 U 88/11
Haftung bei Kfz-Unfall: Haftungsquote bei einem Auffahrunfall
Rn. 30 ee) Im Übrigen ist das Landgericht zu Gunsten der Zeugin R. zu Recht davon ausgegangen, dass die Zeugin zwar keinen Anlass für eine starke Bremsung hatte, dass sie in der gegebenen Verkehrssituation aus ihrer Sicht jedoch möglicherweise einen Grund hatte, um schon aus einer etwas größeren Entfernung die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu verlangsamen, um sodann mit mäßiger Geschwindigkeit und voller Reaktionsbereitschaft an die Baustelle heran zu fahren (vgl. zu einem solchen Verhalten in bestimmten Verkehrssituationen OLG Hamm, VersR 1989, 755). - OLG Hamm, 22.06.2026 - 7 U 19/26
Einfahren von Grundstück; Queren von Radweg; Fahrradfahrer; Vorfahrt; …
Die Annahme einer solchen Pflicht hinderte den vorrangigen Fahrradverkehr aufgrund der Vielzahl von Einfahrten und Zuwegen unverhältnismäßig stark, zumal angesichts der Wohnbebauung und landwirtschaftlichen Anlieger im Tagesverlauf nur mit relativ wenig Querverkehr zu rechnen ist (…anders im Einzelfall etwa bei Arbeiten rund um ein Müllabfuhrfahrzeug BGH Urt. v. 12.12.2023 - VI ZR 77/23, r+s 2024, 167 Rn. 23 f. m. w. N.;… etwa bei Ausfall einer Lichtzeichenanlage BGH Urt. v. 15.5.1973 - VI ZR 62/72, VersR 1973, 765 = juris Rn. 13; OLG Hamm Urt. v. 14.9.1988 - 13 U 30/88, BeckRS 2008, 16269 unter II.3; siehe auch Senat Beschl. v. 16.3.2026 - 7 U 70/25 noch nicht veröffentlicht). - LG Saarbrücken, 19.05.2017 - 13 S 4/17
Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines aus einer wartepflichtigen Straße …
Der allgemeine Grundsatz, dass der Berechtigte auf die Beachtung seiner Vorfahrt durch den Wartepflichtigen vertrauen darf, gilt dann nicht, wenn konkrete Umstände Anlass zu der Befürchtung geben, ein anderer Verkehrsteilnehmer werde die Vorfahrt verletzen (vgl. OLG Hamm, VersR 1989, 755; OLG Düsseldorf, VersR 1981, 862;… Dauer in: Hentschel u. a., Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 8 Rdn. 51 mwN.). - AG Hamburg-Barmbek, 24.05.2018 - 812 C 4/18
Verkehrsunfall - Vorfahrtsverletzung im Kreisverkehr
Der allgemeine Grundsatz, dass der Berechtigte auf die Beachtung seiner Vorfahrt durch den Wartepflichtigen vertrauen darf, gilt dann nicht, wenn konkrete Umstände Anlass zu der Befürchtung geben, ein anderer Verkehrsteilnehmer werde die Vorfahrt verletzen (vgl. OLG Hamm, VersR 1989, 755; OLG Düsseldorf, VersR 1981, 862;… Dauer in: Hentschel u. a., Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 8 Rdn. 51 m.w.N.). - OLG Hamm, 16.03.2026 - 7 U 70/25
Vorfahrt; Ausfall Lichtzeichenanlage; Ausfall Ampel
Rn. 8 2. Offen bleiben kann, ob die Fahrerin des klägerischen Fahrzeugs - wie vom Landgericht angenommen - trotz der für sie geltenden Vorfahrt gegen das Rücksichtnahmegebot nach § 1 Abs. 2 StVO verstoßen hat, weil man (jedenfalls bei konkreten Anhaltspunkten für eine besondere Gefahr, die hier nicht festgestellt worden sind) aufgrund eines Ampelausfalls im Einzelfall nicht mehr auf sein Vorfahrtsrecht vertrauen und deshalb etwa nur mit mäßiger Geschwindigkeit und voller Reaktionsbereitschaft in die Kreuzung einfahren darf (…vgl. zu Einschränkungen des Vertrauensgrundsatzes BGH Urt. v. 15.5.1973 - VI ZR 62/72, VersR 1973, 765 = juris Rn. 13; OLG Hamm Urt. v. 14.9.1988 - 13 U 30/88, BeckRS 2008, 16269 unter II.3;… Freymann in: Geigel, Haftpflichtprozess, 29. Aufl. 2024, § 8 StVO Rn. 236;… König in Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 48. Aufl. 2025, § 8 StVO Rn. 51a).
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