Rechtsprechung
| SG Reutlingen, 31.07.2008 - S 13 U 38/06 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- SG Reutlingen, 31.07.2008 - S 13 U 38/06
- LSG Baden-Württemberg, 20.10.2011 - L 10 U 4346/08
Wird zitiert von ...
- KG, 29.04.2010 - 23 U 68/09
Geschlossener Immobilienfonds in Form der GbR: Quotale Haftung der Anleger für …
Demgegenüber gehen u.a. der 24. Zivilsenat des Kammergerichts - Urteil vom 12.11.2008 (24 U 102/07) -, der 13.Zivilsenat des Kammergerichts - Beschluss gemäß § 522 Absatz 2 ZPO vom 20.03.2007 (13 U 38/06) -, der 26. Zivilsenat des Kammergerichts - Urteil vom 18.04.2007 (26 U 31/06) - und der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln - Urteil vom 30.09.2009 (13 U 168/09) - sowie Goette, DStR 1997, S. 711 f., 712, davon aus, dass der Umfang der quotalen Haftung sich nach dem ursprünglichen Nominalbetrag bemisst (insoweit stellte der 20. Zivilsenat des Kammergerichts im Urteil vom 24.05.2007 - 20 U 107/05 - einen Prospektfehler fest).
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