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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 23.09.1994

Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.06.1993 - 13 U 7/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3354
OLG Köln, 02.06.1993 - 13 U 7/93 (https://dejure.org/1993,3354)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.06.1993 - 13 U 7/93 (https://dejure.org/1993,3354)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Juni 1993 - 13 U 7/93 (https://dejure.org/1993,3354)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VOB/B § 4 Nr. 2, § 13 Nr. 7

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prüfungspflichten eines mit dem Anstrich einer Wand beauftragten Unternehmers im Vorfeld der Aufbringung des Anstrichs; Geltung der Prüfungspflichten eines mit einem Anstrich beauftragten Unternehmers für Fälle der Nichtübereinstimmung des vorgesehenen Anstriches mit den ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Volle Haftung, wenn Unternehmer das Leistungsverzeichnis selbst erstellt (IBR 1994, 150)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 533
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.10.1990 - VII ZR 228/89

    Verschulden bei Mängeln der Ausschreibung

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.1993 - 13 U 7/93
    Eines Rückgriffs auf die zu § 4 Nr. 3 VOB/B ergangene neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. hierzu BGH Baurecht 1991, 79, 80) bedarf es nicht, abgesehen davon, daß auch in jenem Bereich die Verantwortlichkeit in erster Linie bei dem Auftragnehmer liegt und nur ausnahmsweise eine Mitverantwortlichkeit des Auftraggebers in Betracht kommt.
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 17 U 19/01

    Anspruch auf Kostenersatz für eine durchgeführte Mängelbeseitigung an einer …

    Vielmehr ging die Beklagte nach ihrem eigenen Vorbringen im Prozess wie etwa gem. Schriftsatz vom 24.02.2003, S. 2 (II 305) in Verkennung der Rechtslage davon aus, für eine Überprüfung nicht zuständig und zur Erteilung von Hinweisen an die Klägerin überhaupt nicht verpflichtet zu sein (vgl. auch OLG Köln, NJW-RR 1994, 533).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.09.1994 - 13 U 7/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8632
OLG Frankfurt, 23.09.1994 - 13 U 7/93 (https://dejure.org/1994,8632)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.09.1994 - 13 U 7/93 (https://dejure.org/1994,8632)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. September 1994 - 13 U 7/93 (https://dejure.org/1994,8632)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AMG §§ 1, 2; MB/KK 76 § 4 Abs. 3

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bekämpfung von Hausstaubmilben; Ablehnung der Ersatzfähigkeit; Heilbehandlung; Gesundheitsvorsorge

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 651
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 5.95

    Beamtenrecht: Beihilfe zu Gunsten von Beamten für Mittel gegen Hausstaubmilben …

    Den vom Beihilferecht erfaßten Kosten der Krankenbehandlung ist dies ebensowenig zuzurechnen, als wenn krankheitsbedingt z.B. Teppichböden durch glatte Stein-, Holz- oder Kunststoffußböden und Stoffbezüge von Möbeln durch glatte Leder- oder Kunststoffbezüge ersetzt werden müßten (vgl. mit gleichem Ergebnis OVG Münster, Beschluß vom 21. Dezember 1993 - 6 A 4050/92 - [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch Beschluß des Senats vom 15. Juni 1994 - BVerwG 2 B 40.94 -]; VGH München, Urteil vom 9. März 1994 - 3 B 93.1485 - [IÖD 1995, 261]; entsprechend zum Privatversicherungsrecht OLG Frankfurt/M., Urteil vom 23. September 1994 - 13 U 7/93 - [VersR 1995, 651]).

    Unter diesen Umständen bedarf es keines Eingehens auf die Frage, ob die dem Kläger verordneten Mittel unter die Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen fallen, die nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 AMG arzneimittelrechtlich "als Arzneimittel gelten" (bejahend BSG…, Urteil vom 21. November 1991 - 3 RK 18/90 - [SozR 3 - 2200 § 182 Nr. 11]; verneinend OLG Frankfurt/M., Urteil vom 23. September 1994 - 13 U 7/93 - [VersR 1995, 651 f.]).

  • AG Köln, 22.04.2008 - 146 C 286/06
    Dabei sind Arzneimittel innerlich oder äußerlich am Patienten anzuwendende Medikamente, die zur Verhütung und Behandlung von Krankheiten und Schmerzen dienen (OLG Frankfurt VersR 95, 651 ff.).
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