Rechtsprechung
| OLG Köln, 02.03.2016 - 13 U 52/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 355 a.F.
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 17.03.2015 - 21 O 295/14
- OLG Köln, 02.03.2016 - 13 U 52/15
- BGH, 17.01.2017 - XI ZR 128/16
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (7)
- BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08
Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung
Auszug aus OLG Köln, 02.03.2016 - 13 U 52/15
Bereits der Entscheidung des BGH vom 10.03.2009 (XI ZR 33/08) sei nicht zu folgen.Das unterscheidet die streitgegenständliche Belehrung auch von derjenigen, die der Entscheidung des BGH vom 10.03.2009 (XI ZR 33/08) zu Grunde lag, denn dort war der Fristbeginn lediglich daran geknüpft, dass dem Darlehensnehmer neben der Belehrung auch eine Vertragsurkunde oder - alternativ - "der" schriftliche Darlehensantrag (Unterstreichung durch den Senat) oder einer Abschrift desselben zur Verfügung gestellt wurde.
Auch die am Ende der Widerrufsbelehrung verlangte Bestätigung des Erhalts der Belehrung ist rechtlich bedenkenfrei (BGH XI ZR 33/08, juris-Tz 18), wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat.
- LG Köln, 17.03.2015 - 21 O 295/14
Widerrufsbelehrung für Darlehensvertrag muss eindeutig zum Beginn von …
Auszug aus OLG Köln, 02.03.2016 - 13 U 52/15
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 17.3.2015 (21 O 295/14) abgeändert.Rn. 7 das Urteil des Landgerichts Köln vom 17.3.2015 (21 O 295/14) abzuändern und die Klage abzuweisen.
- BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08
Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen; …
Auszug aus OLG Köln, 02.03.2016 - 13 U 52/15
Der Verbraucher soll dadurch nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden, dieses auszuüben (BGH, Urteil vom 23.6.2009 - XI ZR 156/08 -, juris - Tz. 17 f).
- BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung
Auszug aus OLG Köln, 02.03.2016 - 13 U 52/15
Sie hat, um ihren Zweck erreichen zu können, möglichst umfassend, unmissverständlich und aus der Sicht des Verbrauchers eindeutig zu sein (BGH, Urteil vom 13.1.2009, XI ZR 118/08, NJW-RR 2009, 709, 710). - BGH, 06.12.2011 - XI ZR 401/10
Darlehensvertrag zur Finanzierung einer mittelbaren Beteiligung an einem …
Auszug aus OLG Köln, 02.03.2016 - 13 U 52/15
Nur in diesem Rahmen hat die Beklagte den Klägern die hier fragliche Belehrung erteilt und wollte sie auch aus Sicht des Darlehensnehmers erteilen (vgl. BGH Urteil vom 6.12.2011 - XI ZR 401/10, juris-Tz. 27; BGH Urteil vom 11.3.2008, XI ZR 317/06, juris-Tz. 16 f, BGH Urteil vom 24.4.2007, XI ZR 191/06, BGHZ 172, 157f, juris-Tz. 18 f). - BGH, 24.04.2007 - XI ZR 191/06
Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung; Unwirksamkeit eines gleichzeitig …
Auszug aus OLG Köln, 02.03.2016 - 13 U 52/15
Nur in diesem Rahmen hat die Beklagte den Klägern die hier fragliche Belehrung erteilt und wollte sie auch aus Sicht des Darlehensnehmers erteilen (vgl. BGH Urteil vom 6.12.2011 - XI ZR 401/10, juris-Tz. 27; BGH Urteil vom 11.3.2008, XI ZR 317/06, juris-Tz. 16 f, BGH Urteil vom 24.4.2007, XI ZR 191/06, BGHZ 172, 157f, juris-Tz. 18 f). - BGH, 11.03.2008 - XI ZR 317/06
Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei Verbindung mit Unwirksamkeit des …
Auszug aus OLG Köln, 02.03.2016 - 13 U 52/15
Nur in diesem Rahmen hat die Beklagte den Klägern die hier fragliche Belehrung erteilt und wollte sie auch aus Sicht des Darlehensnehmers erteilen (vgl. BGH Urteil vom 6.12.2011 - XI ZR 401/10, juris-Tz. 27; BGH Urteil vom 11.3.2008, XI ZR 317/06, juris-Tz. 16 f, BGH Urteil vom 24.4.2007, XI ZR 191/06, BGHZ 172, 157f, juris-Tz. 18 f).
