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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 19.10.2016 - 13 U 74/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,35315
OLG Dresden, 19.10.2016 - 13 U 74/16 (https://dejure.org/2016,35315)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19.10.2016 - 13 U 74/16 (https://dejure.org/2016,35315)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19. Oktober 2016 - 13 U 74/16 (https://dejure.org/2016,35315)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bauunternehmer haftet nicht, wenn Auftraggeber Nachbesserung verweigert

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauunternehmer nachbesserungsbereit: Inanspruchnahme des Bauüberwachers treuwidrig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verhandlungen über Mängelbeseitigung nach Ablauf einer gesetzten Nachbesserungsfrist - keine Kündigung des Bauvertrags

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bauvertrag wirksam gekündigt? - Bauherr verhandelte mit dem Bauunternehmen trotz abgelaufener Nachbesserungsfrist zunächst weiter

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Bauunternehmer bereit zur Nachbesserung: Inanspruchnahme des Bauüberwachers treuwidrig

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Architekten auf Schadensersatz, wenn der Unternehmer nachbesserungsbereit ist

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Gesamtschuldnerauswahl: Ausnahmsweise eingeschränkt

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Architekten auf Schadensersatz, wenn der Unternehmer nachbesserungsbereit ist

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Architekten auf Schadensersatz, wenn der Unternehmer nachbesserungsbereit ist

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Weitere Verhandlungen über Mängelbeseitigung nach Ablauf einer gesetzten Nachbesserungsfrist schließt Recht zur Kündigung des Bauvertrags aus - Kündigung auf Basis einer für irrelevant gehaltenen Frist ist treuwidrig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauunternehmer nachbesserungsbereit: Inanspruchnahme des Bauüberwachers treuwidrig! (IBR 2016, 712)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1555
  • NZBau 2017, 168
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 93/01

    Rechtsfolgen der Nichtannahme einer Nachbesserung durch den Auftraggeber

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2016 - 13 U 74/16
    Sie verhielte sich treuwidrig, wollte sie die Kündigung auf eine Frist stützen, die sie selbst ersichtlich nicht mehr als relevant angesehen und durch eine neue ersetzt hatte (vgl. BGH, Urteil vom 27.11.2003 - VII ZR 93/01, Rn. 26, zitiert nach juris).

    Den Anforderungen des § 4 Nr. 7 Satz 3 VOB/B wird nicht durch die Aufforderung an den Unternehmer genügt, innerhalb einer Frist die Bereitschaft zur Mangelbeseitigung zu erklären oder diese einzuleiten (vgl. BGH, Urteil vom 27.11.2003 - VII ZR 93/01, Rn. 16;… Urteil vom 23.02.2006 - VII ZR 84/05, Rn. 20, zitiert nach juris).

    Dies wäre nur relevant, wenn sich in der Vorlage eines offensichtlich ungeeigneten Konzepts eine Ablehnung sachgerechter Sanierung durch die Beklagte zu 1) gezeigt hätte (BGH, Urteil vom 27.11.2003 - VII ZR 93/01, Rn. 21, zitiert nach juris).

  • BGH, 26.07.2007 - VII ZR 5/06

    Inanspruchnahme eines Architekten wegen Bauleitungsfehlern bei gleichzeitiger …

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2016 - 13 U 74/16
    Dem Auftraggeber steht es grundsätzlich frei, ob er wegen eines Mangels am Bauwerk den Unternehmer oder den Architekten, der seine Aufsichtspflicht verletzt hat, in Anspruch nehmen will (BGH, Urteil vom 26.07.2007 - VII ZR 5/06, Rn. 23, zitiert nach juris).

    So kann der Auftraggeber ausnahmsweise gehindert sein, einen Architekten wegen eines Bauaufsichtsfehlers in Anspruch zu nehmen, wenn und soweit er auf einfachere, insbesondere billigere Weise von dem Unternehmer die Beseitigung des Mangels verlangen kann (BGH, Urteil vom 26.07.2007 - VII ZR 5/06, Rn. 24, zitiert nach juris).

  • BGH, 02.05.1963 - VII ZR 171/61

    Haftung für Mängel am Bauwerk

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2016 - 13 U 74/16
    Das gilt insbesondere, wenn der Bauherr nur durch einen Prozess gegen den Unternehmer zu seinem Recht kommen könnte (BGH, Urteil vom 02.05.1963 - VII ZR 171/61, Rn. 37, zitiert nach juris).
  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 212/07

    Leistungsteile innerhalb eines Gewerks als in sich abgeschlossene Teile einer …

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2016 - 13 U 74/16
    Voraussetzung für den Anspruch auf Erstattung der Ersatzvornahmekosten ist eine wirksame Kündigung nach § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B (vgl. BGH, Urteil vom 20.08.2009 - VII ZR 212/07, Rn. 39, zitiert nach juris).
  • BGH, 23.02.2006 - VII ZR 84/05