- OLG Karlsruhe, 28.03.2017 - 17 U 58/16
Immobiliardarlehensvertrag: Zulässigkeit der Feststellungsklage in …
Entsprechende Feststellungsklagen wurden daher auch in jüngeren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs hinsichtlich deren Zulässigkeit nicht problematisiert (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15 -, juris Rn. 7…, vom 19.01.2016 - XI ZR 200/15 - juris Rn. 4, 13…, vom 27.09.2016 - XI ZR 309/15 - juris Rn. 4…, vom 25.10.2016 - XI ZR 6/16 - juris Rn. 3 sowie vom 17.01.2017 - XI ZR 128/16 - juris [vgl. das dazu ergangene Berufungsurteil des OLG Köln vom 02.03.2016 - 13 U 52/15 - juris Rn. 1]). - OLG Köln, 02.03.2017 - 12 U 26/16 Nur in diesem Rahmen erteilt ein Darlehensgeber eine Belehrung erteilt und will sie auch aus Sicht des Darlehensnehmers erteilen (…BGH Urteil vom 06.12.2011, XI ZR 401/10, NJW 2012, 1066, zitiert nach juris, Rn. 27; OLG Köln, Urteil vom 02.03.2016, 13 U 52/15, zitiert nach juris, Rn. 14, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen mit Beschluss des BGH vom 17.01.2017, XI ZR 128/16, zitiert nach juris).
Auch insofern lag im konkreten Vertragsverhältnis (anders als im Fall des BGH, XI ZR 33/08) für einen durchschnittlichen Verbraucher nicht der Eindruck nahe, die Voraussetzungen für den Lauf der Widerrufsfrist seien bereits mit der Übermittlung des die Widerrufsbelehrung enthaltenden Vertragsantragsformulars erfüllt und die Widerrufsfrist beginne ohne Rücksicht auf die Annahmeerklärung der Bank bereits am Tag der Unterzeichnung des Antrags zu laufen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 02.03.2016, 13 U 52/15, zitiert nach juris, Rn. 16-18).
Zum anderen wird klargestellt, dass auch aus anderen Gründen die Beklagte nicht zur Erteilung einer Belehrung über Widerrufsfolgen verpflichtet war, auch wenn die seinerzeit gültige - fakultativ einsetzbare - Musterbelehrung der Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV einen Passus zu Widerrufsfolgen enthielt (ebenso OLG Köln, Urteil vom 24.02.2016, 13 U 84/15; Urteil vom 02.03.2016, 13 U 52/15, zitiert nach juris, Rn. 19 f., Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen mit Beschluss des BGH vom 17.01.2017, XI ZR 128/16, zitiert nach juris).
- OLG Düsseldorf, 26.08.2016 - 7 U 111/15 Kann aber wie hier festgestellt werden, dass der Verbraucherschutz in der konkreten Situation hinreichend gewahrt ist, weil der mögliche abstrakte Irrtum in der konkreten Situation nicht aufkommen kann, ist ein "unendliches" Widerrufsrecht nicht gerechtfertigt (OLG Düsseldorf…, Urteil vom 27.03.2015 - I - 17 U 125/14 - Senat a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 02.03.2016 - 13 U 52/15 - juris Rn 17).
Die Belehrung über die Rechtsfolgen gehörte nicht dazu (OLG Köln, Urteil vom 02.03.2016 - 13 U 52/15 Rn. 19 - unter Hinweis auf Palandt/Grüneberg, 69. Aufl., § 355 BGB a.F., Rn. 14).
Nur dann, wenn der Marktzins geringer war als der Vertragszins, ist der Verbraucher nämlich nicht zur Zahlung der Zinsen in der vereinbarten Höhe verpflichtet (OLG Köln, Urteil vom 02.03.2016 - 13 U 52/15 - Rdnr. 20 zitiert nach Juris).
- OLG Frankfurt, 11.01.2017 - 17 U 57/16
Widerrufsbelehrung: Einhaltung des Deutlichkeitsgebots von § 355 Abs. 2 S. 1 BGB
Wenn es in der Belehrung heißt: "Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem […]", ist diesen Anforderungen Genüge getan, denn die Belehrung orientiert sich insoweit an den gesetzlichen Vorgabe des § 187 BGB (vgl. OLG Köln, Urteil vom 02. März 2016 - 13 U 52/15 -, Rn. 17, juris). - LG Bonn, 16.05.2017 - 3 O 456/16 Maßgeblich ist insoweit, ob der vom Gesetz mit der Einräumung eines Widerrufsrechts zu Gunsten des Verbrauchers verfolgte Zweck mit der von der Beklagten konkret verwendeten Widerrufsbelehrung erreicht wurde (OLG Köln, Urteil vom 02.03.2016, Az. 13 U 52/15, Rn. 11, juris).