    Fälligkeit von Mängelbeseitigungsansprüchen der Erwerber von Wohnungseigentum; …

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2016 - 13 U 74/16
    Den Anforderungen des § 4 Nr. 7 Satz 3 VOB/B wird nicht durch die Aufforderung an den Unternehmer genügt, innerhalb einer Frist die Bereitschaft zur Mangelbeseitigung zu erklären oder diese einzuleiten (vgl. BGH…, Urteil vom 27.11.2003 - VII ZR 93/01, Rn. 16; Urteil vom 23.02.2006 - VII ZR 84/05, Rn. 20, zitiert nach juris).
  • BGH, 12.01.1993 - X ZR 63/91

    Kündigung und Rücktritt von einem Sukzessivwerklieferungsvertrag - Vertraglicher …

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2016 - 13 U 74/16
    Wer ernsthaft Verhandlungen über Streitpunkte anbietet, bringt sein Interesse an der Fortsetzung des Vertrags zum Ausdruck (BGH, Urteil vom 12.01.1993 - X ZR 63/91, Rn. 15, zitiert nach juris).
  • BGH, 04.06.1973 - VII ZR 113/71

    Rechtsstellung der Parteien nach einverständlicher Vertragsaufhebung

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.2016 - 13 U 74/16
    Zu diesem Zeitpunkt war die Klägerin zur Kündigung nicht berechtigt, da erst mit fruchtlosem Fristablauf das Kündigungsrecht entsteht (BGH, Urteil vom 04.06.1973 - VII ZR 113/71, Rn. 21, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2017 - 21 U 4/17

    Frist nicht "richtig" gesetzt: Kein Anspruch auf Schadensersatz!

    Eine Aufforderung an den Unternehmer, innerhalb einer Frist mit bestimmten Nacherfüllungsarbeiten zu beginnen, ist keine Fristsetzung im Sinne des § 281 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 27.11.2003, VII ZR 93/01, NZBau 2004, 153; Urteil vom 23.02.2006, VII ZR 84/05, NZBau 2006, 371 Rz 20 jeweils zur Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung gemäß § 634 BGB a.F.; OLG Dresden Urteil vom 19.10.2016,13 U 74/16, NZBau 2017, 168, TZ 25 zur Fristsetzung gemäß §§ 8 Nr. 3 Abs. 1, 4 Nr. 7 VOB/B;… Voit in BeckOK, BGB, Rz. 8 zu § 636).

    Im Gegenteil hat der Beklagte in den anwaltlichen Schreiben vom 7.9.2015 und 23.09.2015 seiner Bevollmächtigten seine weiter bestehende Bereitschaft zur Leistungserbringung und Nacherfüllung einschließlich Mängelbeseitigung zum Ausdruck gebracht.Eine andauernde und nachhaltige Verleugnung der seitens der Kläger gerügten Mängel, was gegebenenfalls als ernsthafte und endgültige Leistungsverweigerung verstanden werden kann, jedoch nicht, wenn dieses Mängelbestreiten erst im Prozess stattfindet (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.1998 - X ZR 90/96, NJW-RR 1999, 560, unter II 1;… Urteil vom 21.12.2005 - VIII ZR 49/05 - juris Rn. 25; OLG Dresden, Urteil vom 19.10.2016, 13 U 74/16, NZBau 2017, 168, 169 Rz. 32) kann ebenfalls nicht festgestellt werden.

  • OLG München, 27.02.2018 - 9 U 3595/16

    Hälfte des Straßenbelags erreicht Warnwert vorzeitig: Gesamter Belag ist …

    Dahin gestellt bleiben kann, ob die Klägerin sich angesichts der Tatsache, dass sie danach über die Mängelbeseitigung weiter verhandelt hat, formal juristisch noch auf ihre Aufforderung zur Mängelbeseitigung nebst Fristsetzung gemäß Schreiben vom 30.04.2004 (Anlage K 9) berufen kann (dagegen wohl: OLG Dresden, Urteil vom 19.10.2016, NZBau 2017, 168).
  • OLG Stuttgart, 26.06.2017 - 10 U 139/16

    VOB-Vertrag: Auslegung einer Bestellerkündigung nach unzureichendem …

    Rn. 96 Allerdings genügt es grundsätzlich nicht, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer lediglich auffordert, binnen einer bestimmten Frist zu erklären, ob er zur Mängelbeseitigung bereit ist (BGH…, Urteil vom 27. November 2003 - VII ZR 93/01, BauR 2004, 501, juris Rn. 16;… Urteil vom 23. Februar 2006 - VII ZR 84/05, BauR 2006, 979, juris Rn. 20; aus jüngster Zeit OLG Dresden, Urteil vom 19. Oktober 2016 - 13 U 74/16, NZBau 2017, 168, juris Rn. 33).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2021 - 23 U 106/20

    Schadensersatzansprüche gegen einen Architekten wegen Planungsfehlern und …

    Denn dem Besteller steht es grundsätzlich frei, ob er wegen eines Mangels am Bauwerk den Unternehmer oder den Architekten, der seine Aufsichtspflicht verletzt hat, in Anspruch nehmen will (BGH, Urteil vom 26.07.2007 - VII ZR 5/06 - NZBau 2007, 721, beck-online; OLG Dresden, Urt. v. 19.10.2016 - 13 U 74/16 - NZBau 2017, 168, beck-online).
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