Rn. 64 Bei gewöhnlichen Verbraucherdarlehen musste die Belehrung zwar bestimmten Anforderungen genügen, zu diesen gehörte jedoch nicht die Belehrung über die Rechtsfolgen (OLG Köln…, Urteil vom 02.03.2017 - 12 U 26/16 -, Rn. 34, juris; OLG Köln, Urteil vom 24.02.2016, 13 U 84/15; OLG Köln, Urteil vom 02.03.2016, 13 U 52/15, Rn. 19 f., juris; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen mit Beschluss des BGH vom 17.01.2017, XI ZR 128/16, juris; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 17.09.2014, 17 U 239/13, Rn. 16, juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 07.07.2016, 23 U 288/15, Rn. 43, juris).
- LG Bonn, 29.08.2016 - 17 O 118/16
Voraussetzungen für den Ausschluss eines Widerrufsrechts bei bereits auf Wunsch …
Auf Grund der Darstellungen im ersten Satz sowie im zweiten Spiegelstrich wird für den Verbraucher auch ersichtlich, dass es für den Fristbeginn auf die Abgabe der eigenen Erklärung ("Der Darlehensnehmer kann seine […] Willenserklärung […] widerrufen"; "Darlehensangebot des Darlehensnehmers") und nicht diejenige der Beklagten ankommt (OLG Köln, Beschluss vom 03.05.2016 - 13 U 33/16; Urteil vom 02.03.2016 - 13 U 52/15). - OLG Köln, 09.03.2017 - 12 U 29/16
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
Die Belehrung, in diesem Fall Wertersatz zu schulden, ist für sich genommen nicht falsch und daher nicht geeignet, den Verbraucher, der wisse, dass er eine Geldleistung empfangen hat, zu verwirren (OLG Köln, 13. Zivilsenat, Urteil vom 02.03.2016 - 13 U 52/15, zitiert nach juris Rn. 20). - LG Bonn, 30.06.2016 - 17 O 114/15
Erklärung des Widerrufs eines abgeschlossenen Darlehensvertrages i.R.d. …
Nur in diesem Rahmen hat die Beklagte dem Kläger die hier fragliche Belehrung erteilt und wollte sie aus Sicht des Darlehensnehmers erteilen (…vgl. OLG Köln Urt. v. 24.02.2016, 13 U 84/15; Urt. v. 02.03.2016, 13 U 52/15 juris Rz. 14; jeweils m.w.N.).Da der Kläger die Belehrung unmittelbar anlässlich seiner Unterzeichnung des Darlehensantrags erhalten hat, kann für einen durchschnittlichen Verbraucher kein Zweifel daran bestehen, dass es für den Fristlauf ausschließlich auf den Tag der Unterzeichnung als Ereignistag ankommt (vgl. OLG Köln Urt. v. 02.03.2016, 13 U 52/15 juris R2.17).
- LG Stuttgart, 01.04.2021 - 14 O 528/20
Erlöschen einer eingetragenen altrechtlichen Dienstbarkeit nach württembergischen …
Ist eine Dienstbarkeit gemäß § 1028 BGB wegen einer ihrer Ausübung entgegenstehenden Anlage teilweise erloschen und baut der Eigentümer des dienenden Grundstücks die Anlage in unverjährter Zeit um, so hängt die Frage, ob die Beseitigung des Umbaus verlangt werden kann, davon ab, ob die von der umgebauten Anlage ausgehende Beeinträchtigung der Dienstbarkeit die bisherige Beeinträchtigung übersteigt (Anschluss OLG Hamburg, Urteil vom 8. April 1998 - 13 U 52/15). - LG Bonn, 11.07.2016 - 17 O 266/15
Anforderungen an die Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrags bei …
Die Widerrufsbelehrung entspricht auch inhaltlich der gesetzlichen Regelung des § 355 Abs. 2 S. 3 BGB a.F. (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 02.03.2016 - 13 U 52/15; Beschluss vom 03.05.2016 - 13 U 33/16). - OLG Frankfurt, 16.05.2017 - 23 U 166/16
Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag im Jahr 2009
- OLG Brandenburg, 26.06.2020 - 4 U 147/17
- LG Bonn, 26.09.2016 - 17 O 454/15
Umwandlung der Darlehensverträge durch Widerruf in Rückgewährschuldverhältnisse …
- OLG Frankfurt, 19.10.2017 - 3 U 209/16
Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag (hier: Anrede, Fristablauf, Begriff …
- LG Bonn, 21.04.2017 - 2 O 293/16
Form und Inhalt der Widerrufsbelehrung bei Abschluss eines Darlehensvertrages
- OLG Stuttgart, 21.03.2017 - 6 U 154/16
Verbraucherdarlehensvertrag: Verfristung des Widerrufsrechts
- OLG Köln, 22.03.2017 - 12 U 9/17
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